Als staatliche Behörde kümmert sich die Gewerbeaufsicht um die rechtmäßige und komplette Umsetzung aller geltenden Gesetze zum Arbeitsschutz.

Duales System: In Deutschland gibt es ein duales System seitens des Arbeitsschutzes. Einerseits werden von den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. Ämtern für Arbeitsschutz und andererseits von den Berufsgenossenschaften hoheitliche Aufgaben im Arbeitsschutz übernommen. In den letzten Jahrzehnten hat es immer wieder Initiativen gegeben, diese doppelte Aufgabenwahrnehmung in nur einer Behörde zu bündeln. Dies scheiterte aber bisher an organisatorisch-strukturellen und finanziellen Gründen.

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie: Als Alternative wurde 2008 die "Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie" (GDA) ins Leben gerufen, die mit der "Nationalen Arbeitsschutzkonferenz" auch eine zuständige Institution besitzt. Die GDA vollzieht gemeinsame Aktionen von beiden Institutionen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften, um in einigen wenigen Bereichen Doppelprüfungen zu vermeiden. Bestehende Vereinbarungen zum Datenaustausch sind bis heute nur zum Teil wirksam. Trotz dieses neuen Kooperationsansatzes werden die Betriebsinspektionen weiterhin in den meisten Fällen von Ämtern und Berufsgenossenschaften getrennt wahrgenommen.

Verantwortung der Bundesländer: Die Verantwortung für die Gewerbeaufsicht liegt auf Ebene der Bundesländer und hier gab es deshalb seit dem Anfang der Gewerbeaufsicht schon immer kleinere Unterschiede in der Art und Weise der Durchführung. Diese Unterschiede haben sich seit den neunziger Jahren weiter vergrößert. Gründe hierfür sind einerseits die formalrechtlichen Änderungen durch die Integration bzw. das Aufgehen in größere Verwaltungen (Ministerien, Regierungsbezirke etc.) sowie andererseits die unterschiedlichen Herangehensweisen, die sich als Antwort der einzelnen Bundesländer auf die europäischen Forderungen nach einem ganzheitlich-systemischen Arbeitsschutz entwickelt haben.

Branchenübergreifend: Die Gewerbeaufsichtsämter sind nicht auf bestimmte Betriebe und Branchen spezialisiert, wie dies bei den Berufsgenossenschaften der Fall ist. Die Gewerbeaufsicht arbeitet branchenübergreifend in einem bestimmten regionalen Bereich. Ihre Aufgabenwahrnehmung ist dabei nicht lediglich überwachender Natur, sondern umfasst auch Beratungsaufgaben für andere allgemeine Verwaltungsbehörden, so etwa bei den Genehmigungsverfahren für spezielle Anlagen. Die Gewerbeaufsichtsämter ihrerseits werden unterstützt durch Sonderaufsichtsbehörden, wie zum Beispiel den Bergämtern und Oberbergämtern, die die Anlagensicherheit im Bergbau überwachen.

Hauptziel Bewertung des Arbeitsschutzsystems: Die Betriebsrevision soll Aufschluss darüber geben, ob die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten getroffen wurden. Hinsichtlich der Arbeitsschutzorganisation muss eine effektive Planung, Organisation, Kontrolle, Überwachung und Bewertung von Maßnahmen dargelegt werden. Darüber hinaus muss die Arbeitsschutzorganisation sicherstellen, dass Verfahren zur Risikoerkennung und -beurteilung eingeführt sind. Schriftliche Nachweise zu Unterweisungen und Qualifikationsmaßnahmen sind zu prüfen, ebenso muss eine Notfallplanung vorliegen. Das Ergebnis der Betriebsbesichtigung soll hinsichtlich der festgestellten Gefahren und des Niveaus der Sicherheit und Gesundheitsverhältnisse inklusive einer Risikobeurteilung festgehalten werden.

Zweistufiger Ablauf: Eine Revision des Gewerbeaufsichtsamtes besteht üblicherweise und bundesweit aus 2 Teilen. Zunächst befragt der Prüfer den Unternehmer/Arbeitgeber bzw. dessen Stellvertreter über die arbeits- und gesundheitsschutzfachlichen Zustände im Unternehmen und notiert die Antworten in einen sogenannten Systemkontrollbogen (oft auch nur Checkliste genannt). Danach beginnt der zweite und längere Teil der Revision, in der der Prüfer sich den Betrieb näher ansieht und auch die Beschäftigten befragt.

Anforderungen an die Prüfer: 2 Anforderungen an die Prüfer sind wesentlich. Zum einen die Unabhängigkeit gegenüber den Unternehmen, die sie überwachen, und zum anderen eine ausreichende technische und arbeitsschutzfachliche Qualifikation. Die Teilnahme an Weiterbildungen ist ebenfalls ein unbedingtes Muss für staatliche Prüfer.

Spezialisierung der Prüfer: Die Prüfer kontrollieren nur die Angelegenheiten im Betrieb, die in ihrer Fachbereichsverantwortung liegen. Mit anderen Worten: Ein Prüfer aus der Abteilung Gefahrstoffe kümmert sich nicht um die Ergonomie an den Büroarbeitsplätzen.

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