Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Brandschutzunterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig mind. einmal im Jahr sowie aus gegebenem Anlass durchzuführen sind.[1]

[1] § 12 ArbSchG, § 4 DGUV-V 1, VdS 2038 "Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen", VdS 2213 "Brandschutzausbildung im Betrieb".

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