Die ASR A2.3 enthält Vorgaben zu
- Hauptfluchtwegen,
- Nebenfluchtwegen (vormals als zweiter Fluchtweg bezeichnet),
- Fluchtweglängen,
- Mindestbreiten von Fluchtwegen,
- Kennzeichnung und
Sicherheitsbeleuchtung.
Abschnitt 10 "Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne. Diese müssen aktuell, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gem. ASR A1.3 gestaltet sein. Abschnitt 11 fordert, dass auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Räumungsübungen durchzuführen sind.
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