Das SCC-VAZ-System setzt nicht nur auf die Festlegung und Gestaltung von Strukturen (z. B. Wer ist wofür zuständig?) und Prozessen (z. B. Wie gehen wir dabei vor?), sondern auf das Wissen, Können und Wollen der Beschäftigten – insbesondere der operativ tätigen Mitarbeiter und der Führungskräfte. Hierfür sind insbesondere Schulungen vorzusehen. Der Nutzen entsprechender Schulungen liegt v. a. in einem professionellen Umgang mit Gefahren (Gefahrenwahrnehmung, -vermeidung und -minimierung) und einem überlegten Handeln im Arbeits- und Umweltschutz.

Eine wesentliche Forderung des SCC-VAZ-Systems ist deshalb die ausreichende Qualifizierung (Schulung, Unterweisung etc.) der Mitarbeiter und operativ tätiger Führungskräfte. So fordert die SCC-Checkliste in

  • Pflichtfrage 3.2 "Besitzen alle operativ tätigen Mitarbeiter einen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte, anerkannte SGU-Prüfung?" (die SGU-Prüfung bezieht sich auf Grundkenntnisse im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz – siehe Dokument 016) und
  • Pflichtfrage 3.3 "Besitzen alle operativ tätigen Führungskräfte einen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte, anerkannte SGU-Prüfung?" (die SGU-Prüfung für die operativ tätigen Führungskräfte bezieht sich auf etwas umfassendere Kenntnisse im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz; für Führungskräfte, die ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind, ist keine weitere Prüfung erforderlich).

Die Schulungen können auch online erfolgen.

 
Wichtig

Schulung der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte

  • Verkürzung der Gültigkeit der SGU-/SCC-Personenzertifikate

    Ab sofort wird die Gültigkeit der SGU-/SCC-Personenzertifikate von 10 Jahren auf 5 Jahre reduziert.

    Zertifikate nach den Dokumenten 16, 17 und 18 des SCC-2011-Regelwerkes mit einer Laufzeit von 10 Jahren verlieren unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Zertifikat spätestens am 31.10.2026 ihre Gültigkeit.

  • Schulung der operativ tätigen Mitarbeiter

    In den Betriebsbereichen, in denen SCC-VAZ gilt und die zertifiziert werden, müssen alle operativ tätigen Mitarbeiter (mind. 90 %), die länger als 3 Monate im Unternehmen beschäftigt sind, eine SGU-Ausbildung einschließlich Prüfung absolviert haben. Operativ tätige Mitarbeiter sind an der Leistungserbringung beteiligt. Dazu zählen z. B. Arbeiter, Facharbeiter, Monteure, aber auch – sofern sie operative Tätigkeiten ausüben – geringfügig und Teilzeit-Beschäftigte und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr erreicht haben sowie Ein-Mann-Subunternehmen, die im Zuge der Auftragsabwicklung zum Einsatz kommen.

    Die SGU-Schulung und -Prüfung kann unternehmensintern durchgeführt werden, wenn mit der Durchführung eine Person beauftragt wird, die die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. ASiG nachweisen kann. Erwartet wird eine i. d. R. 3-tägige Schulung. Es bietet sich an, die eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit, den betreuenden sicherheitstechnischen Dienst oder qualifizierte, private Anbieter dafür zu beauftragen. Die Einbeziehung der Mitarbeiter von Subunternehmen bzw. der Leiharbeitnehmer von Personaldienstleistern in Schulung und Prüfung ist möglich.

  • Schulung der operativ tätigen Führungskräfte

    In den Betriebsbereichen, in denen SCC-VAZ gilt und die zertifiziert werden, müssen alle eingesetzten Führungskräfte der operativen Ebene, die weisungsbefugt und an der Leistungserbringung beteiligt sind, an der SGU-Ausbildung teilnehmen. Dazu zählen z. B. Bauleiter, Projektleiter, Baustellenleiter, Meister, Techniker, Polier, Obermonteur und Vorarbeiter. Gefordert wird eine Beteiligungsquote von mind. 90 % dieser operativ tätigen Führungskräfte, die länger als 3 Monate in der Führungsfunktion sind. Befreit sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die als operativ tätige Führungskräfte im Unternehmen tätig sind.

    Die SGU-Schulung und -Prüfung der operativ tätigen Führungskräfte umfasst die folgenden 14 Themengebiete:

    1. Sachgebiet A: Gesetzliche Bestimmungen
    2. Sachgebiet B: Gefährdungs- und Risikobeurteilung
    3. Sachgebiet C: Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
    4. Sachgebiet D: Sicherheitsgerechtes Verhalten
    5. Sachgebiet E: Betriebliche Organisation
    6. Sachgebiet F: Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
    7. Sachgebiet G: Notfallmaßnahmen
    8. Sachgebiet H: Gefahrstoffe
    9. Sachgebiet I: Brand- und Explosionsschutz
    10. Sachgebiet J: Arbeitsmittel
    11. Sachgebiet K: Arbeitsverfahren
    12. Sachgebiet L: Elektrizität und Strahlung
    13. Sachgebiet M: Arbeitsplatzgestaltung
    14. Sachgebiet N: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • SGU-Schulung für Unternehmer von Kleinbetrieben

    Unternehmer, die als operative Führungskräfte tätig sind oder die sich für die alternative, bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Unternehmermodell) gem. DGUV Vorschrift 2 entschieden haben und nicht als Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet sind, müssen sich an der SGU-Schulung und -Prüfung der operativ tätigen Führungskräfte beteiligen.

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