Angaben zur Ersten Hilfe sollten so präzise wie nötig gemacht werden, damit jeder Beschäftigte die erforderliche Hilfe leisten kann. Es muss auch deutlich gemacht werden, wann ein Arzt hinzugezogen werden muss und welche Maßnahmen zu unterlassen sind.

Die Angaben müssen sich auf den Haut- und Augenkontakt, das Einatmen, das Verschlucken sowie auf Verbrennungen/Erfrierungen beziehen.

Beim Haut- und Augenkontakt ist i. d. R. als Soforthilfe ein ausreichendes Spülen mit Wasser notwendig. Beim Einatmen erhöhter Konzentrationen muss die verletzte Person dagegen umgehend an die frische Luft gebracht und für ausreichende Atmung gesorgt werden, evtl. ist künstliche Beatmung erforderlich. Beim Verschlucken von Gefahrstoffen ist umgehend ein Arzt zu informieren, damit die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden können.

Auch innerbetriebliche Regelungen wie Standort von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Namen der Ersthelfer, und Notrufnummern, i. d. R. die 112, sollen hier genannt werden.

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