Die ASR A2.3 enthält Vorgaben zu

  • Hauptfluchtwegen,
  • Nebenfluchtwegen (vormals als zweiter Fluchtweg bezeichnet),
  • Fluchtweglängen,
  • Mindestbreiten von Fluchtwegen,
  • Kennzeichnung und
  • Sicherheitsbeleuchtung.

    Abschnitt 10 "Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne. Diese müssen aktuell, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gem. ASR A1.3 gestaltet sein. Abschnitt 11 fordert, dass auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Räumungsübungen durchzuführen sind.

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