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Betriebsrevisionen durch Gewerbeaufsichtsämter: Rechtslage, Organisation, Inhalte und Durchführung

Dr. Joerg Hensiek
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Arbeit von staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bei der Arbeitsschutzkontrolle in Unternehmen, den sogenannten Betriebsrevisionen. Welche Befugnisse und Rechte haben diese bei ihren Revisionen? Was machen diese bei einer Betriebsrevision konkret im Unternehmen? Und welche Rechte und Pflichten hat das Unternehmen in diesem Prozess? Der Artikel gibt konkrete Antworten und informiert, inwiefern Unternehmen sich auf Betriebsrevisionen vorbereiten können und sogar von den ausführenden Organen im Vorfeld Unterstützung erhalten können. Der inhaltliche Schwerpunkt des Artikels liegt auf der staatlichen Gewerbeaufsicht und ihren betrieblichen Revisionen, da Informationen zu den Kontrollen der Berufsgenossenschaften problemlos von diesen bezogen werden können. Inspektionen der Berufsgenossenschaften werden daher nur kurz vorgestellt.

1 Wichtige Begriffsklärungen

Bevor der Beitrag sich den einzelnen Themenfeldern zuwendet, sollen grundlegende Begriffe erläutert werden.

  • Betriebsrevisionen: Umgangssprachlich werden die Inspektionen durch die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft entweder als Betriebsprüfung, Betriebsbesichtigung, Betriebskontrolle oder Betriebsbegehung bezeichnet – oft auch von den Prüfern selbst. Im Amtsdeutsch dagegen wird bei Prüfungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes ausschließlich von Betriebsrevisionen gesprochen,. Der Begriff "Inspektion" wird nur bei betrieblichen Umweltschutzprüfungen verwendet. Im Folgenden wird der Begriff "Revision" verwendet.
  • Gewerbeaufsichtsämter: Die Gewerbeaufsichtsämter dürfen nicht mit den Gewerbeämtern verwechselt werden. Neugründungen von Unternehmen werden von Gewerbeämtern automatisch an die Gewerbeaufsicht gemeldet. Es wird damit sofort in deren Datenbank für zukünftige Revisionen aufgenommen.
  • Länder...

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