Zusammenfassung

 
Überblick

Als Kopfschutz werden Industrieschutzhelme und Industrie-Anstoßkappen bezeichnet. Diese dienen dem Schutz des Kopfes vor Stoßkanten, pendelnden oder wegfliegenden Teilen und herabfallenden Gegenständen. Grundlage für die Notwendigkeit und die Auswahl des Kopfschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Mit dieser wird ermittelt, welcher Kopfschutz geeignet ist und welche Anforderungen dieser erfüllen muss.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die für die Benutzung von Kopfschutz relevanten Vorschriften finden sich in der PSA-Benutzungsverordnung und der DGUV-R 112-193 "Benutzung von Kopfschutz".

1 Anforderungen an Kopfschutz

Industrieschutzhelme müssen der DIN EN 397 genügen. Industrieanstoßkappen unterliegen der DIN EN 812. Die Normen geben die Anforderungen an die Schutzausrüstungen vor.

Die DIN EN 50365 gibt die Anforderungen an elektrisch isolierende Helme zum Arbeiten an unter Spannung oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile bis Wechselspannung 1.000 V (AC) oder Gleichspannung 1.500 V (DC) an. Schutzhelme nach dieser Norm erfüllen auch die Grundanforderungen der DIN EN 397.

Abb. 1: Industrieschutzhelm[1]

Zudem müssen Industrieschutzhelme und Industrieanstoßkappen über ein CE-Zeichen und eine Konformitätserklärung verfügen. Damit wird sichergestellt, dass sie den Regelungen der Europäischen Union gerecht werden.

 
Industrieschutzhelm Anstoßkappe
  • Stoßdämpfung
  • Stoßdämpfung
  • Durchdringfestigkeit
  • Durchdringfestigkeit
  • Gewährleistung des Sitzes
  • Gewährleistung des Sitzes
  • Beständigkeit gegen Flammen
 

Tab. 1: Anforderungen an Industrieschutzhelme und Anstoßkappen

 
Achtung

Industrie-Anstoßkappen ersetzen nicht den Industrieschutzhelm

Aufgrund ihrer Gestaltung schützen sie nur vor Stößen mit dem Kopf gegen harte feststehende Gegenstände. Sinnvoll ist deren Einsatz beispielsweise in Kellerräumen oder Technikbereichen, in denen mit den Einbauten an der Decke kollidiert werden kann.

[1] Quelle: K. Zittlau.

2 Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss ermittelt werden, wann ein Kopfschutz erforderlich ist. Hierzu müssen die abzuwehrenden Gefahren betrachtet werden:

  • Besteht die Möglichkeit des Anstoßens an feste Gegenstände?
  • Spielen pendelnde Gegenstände eine Rolle?
  • Können Gegenstände wegfliegen?
  • Können Gegenstände herabfallen?
  • Können Situationen entstehen, bei denen der Verlust des Kopfschutzes möglich ist?

Das sind die Grundgefährdungen, für die Standardschutzhelme als persönliche Schutzmaßnahme verwendet werden können.

Zu berücksichtigen sind außerdem besondere Bedingungen am Arbeitsplatz. Diese können sein:

  • Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis –30 °C,
  • Einsatz bei sehr hoher Temperatur bis +150 °C,
  • Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V,
  • Gefährdung durch Spritzer von geschmolzenem Metall,
  • Gefährdung durch seitliche Beanspruchung.

Für diese Arbeitsbedingungen sind spezielle Industrieschutzhelme verfügbar.

Bestimmte Anstoßkappen können Schutz bei folgenden besonderen Arbeitsbedingungen bieten:

  • Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis –30 °C,
  • Flammenbeständigkeit,
  • Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V.
 
Achtung

Sonderbedingungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

In der Gefährdungsbeurteilung müssen auch Situationen betrachtet werden, die nicht dem Normalbetrieb entsprechen, aber auftreten können. Diese Gefährdungen müssen ebenfalls in die Auswahl des geeigneten Kopfschutzes einbezogen werden.

3 Kennzeichnung

Entsprechend ihrer Eigenschaften gegen Gefährdungen sind Industrieschutzhelme und Industrie-Anstoßkappen gekennzeichnet.

Die Kennzeichnungen im Helm sind:

  • EN 397 für Industrieschutzhelme,
  • EN 812 für Industrieanstoßkappen,
  • Kurzzeichen "CE" und ggf. die 4-stellige Kenn-Nummer der gemeldeten Stelle,
  • Name und Zeichen des Herstellers,
  • Typbezeichnung des Herstellers,
  • Hinweis auf das Material,
  • Jahr und Quartal der Herstellung sowie
  • die Größe bzw. der Größenbereich in cm.

Industrieschutzhelme und Anstoßkappen werden zudem bezüglich ihrer besonderen Eigenschaften zusätzlich folgendermaßen gekennzeichnet:

 
Kennzeichnung Gefährdung
–20 °C oder –30 °C Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen
+150 °C Einsatz bei sehr hohen Temperaturen
440 Vac oder 1.000 Vac Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannung bis 440 V bzw. 1.000 V
MM Gefährdung durch Spritzer von geschmolzenem Metall
LD Gefährdung durch seitliche Beanspruchung

Tab. 2: Zusätzliche Kennzeichnungen von Industrieschutzhelmen nach DIN EN 397

 
Kennzeichnung Gefährdung
–20 °C oder –30 °C Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen
440 Vac oder 1.000 Vac Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannung bis 440 V bzw. 1.000 V
F Flammenbeständigkeit

Tab. 3: Zusätzliche Kennzeichnungen von Industrie-Anstoßkappen nach DIN EN 812

Abb. 2: Beispiel einer Kennzeichnung im Helm[1]

[1] Quelle: K. Zittlau.

4 Auswahl des Kopfschutzes

4.1 Eignung des Kopfschutzes

Der Kopfschutz muss mithilfe der Gefährdungsbeurteilung ausgewählt werden. Dieser muss jedoch einen Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, oh...

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