Zusammenfassung

 
Überblick

Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Arbeit von staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bei der Arbeitsschutzkontrolle in Unternehmen, den sogenannten Betriebsrevisionen. Welche Befugnisse und Rechte haben diese bei ihren Revisionen? Was machen diese bei einer Betriebsrevision konkret im Unternehmen? Und welche Rechte und Pflichten hat das Unternehmen in diesem Prozess? Der Artikel gibt konkrete Antworten und informiert, inwiefern Unternehmen sich auf Betriebsrevisionen vorbereiten können und sogar von den ausführenden Organen im Vorfeld Unterstützung erhalten können. Der inhaltliche Schwerpunkt des Artikels liegt auf der staatlichen Gewerbeaufsicht und ihren betrieblichen Revisionen, da Informationen zu den Kontrollen der Berufsgenossenschaften problemlos von diesen bezogen werden können. Inspektionen der Berufsgenossenschaften werden daher nur kurz vorgestellt.

1 Wichtige Begriffsklärungen

Bevor der Beitrag sich den einzelnen Themenfeldern zuwendet, sollen grundlegende Begriffe erläutert werden.

  • Betriebsrevisionen: Umgangssprachlich werden die Inspektionen durch die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft entweder als Betriebsprüfung, Betriebsbesichtigung, Betriebskontrolle oder Betriebsbegehung bezeichnet – oft auch von den Prüfern selbst. Im Amtsdeutsch dagegen wird bei Prüfungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes ausschließlich von Betriebsrevisionen gesprochen,. Der Begriff "Inspektion" wird nur bei betrieblichen Umweltschutzprüfungen verwendet. Im Folgenden wird der Begriff "Revision" verwendet.
  • Gewerbeaufsichtsämter: Die Gewerbeaufsichtsämter dürfen nicht mit den Gewerbeämtern verwechselt werden. Neugründungen von Unternehmen werden von Gewerbeämtern automatisch an die Gewerbeaufsicht gemeldet. Es wird damit sofort in deren Datenbank für zukünftige Revisionen aufgenommen.
  • Länderspezifische Unterschiede: Die Gewerbeaufsicht ist Angelegenheit der Bundesländer, daher variierten die Bezeichnungen für Gewerbeaufsichtsämter von Land zu Land. In den vergangenen 20 Jahren wurden die Gewerbeaufsichtsämter zudem in größere Verwaltungsbehörden integriert (z. B. Regierungsbezirke, Bezirksregierungen und Ministerien) oder im Falle von Nordrhein-Westfalen und Hessen sogar formalrechtlich ganz aufgelöst und in die Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien eingegliedert. In Schleswig-Holstein sind sie Teil der Unfallkasse Nord. Dennoch wird in diesem Artikel aus Gründen der Lesbarkeit stets von Gewerbeaufsicht bzw. Gewerbeaufsichtsämtern gesprochen, offiziell heißen diese aber nur noch in Baden-Württemberg und Bayern so.
  • Gewerbeaufsichtsbeamte: Obwohl es in den meisten Bundesländern keine Gewerbeaufsichtsämter mehr gibt, werden die für Betriebsbesichtigungen verantwortlichen Prüfer weiterhin als Gewerbeaufsichtsbeamte bezeichnet (im Rahmen des Artikels kurz Prüfer genannt). Ist in diesem Text von der nicht-staatlichen Gewerbeaufsicht der Berufsgenossenschaften die Rede, wird dies explizit erwähnt. Die Prüfer der Berufsgenossenschaften tragen den Titel "Technische Aufsichtspersonen".

2 Die wichtigsten Fakten im Kompaktüberlick

Als staatliche Behörde kümmert sich die Gewerbeaufsicht um die rechtmäßige und komplette Umsetzung aller geltenden Gesetze zum Arbeitsschutz.

Duales System: In Deutschland gibt es ein duales System seitens des Arbeitsschutzes. Einerseits werden von den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. Ämtern für Arbeitsschutz und andererseits von den Berufsgenossenschaften hoheitliche Aufgaben im Arbeitsschutz übernommen. In den letzten Jahrzehnten hat es immer wieder Initiativen gegeben, diese doppelte Aufgabenwahrnehmung in nur einer Behörde zu bündeln. Dies scheiterte aber bisher an organisatorisch-strukturellen und finanziellen Gründen.

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie: Als Alternative wurde 2008 die "Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie" (GDA) ins Leben gerufen, die mit der "Nationalen Arbeitsschutzkonferenz" auch eine zuständige Institution besitzt. Die GDA vollzieht gemeinsame Aktionen von beiden Institutionen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften, um in einigen wenigen Bereichen Doppelprüfungen zu vermeiden. Bestehende Vereinbarungen zum Datenaustausch sind bis heute nur zum Teil wirksam. Trotz dieses neuen Kooperationsansatzes werden die Betriebsinspektionen weiterhin in den meisten Fällen von Ämtern und Berufsgenossenschaften getrennt wahrgenommen.

Verantwortung der Bundesländer: Die Verantwortung für die Gewerbeaufsicht liegt auf Ebene der Bundesländer und hier gab es deshalb seit dem Anfang der Gewerbeaufsicht schon immer kleinere Unterschiede in der Art und Weise der Durchführung. Diese Unterschiede haben sich seit den neunziger Jahren weiter vergrößert. Gründe hierfür sind einerseits die formalrechtlichen Änderungen durch die Integration bzw. das Aufgehen in größere Verwaltungen (Ministerien, Regierungsbezirke etc.) sowie andererseits die unterschiedlichen Herangehensweisen, die sich als Antwort der einzelnen Bundesländer auf die europäischen Forderungen nach einem ganzheitlich-systemischen Arbeitsschutz entwickelt haben.

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