Begriff

Ein Dampfkessel ist ein geschlossenes Bauteil, in dem durch Wärmeeinwirkung Dampf- bzw. Heißwasser erzeugt wird. Zum Dampfkessel gehören auch die direkt angebrachten Teile, einschließlich der Vorrichtungen für den Anschluss an andere Geräte. Eine Dampfkesselanlage ist eine Druckanlage, die mindestens ein befeuertes oder anderweitig beheiztes überhitzungsgefährdetes Druckgerät zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser beinhaltet. Zu einer Dampfkesselanlage gehören auch – soweit vorhanden – die in Abschn. 2 Nr. 2.10 TRBS 2141 aufgeführten Einrichtungen, wie z. B. auch der Kesselaufstellungsraum.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Beschaffenheit von befeuerten oder anderweitig beheizten überhitzungsgefährdeten Druckgeräten zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 °C und einem Volumen von mehr als 2 l sowie allen Schnellkochtöpfen (Dampfkesselanlagen) gilt die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und die 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV). Dampfkesselanlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Gesetz über Überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i. V. mit § 2 Abs. 13 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das gilt nicht für Anlagen mit einem Dampferzeuger mit zulässigem Betriebsdruck < 0,5 bar bzw. mit einem Heizkessel mit zulässiger Temperatur < 110 °C.

Den Stand der Technik geben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wieder. Für die Bereitstellung, Nutzung und Prüfung der Dampfkessel gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Außerdem sind ggf. Regelungen des Baurechtes zu beachten (z. B. Feuerungsverordnungen).

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