Kurzbeschreibung

Fragestellungen, die für die Barrierefreiheit von Arbeitsstätten im Hinblick auf Rollstuhlfahrer und Nutzer von Gehilfen zu beachten sind.

Barrierefreiheit: Motorische Einschränkungen – Nutzer von Rollstühlen und Gehhilfen

  Check OK Bemerkungen
1)

Zu- und Eingangsbereiche:

  • Ist auf eine stufen- und schwellenlose Zugänglichkeit geachtet?
  • Kann eine vorhandene Karusselltür von Rollstuhlfahrern durchfahren werden? Ist alternativ neben der Karusseltür eine Drehflügeltür angeordnet?
   
2)

Erschließung im Gebäude:

  • Sind alle Orte (z. B. Arbeitsplatz, Sanitärraum, Pausenraum, Kantine, Erste-Hilfe-Raum), die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erreicht werden müssen, barrierefrei erreichbar und nutzbar? Auch wenn sie sich in anderen Etagen befinden?
  • Sind die Flure und Verkehrswege stufen- und schwellenlos gestaltet?
  • Sind neben einzelnen Stufen z. B. Rampe oder Hublift angeordnet?
   
3)

Verkehrswege und Bewegungsflächen:

  • Sind die Bewegungsflächen für die geradlinige Fortbewegung, für den Begegnungsfall und für den Richtungswechsel ausreichend groß?
  • Sind Bereiche ohne Begegnungsmöglichkeit mit Entgegenkommenden und ohne Richtungswechsel mind. 1,20 m breit (z. B. Flure, Rampen)?
  • Sind Begegnungsflächen für Rollstuhlfahrer mit anderen Personen und für Richtungswechsel mind. 1,50 m x 1,50 m groß (z. B. vor Türen, Toren, Aufzügen)? Ist die seitliche Anfahrbarkeit gewährleistet?
  • Sind Begegnungsflächen zweier Rollstuhlfahrer mind. 1,80 m x 1,80 m groß?
  • Ist darauf geachtet, dass Bauteile und Ausstattungsgegenstände die lichte Breite von Verkehrswegen nicht einschränken?
  • Sind für Benutzer von Gehhilfen Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden (z. B. Handlauf)?
   
4)

Türen und Tore

  • Ist eine lichte Durchgangsbreite von Türen und Toren von mind. 0,90 m gegeben?
  • Lassen sich Türen und Tore mit geringem Kraftaufwand (max. 25 N zur Bedienung des Türdrückers und Bewegen des Türblatts) öffnen und schließen? Ist alternativ der Einbau kraftbetätigter Türen und Tore in Betracht gezogen?
   
5)

Bedienelemente:

  • Sind Bedienelemente (z. B. Türgriffe, Fenstergriffe, Taster, Schalter) für Rollstuhlfahrer in einer Höhe von 0,85 bis 1,05 m angebracht?
  • Ist neben Türgriffen von Drehflügel- und Schiebetüren ein seitlicher, unverstellter Abstand zu Wänden von mind. 0,50 m eingehalten?
  • Sind Taster zur Bedienung kraftbetätigter Drehflügeltüren und Tore mind. 2,50 m vor der in den Bewegungsraum aufschlagenden Tür und 1,50 m in der Gegenrichtung angebracht?
   
6)

Fußböden:

  • Sind die Fußböden trittsicher, eben, be-lastbar und ermöglichen ein sicheres Be-fahren mit Rollator oder Rollstuhl?
  • Sind die Fußböden rutschhemmend, so dass Rollator, Rollstuhl oder Gehhilfen nicht wegrutschen können?
  • Sind die Öffnungen von Gitterrosten so schmal, dass Gehstöcke, Langstöcke, Schuhabsätze und Hundepfoten (Assistenzhund) nicht darin hängenbleiben (Maschen in einer Richtung nicht breiter als 10 mm)?
   
7)

Sanitärräume:

  • Sind Bewegungsflächen von mind. 1,50 m x 1,50 m vor WC-Becken, Waschtisch und Duschplatz vorhanden?
  • Ist das WC-Becken beidseitig anfahrbar? Ist an beiden Seiten des WC-Beckens ein hochklappbarer Stützklappgriff vorhanden?
  • Ist der Waschtisch unterfahrbar? Sind die Armaturen als Einhebel- oder berührungslose Armaturen ausgebildet?
   
8)

Flucht und Rettung:

  • Sind Sicherheitszeichen, -markierungen, Flucht- und Rettungspläne von Rollstuhlbenutzern aus ihrer Augenhöhe erkennbar?
  • Sind Nutzer von Rollstühlen und Gehhilfen bei der Flucht- und Rettungsplanung ausreichend berücksichtigt? Werden Räumungsübungen durchgeführt und evaluiert?
   
9)

Pausenräume und Kantinen:

  • Sind Pausenräume und Kantinen stufen- und schwellenlos erreichbar?
  • Sind die Türbreiten und Verkehrswegbreiten zu Pausenräumen und Kantinen sowie innerhalb derselben ausreichend groß für Rollstuhl- oder Rollatorfahrer?
  • Sind Bewegungsflächen für das Umsetzen auf Stühle und Abstellflächen für Rollatoren, Rollstühle oder Gehhilfen vorhanden und ausreichend groß?
  • Sind Esstische sowie Flächen für das Zubereiten von Speisen mit dem Rollstuhl anfahrbar und unterfahrbar?
  • Werden Speisen und Getränke in einer für Rollstuhlfahrer erreichbaren Greifhöhe (optimal 85 cm) und Greiftiefe (max. 40 cm) angeboten?
  • Stehen ggf. Transporthilfen für Tabletts für Rollstuhlfahrer zur Verfügung?
   

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