Überblick

Auch wenn der Begriff Pflegeeinrichtung eine sehr breite Spanne von Einrichtungen mit ganz unterschiedlichen Profilen umfasst, haben alle ein besonderes Sicherheitsrisiko im Brandfall gemeinsam. In einer Pflegeeinrichtung halten sich, meist auch über Nacht, eine oft hohe Zahl von eingeschränkt ortskundigen und mehr oder weniger hilfebedürftigen Personen auf, denen nur eine kleinere Zahl an Betreuungspersonal gegenübersteht. Wegen hoher Brandlasten, einer Vielzahl von technischen Einrichtungen und manchmal auch risikoreichen Verhaltens von Patienten/Bewohnern besteht z. T. auch ein durch die Art des Betriebs erhöhtes Brandrisiko. Immer aber möchte die Öffentlichkeit sich darauf verlassen können, dass alle vermeidbaren Risiken für Patienten oder Bewohner einer Pflegeeinrichtung sicher ausgeschaltet werden. Entsprechend hoch ist die öffentliche Aufmerksamkeit im Schadensfall. Alles zusammen führt dazu, dass Brandschutz in Pflegeeinrichtungen ein besonders sensibles Thema ist. Der vorliegende Beitrag ermöglicht einen Überblick über Themenschwerpunkte des Brandschutzes in Pflegeeinrichtungen und gibt praxisbezogene Hinweise.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bundeseinheitliche Bau- und Betriebsvorschriften für Pflegeeinrichtungen gibt es nicht[1], sondern lediglich in einigen Bundesländern für einzelne Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Kinder usw.). Sie betreffen zwar meist u. a. auch Brandschutzfragen, stehen aber in ganz unterschiedlichen Rechtszusammenhängen und sind kaum analog zu betrachten.

Länderübergreifend sind die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer relevant, hier vor allem die VdS 2226 "Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung und Behandlung von Personen – Richtlinien für den Brandschutz". Sie behandeln Bau- und Betriebsanforderungen, die zwar im Verhältnis zwischen dem Betreiber einer Pflegeeinrichtung und seinem jeweiligen Sachversicherungsunternehmen nicht unmittelbar bindend sind, aber doch i. d. R. den Versicherungsbedingungen zugrunde gelegt werden und damit praktisch eine relativ hohe Bedeutung haben.

Eine wichtige Rolle spielen in vielen Pflegeeinrichtungen auch die unterschiedlichen anzuwendenden Qualitätsmanagementstandards, die zwar nicht als Gesetze oder Vorschriften im klassischen Sinne zu verstehen sind, aber in den Einrichtungen oft sehr große Bedeutung haben. Da es sich dabei um Anforderungen handelt, an denen die Einrichtungen aus strategischen Gründen ein erhebliches eigenes Interesse haben und Sicherheits- und damit auch Brandschutzfragen dabei oft einen großen Stellenwert haben, kann Qualitätsmanagement ein wichtiger Antrieb für die Bemühungen einer Pflegeeinrichtung im Brandschutz sein.

[1] Analog zu anderen Musterbauvorschriften der ARGEBAU (Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren – Bauministerkonferenz) gab es auch eine "Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern" in der Fassung vom Dezember 1976 (MusterKHBauVO). Sie wurde zwar auf Länderebene kaum umgesetzt, wird aber trotz ihres Alters immer noch gelegentlich als Beleg insbesondere für Fragen des baulichen Brandschutzes herangezogen. Sie wird aber von der ARGEBAU nicht mehr offiziell geführt.

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