Behälter für leichtentzündliche Flüssigkeiten mussten bisher mit dem Flammensymbol (F) und der Aufschrift "R 11" gekennzeichnet sein, für hochentzündliche Flüssigkeiten mit dem Flammensymbol (F+) und "R 12". Behälter für entzündliche Flüssigkeiten mussten bisher die Aufschrift "Entzündlich R 10" tragen.

Mit Umsetzung der CLP-Verordnung 1272/2008/EG werden die bisher verwendeten Gefahrensymbole und Bezeichnungen durch Gefahrenpiktogramme mit neuer Bezeichnung und Kodierung ersetzt. Bestimmte brennbare Flüssigkeiten werden als "Entzündbare Flüssigkeiten" bezeichnet und tragen das Piktogramm "Flamme". Wesentliche Änderung ist die Erhöhung des Flammpunktes als Einstufungskriterium. Tab. 1 vergleicht die Kennzeichnung brennbarer Flüssigkeiten nach altem und neuem Recht.

Stoffe müssen seit 1.12.2010, Gemische seit 1.6.2015 zwingend nach neuem Recht eingestuft und gekennzeichnet werden.

 
Wichtig

Kennzeichnung in Handel und Unternehmen

Die Einstufung ist die Grundlage für die Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen.

Für den Handel gilt: Es dürfen nur Stoffe und Gemische mit "neuer" Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.

Im Unternehmen dürfen Bestände mit "alter" Kennzeichnung weiterverwendet werden, Umetikettieren ist nicht erforderlich. Die Betriebsanweisung nach "altem" Recht darf weiter genutzt werden, sofern es keine neuen Erkenntnisse über zusätzliche, nicht gekennzeichnete Gefahren gibt. Sobald Gebinde mit neuer Kennzeichnung beschafft werden, muss auf der Grundlage des Sicherheitsdatenblatts eine Betriebsanweisung gemäß CLP-Verordnung erstellt werden. I. d. R. erfolgt dazu eine Information der Abteilung Einkauf an diejenige Abteilung im Unternehmen, in der der Gefahrstoff verwendet wird.

 
  Stoff- und Zubereitungsrichtlinie GHS-Verordnung Stoff- und Zubereitungsrichtlinie GHS Stoff- und Zubereitungsrichtlinie GHS
Bezeichnung hochentzündlich extrem entzündbar leichtentzündlich leicht entzündbar entzündlich entzündbar
Symbol/Piktogramm Flammensymbol (F+), R12 Flamme (GHS02) Flammensymbol (F), R11 Flamme (GHS02) Kein Flammensymbol, R 10 Flamme (GHS02)
Signalwort Gefahr Gefahr Achtung
Kategorie 1 2 3
Flammpunkt unter 0 ºC (Siedepunkt ≤ 35 ºC) unter 23 ºC (Siedepunkt ≤ 35 ºC) von 0 ºC bis unter 21 ºC unter 23 °C (Siedepunkt >35 ºC) von 21 ºC bis 55 ºC von 23 ºC bis 60 ºC

Tab. 1: Kennzeichnung brennbarer Flüssigkeiten nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG und CLP-Verordnung 1272/2008/EG

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