Weil der Umschlag von Waren im Handel naturgemäß im Mittelpunkt des Interesses steht, kommt es häufig zu Platzproblemen. Daher werden Waren, Kartonagen oder andere Verpackungsabfälle oft z. B. in für Kunden im Normalbetrieb nicht zugänglichen Flure oder Treppenräume "ausgelagert", die als Rettungswege notwendig sind. Auch im Außenbereich passiert es leicht, dass Material oder Fahrzeuge regelmäßig bzw. dauerhaft auf brandschutzrelevanten Flächen abgestellt werden. Die Verantwortlichen im Betrieb sollten darauf achten, dass allen Beschäftigten klar ist, dass alle Brandschutzanforderungen im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtig sind, und solche Problempunkte nicht nur im Hinblick auf Kontrollen durch Aufsichtsbehörden (hier meist Bau- und oder Gewerbeordnungsbehörden bzw. Feuerwehren) ernst genommen werden.

 
Achtung

Bußgeld bei Verstößen gegen betriebliche Brandschutzbestimmungen

Entgegen der allgemein üblichen Situation im Arbeitsschutz sind in Verkaufsstätten typische Verstöße gegen Brandschutzbestimmungen nach Verkaufsstättenverordnung als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und mit Bußgeldern bewehrt, unabhängig davon, ob es zu einem Schaden gekommen ist. Das gilt z. B. für das Einengen von Gängen und Rettungswegen, Abschließen von Notausgängen während der Öffnungszeiten oder das Fehlen von Selbsthilfekräften.

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