Mit § 1 Abs. 5 Nr. 2 ArbStättV ist die Frage, ob die mobile Nutzung als Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz verstanden werden muss, geklärt. Tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden, müssen nicht die Anforderungen des Anhang 6 ArbStättV mit einer externen Tastatur, Maus und Bildschirm erfüllen. Sicher ist heute schon, dass längeres Arbeiten mit mobilen Geräten Augen (Bildschirmgröße und Sehabstand), Hände (kleine oder virtuelle Tastatur) und Rücken (Zwangshaltung auf dem Schoß, im Zug oder Hotel) wesentlich mehr belastet als die Arbeit an einem ergonomisch gestalteten Bildschirmarbeitsplatz.

Hier gilt es, besonders auf den regelmäßigen Gebrauch von Notebooks im Büro zu achten; denn auch wenn die Bildschirmdarstellung und -qualität moderner Notebooks normalerweise üblichen Flachbildschirmen entspricht, hat das Arbeiten mit Notebooks folgende Nachteile:

  • Durch die feste Verbindung zwischen Bildschirm und Tastatur ist eine flexible Anordnung nicht möglich, was Zwangshaltungen Vorschub leistet.
  • Die Notebooktastaturen sind kleiner als normale Tastaturen; sie haben keinen separaten Nummernblock und zahlreiche Doppelbelegungen einzelner Tasten, die mit Funktionstasten abgerufen werden müssen. Bei länger dauernder Eingabetätigkeit am Notebook führt die umständlichere Tastenbedienung zu schnellerer Ermüdung.

Wenn aus betrieblichen Gründen regelmäßig auch an einem Büroarbeitsplatz gearbeitet werden muss, ist mind. eine separate Tastatur/Maus erforderlich, besser ist jedoch eine Dockingstation mit separatem Bildschirm, separater Tastatur und Maus.

Der Arbeitgeber ist gem. § 3 Abs. 3 ArbStättV verpflichtet, bei der Gefährdungsbeurteilung "insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens" zu berücksichtigen. Er hat eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37) und DGUV-I 250-008 anzubieten (Abschn. 2.1–2.3 "Gesundheit im Büro – Fragen und Antworten").

 
Wichtig

Leichte und schnelle ergonomische Integration von Notebooks nötig

Die technische Integrationslösung muss mit einem Griff oder Klick einfach und schnell möglich sein, z. B. Dockingstation oder USB-Hub. Je aufwendiger der Anschluss ist (z. B. alle Peripheriegeräte müssen einzeln angeschlossen werden), desto weniger wird dies vom Mitarbeiter auch wirklich genutzt. Ist ja nur für kurze Zeit, das lohnt sich nicht – so der Verstand des Mitarbeiters. Doch oft kommt es anders, als man denkt und es sind dann doch längere Arbeiten.

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