Zusammenfassung

 
Überblick

Wichtige Argumente für die Erstellung und Pflege geeigneter Brandschutzdokumente sind:

  • Die unterschiedlichen Brandschutzdokumente entstammen aus jeweils anderen Rechtszusammenhängen und folgen unterschiedlichen Zielen.
  • Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Fragen rund um Notfallvorsorge und -organisation zu regeln und zu vermitteln. Welche Strukturen und Dokumente dafür erforderlich sind, hängt von Art und Größe des Betriebes ab und ergibt sich zum Teil aus Arbeitsschutz- oder Bau- und Betriebsvorschriften, kann und sollte aber auch im möglichen Umfang individuell gestaltet werden.
  • Notfallkonzepte aus unterschiedlichen Zusammenhängen sollten sich keinesfalls widersprechen und möglichst vereinheitlicht oder gleich zusammengefasst werden.
  • Der Dokumentationsaufwand sollte so groß wie erforderlich und so klein wie möglich gehalten werden.
  • Alle Notfalldokumente verlangen regelmäßige Anpassung und Pflege und müssen Gegenstand der regelmäßigen Unterweisung sein – sie können nicht erst im Notfall gelesen werden.
  • Notfalldokumente sind i. d. R. wesentliches Kriterium in Qualitätsmanagementprozessen.
  • Veraltete und schlecht gepflegte Dokumente, besonders wenn sie sichtbar aushängen, schädigen grundsätzlich das Bild des Betriebes in Sicherheitsdingen.
  • Brandschutzordnungen sind nicht nur Unterweisungsgrundlage, sondern auch Rechtsgrundlage für verbindliches Vorgehen gegen sicherheitswidriges Verhalten.

1 Definition

1.1 Definition

Die für verschiedene Arten von Brandschutzdokumenten verwendeten Begriffe stammen aus ganz unterschiedlichen Vorschriften und werden z. T. auch frei verwendet:

Brandschutzordnungen enthalten Informationen zum vorbeugenden Brandschutz und zum Verhalten im Brandfall. Nach DIN 14096 umfassen sie 3 Teile:

  • Teil A – Aushang

    Aushang mit den wichtigsten Informationen in genau vorgegebener Form

  • Teil B – für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

    Textteil mit Informationen und Anweisungen für alle Beschäftigten bzw. regelmäßigen Gebäudenutzer

  • Teil C – für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

    Textteil mit Informationen für Personen mit besonderen Aufgaben wie Haustechniker, Brandschutzhelfer, Führungskräfte usw.

Der Begriff Alarmplan (u. a. auch Notfallplan, Notfallordnung genannt) wird für nicht genormte Aushänge und auch umfassendere Konzepte zum Verhalten bei Brandfällen und anderen Gefahrenlagen verwendet.

Flucht- und Rettungspläne sind Aushänge, die i. d. R. auf Grund bau- oder betriebsrechtlicher Vorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten, wie Schulen, Versammlungs- und Verkaufsstätten, größere Betriebs- und Wohngebäude usw.) erforderlich sind. Sie weisen für jedes Geschoss in einem Übersichtsplan die Lage von Notausgängen und Rettungswegen, die Standorte von Löschmitteln, Alarmierungseinrichtungen usw. auf.

 
Wichtig

Flucht- und Rettungspläne sind keine Feuerwehrpläne

Flucht- und Rettungspläne sind nicht zu verwechseln mit Feuerwehrplänen nach DIN 14095. Letztere dienen nicht dem öffentlichen Aushang, sondern der Vorbereitung und sicheren Durchführung eines Feuerwehreinsatzes.

Flucht- und Rettungspläne wenden sich grundsätzlich nicht nur an regelmäßig im Gebäude befindliche Personen, sondern auch an Besucher, Kunden usw. Ihre Erstellung verlangt einen gewissen Aufwand an Ausstattung und Kompetenz in grafischen Dingen. Wenn ein Betrieb darüber nicht verfügt, werden sie i. d. R. von externen Anbietern erstellt, was wegen des hohen Zeitaufwandes nicht unerhebliche Kosten auslöst.

1.2 Hintergrund

Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber auf jeden Fall die Verpflichtung, Notfallmaßnahmen zu organisieren und dauerhaft zu etablieren, wobei die Form nicht fest vorgegeben ist.

Vergleichbar findet sich diese Forderung auch in § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung und in Abschn. 7.1 ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Brandschutzordnungen, formlose Alarmpläne u. Ä. sind i. d. R. einfach und unkompliziert vor Ort zu erstellen und zu pflegen. Bei komplexen Notfallkonzepten, wie z. B. bei Krankenhäusern, Einrichtungen mit hoher Personendichte, sensiblen technischen Anlagen usw., die unter Umständen weitergehende betriebliche Notfallregelungen umfassen müssen, ist der Aufwand für Erstellung, Unterweisung und Aktualisierung allerdings schon sehr erheblich.

 
Wichtig

Rechtsgrundlage für verbindliches Vorgehen

Brandschutzordnungen sind nicht nur wichtig, um effektives Vorgehen im Notfall möglichst sicherzustellen, sie sind auch in ihren Vorgaben zur Brandverhütung eine wichtige rechtliche Grundlage, um gegen unerwünschtes Verhalten, z. B. Mitbringen von veralteten, risikoreichen Elektrogeräten, heimliches Rauchen, ungeordnetes Lagern oder Einbringen von unerwünschten Brandlasten, verbindlich vorgehen zu können.

Flucht- und Rettungspläne wenden sich grundsätzlich nicht nur an regelmäßig im Gebäude befindliche Personen, sondern auch an Besucher, Kunden usw. Ihre Erstellung verlangt einen gewissen Aufwand an Ausstattung und Kompetenz in grafischen Dingen. Wenn ein Betrieb darüber nicht verfügt, werden sie i. d. R. vo...

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