Zur einfachen Orientierung und Nutzung barrierefreier Hotels und Gaststätten durch mobilitätseingeschränkte Reisende und Touristen kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden:[1]

 
Lfd. Nr. Art der Behinderung des Gastes Beeinträchtigungen/Probleme Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Gäste mit Mobilitätseinschränkungen
1.1 Gäste mit Gehbehinderungen (Gehhilfe, Rollator)

Unfall- und Verletzungsgefahr beim Gehen durch

  • Ausrutschen und Stolpern auf Wegen, Fluren
  • Abrutschen auf Treppen
  • Stürzen infolge fehlender Begrenzungen, Markierungen

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A1.8

ASR V3a.2

DGUV-R 108-003

Technische Maßnahmen:

  • max. 1 Stufe (21 cm hoch)
  • Gehwege leicht begehbar und mit Rollator befahrbar (Breite ≥ 1,50 m)
  • Mindestbreite von Eingangstüren, Durchgängen ≥ 0,80 m
  • Bewegungsfläche vor Einrichtungen zur Information/Kommunikation 1,20 m x 1,20 m

Organisatorische Maßnahmen:

  • keine Hindernisse auf Fußwegen, Fluren (z. B. abgestellte Möbel)

Personenbezogene Maßnahmen:

  • im Bedarfsfall Benutzung des eigenen Smartphones
1.2 Gäste im Rollstuhl/kleinwüchsige Personen

Gefährdung von Sicherheit und Wohlbefinden bei

  • zu gering bemessenen Parkflächen
  • Eingang mit Stufen und fehlenden Alternativlösungen (Rampe, Aufzug)
  • zu gering bemessenen Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen auf Fluren, vor Aufzügen und in Sanitärräumen und Zimmern
  • nicht abgesenktem Rezeptionscounter zum Ausfüllen von Anmeldeformularen
  • zu hohen Treppenstufen und nicht abgesenkten Treppenläufen
  • nicht vorhandenen barrierefreien Sanitärräumen
  • zu hoch installierten Bedienelementen (z. B. für Türen, Aufzüge)
  • Schwierigkeiten der Informationsaufnahme infolge zu hoch befestigter Schilder, Tafeln und Monitore

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A1.8

ASR V3a.2

DGUV-R 108-003

DGUV-I 205-001

DGUV-I 207-006

DGUV-I 208-005

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DIN 18040-1

DIN 33402-1

DIN 33402-2

Technische Maßnahmen:

  • Parkplätze in der Nähe des Eingangs mit einer Parkfläche von 3,50 m x 1,50 m
  • Breite von Gehwegen und Erschließungsflächen ≥ 1,50 m
  • Querneigung der Gehwege ≤ 2,5 %, der Längsneigung ≤ 3 %
  • im Bedarfsfall Rampen mit Neigung von ≤ 6 %
  • vorrangig automatisch zu öffnende und zu schließende Türen
  • Anordnung von Tastern zum Öffnen/Schließen in Höhe von 0,85 m
  • kontrastreiche, gut beleuchtete Zugangs- und Eingangsbereiche
  • Flure mit Breite von 1,50 m, nach 15 m Begegnungsflächen von 1,80 m x 1,80 m

Organisatorische Maßnahmen:

  • Gewährleistung präventiver Auswahl barrierefreier Hotels und Gaststätten über Portal "Reisen für Alle"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • im Bedarfsfall Benutzung des eigenen Smartphones
1.3 Sehbeeinträchtigte und blinde Gäste

Hohes Unfall- und Verletzungsrisiko durch

  • unzureichend gekennzeichnete Bedienelemente zum Finden und Öffnen von Türen
  • zu überwindende Stufen und schlechte Sehbedingungen im Bereich des Eingangs und der Rezeption
  • fehlende taktile Möglichkeiten zur Orientierung
  • zu kleine und undeutliche Schrift auf Info-Tafeln und Monitoren
  • unzureichende Beleuchtung im Eingangsbereich, auf Treppen und Fluren
  • fehlende Farbkontraste im gesamten Hotel- und Gaststättenbereich

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A3.4

ASR V3a.2

DGUV-R 108-003

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DIN 18040-1

DIN 33402-1

DIN 33402-2

Technische Maßnahmen:

  • kontrastreiche, gut beleuchtete Zugangs- und Eingangsbereiche
  • taktile Führung zum Eingangsbereich mittels Bodenindikatoren und akustischen Türfindesignalen
  • taktile Gehwegbegrenzung
  • Sicherheitsmarkierung an verglasten Wänden
  • Treppenläufe und Podeste beidseitig mit Handläufen versehen
  • taktile Infos zum Stockwerk am Anfang und Ende der Treppenläufe in Braille- oder Prismen-Schrift
  • taktile Führung zur Rezeption mittels Leitstreifen
  • gut sichtbares Display an Kassen
  • Getränke- und Speisekarte in Braille-Schrift

Organisatorische Maßnahmen:

  • Gewährleistung präventiver Auswahl barrierefreier Hotels und Gaststätten über Portal "Reisen für Alle"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • im Bedarfsfall Benutzung des eigenen Smartphones
1.4 Hörbeeinträchtigte und gehörlose Gäste

Risiko bei Havarien durch

  • unvollkommen bzw. nicht wahrgenommene akustische Signale und Warnungen
  • Maskierung akustischer Signale durch Störgeräusche

ArbStättV

ASR A3.4

ASR V3a.2

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DIN 18040-1

DIN 33402-1

DIN 33402-2

VDI 2058, Blatt 3

Technische Maßnahmen:

  • induktive Höranlage an Rezeption
  • klare, gut lesbare schriftliche Informationen an Tafeln/Monitoren
  • unmissverständliche Anzeigen bzw. optische Signale im Hotelzimmer im Gefahrenfall

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kommunikation mittels Gebärdensprache

Personenbezogene Maßnahmen:

  • im Bedarfsfall Benutzung des eigenen Smartphones
1.5 Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen

Gesundheits- und Verletzungsgefahr durch

  • Fehldeutung bzw. Verwechslung von Schildern und Signalen
  • fehlendes bildhaftes und auditives Leitsystem

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A3.4

ASR V3a.2

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DIN 18040-1

DIN 33402-1

DIN 33402-2

Technische Maßnahmen:

  • bildhafte Beschilderung
  • Führung zur Rezeption durch nicht unterbrochenes bildhaftes, farbiges Leitsystem
  • Menüs an Automaten, an Monitoren zur Information mit...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge