Die Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen ist in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 geregelt.

 
Arbeitsmittel Prüffrist Prüfumfang
Elektrische Arbeitsmittel alle 6 Monate bei Fehlerquote Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
(ortsveränderlich – soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung

< 2 %: in allen Betriebsstätten

  • außerhalb von Büros: 1-mal pro Jahr
  • in Büros: alle 2 Jahre
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte "Prüffrist" angegebenen Fristen verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden, z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich.

Tab. 1: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201)

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