Wichtiges Element in diesem Prozess ist die Freigabe für den Einsatz eines neuen Gefahrstoffs. Erst wenn festgelegte Beteiligte (s. Tab. 1) dem Einsatz zustimmen, kann der Gefahrstoff bestellt und eingesetzt werden. Das Freigabeformular enthält i. d. R. auch das Ergebnis der Prüfung, ob und welche Ersatzstoffe eingesetzt werden können.

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