Weitere Arbeits(zeit)modelle, die zur Prävention von Alterserscheinungen eingesetzt werden, sind Gleitzeit, Teilzeit und Homeoffice. Welche dieser Organisationsmodelle in einem Betrieb angewendet werden – einzeln oder in Kombination mit anderen – sollte im Rahmen von Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.

Ein Unternehmen könnte bei den diversen Arbeitszeitmodellen z. B. folgendermaßen vorgehen:

Gleitzeit

Mit einem möglichst großen Arbeitszeitkorridor ohne Kernzeiten und feste Pausen können Mitarbeitende ihre Arbeitszeit individuell anpassen. So können die Beschäftigten entsprechend der Auftragssituation und ihrer eigenen Bedürfnisse und Interessen eingesetzt werden. Folgende Regelungen könnten im Betrieb festgesetzt werden:

  • Es gibt 2 Gleitzeitkorridore. Dabei könnten die meisten Beschäftigten im Korridor 1 tätig werden, der z. B. zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegt – haben also einen Spielraum von 14 Stunden.
  • Korridor 2 beginnt um 12 Uhr und endet um 22 Uhr, bietet also einen Spielraum von 10 Stunden. In diesem Zeitkorridor können z. B. vorrangig diejenigen Mitarbeiter eingesetzt werden, die mit Warenlieferungen in andere Zeitzonen (nicht MEZ) zu tun haben.
  • Alle Vollzeit-Beschäftigten haben einen Arbeitszeitenkontorahmen von minus 70 bis plus 140 Stunden. Dieser Rahmen wird bei Beschäftigten in Teilzeit proportional zum Stundenvolumen angepasst.
  • In besonderen Lebenssituationen können die Beschäftigten bis zu 200 Stunden aufbauen. Diese Stunden können u. a. für Weiterbildung genutzt werden. Mit jedem Beschäftigten ist ein individueller Auf- und Abbauplan für die Stunden festgelegt.
  • Die Gleitzeit wird zwischen den sich ablösenden Mitarbeitenden abgestimmt. Noch besser sind Teamabsprachen, an denen alle Beschäftigten teilnehmen, um eine funktionierende Koordination der Teilzeit zu gewährleisten.

Teilzeit

  • Die Beschäftigten können zum einen vollzeitnah in einer Viertagewoche arbeiten, pro Tag 7 Stunden und pro Woche 28 Stunden.
  • Darüber hinaus gibt es eine Turnusteilzeit, bei der der Beschäftigte eine volle Woche arbeitet und darauffolgend eine Woche nicht. Dabei teilen sich jeweils 2 Beschäftigte in Teilzeit einen Arbeitsplatz mit einer Wochenarbeitszeit von 17–18 Stunden.
  • Teilzeitarbeit und Gleitzeit sind auch für Mitarbeitende im Schichtbetrieb möglich. Dazu werden Früh- und Spätschichten in zwei vierstündige Schichten zerlegt, sodass sich 2 Beschäftigte eine Schicht teilen.
  • Bei Schichtarbeit in Vollzeit beträgt der Spielraum für Gleitzeit zu Beginn und Ende der Schicht plus/minus 2 Stunden, wobei die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf.

Gleitzeit mit Funktionszeit

In dieser Variante wird die Gleitzeit nicht mit einer Kernarbeitszeit, sondern mit einer Funktionszeit kombiniert. Das Modell eignet sich für Arbeitsbereiche, in denen sich Beschäftigte fachlich gegenseitig vertreten können. Für eine Funktionszeit definiert der Arbeitgeber, zu welchen Zeiten die jeweiligen Unternehmensbereiche in welcher Form funktionsfähig sein müssen (z. B. Erreichbarkeit für den Kunden oder für andere Abteilungen). Die Beschäftigten legen dann im Rahmen dieser Vorgaben ihre Arbeitszeiten in Absprache mit Kollegen fest. Darüber hinaus können sie vor und nach der Funktionszeit eine Eingleit- und Ausgleitspanne nutzen. Im Unterschied zur Gleitzeit mit Kernzeit ist es nicht erforderlich, dass alle Beschäftigten in der Funktionszeit anwesend sind, solange die Funktionsfähigkeit des Unternehmensbereichs gewährleistet ist.

Homeoffice

Das Angebot zur Arbeit im Homeoffice sollte von folgenden Personen wahrgenommen werden:

  • Beschäftigte, die Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben,
  • Beschäftigte, die Angehörige zu pflegen haben, bei denen mindestens Pflegestufe 1 vorliegt,
  • Beschäftigte, die gesundheitliche Einschränkungen haben, die vom behandelnden Arzt oder Betriebsarzt attestiert sind,
  • Beschäftigte, die sich medizinischen Therapien unterziehen müssen, die nur während der Arbeitszeit durchgeführt werden können,
  • Beschäftigte, die älter als 59 Jahre alt sind,
  • Beschäftigte, die an umfangreichen Weiterbildungen teilnehmen.

Wie die Arbeitszeit zwischen Homeoffice und Einsatz im Betrieb aufgeteilt wird, kann individuell vereinbart werden. Es hat sich vielerorts eine Aufteilung von mindestens 20 % Tätigkeit im Betrieb und mindestens 50 % Tätigkeit im Homeoffice bewährt.

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