Flucht- und Rettungspläne sind Gebäudepläne, die in normierter Form geschossweise zum Aushang im Gebäude erstellt werden. Sie ermöglichen Gebäudenutzern im Fluchtfall die Orientierung, besonders das Auffinden von Rettungswegen. Aber: Sie ersetzen die Kennzeichnung von Rettungswegen nicht, sondern ergänzen sie.

Im Schulbereich sind sie nicht generell gefordert und z. B. für Grundschulen, in denen Kinder sie nicht lesen können und Erwachsenen i. d. R. ortskundig sind, sicher nicht sinnvoll. Anders ist das in größeren Schulkomplexen, in denen sich ältere Schüler selbstständig bewegen und sich u. U. nicht in allen Bereichen auskennen. Flucht- und Rettungspläne werden bauaufsichtlich gefordert und sollten auch nur dann erstellt werden, weil Erstellung und Pflege (bei Änderungen im Bestand) kostenaufwendig sind und u. U. in keinem guten Verhältnis zum Sicherheitszugewinn stehen.

Zum Teil werden vereinfachte Ausführungen oder Mischformen von Flucht- und Feuerwehrplänen auch in den Brandschutzerlassen der Länder gefordert.

 
Praxis-Tipp

Brandschutzdokumente absprechen

Bevor Gebäudepläne beauftragt werden, sollten die zuständigen Behörden (Bauaufsichtsbehörde und vor allem Feuerwehren) vor Ort kontaktiert werden. Der Stand der Brandschutzorganisation entwickelt sich u. U. dort anders, als in Richtlinien und Erlassen vorgesehen. Zum Teil werden von Feuerwehren ausdrücklich nach eigenen, von der Norm abweichenden Vorgaben gestaltete Pläne gewünscht oder auf solche verzichtet. Bei abweichenden Vorgaben aus unterschiedlichen Quellen fällt die Entscheidung letztlich auf kommunaler oder Kreisebene.

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