• Für sehbeeinträchtigte und blinde Gäste

    • gute Erkennbarkeit durch kontrastreiche Gestaltung der Tür zur Wand,
    • keine Karussel- und Pendeltüren,
    • Bodenbelag vor Eingang unterschiedlich zum folgenden hellen und blendfreien Eingangsbereich sowie zur taktilen Wahrnehmung,
    • kontrastreiche Markierung von transparenten Glaswänden, Ganzglastüren und großflächig verglasten Türen (2 mind. 8 cm hohe Sicherheitsmarkierungen in Streifenform bzw. aus einzelnen Elementen in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und 120 cm bis 160 cm über Oberkante Fußboden),
    • guter Hell-Dunkel-Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund und einfache Schrift (z. B. Arial) auf Schildern,
    • guter Hell-Dunkel-Kontrast zwischen Bedienelement (z. B. Taster) und Hintergrund und taktile Erfassbarkeit desselben (keine Sensortasten),
    • wesentliche Informationen in Braille- oder Pyramidenschrift.
  • Für hörbeeinträchtigte und gehörlose Gäste

    • klare, gut lesbare schriftliche Informationen,
    • optisch eindeutig wahrnehmbare Informationen zu Flucht- und Rettungsplan im Alarm- bzw. Brandfall.
  • Für gehbehinderte Gäste

    • maximal eine Stufe zumutbar, alternativ Aufzug oder Rampe,
    • Drehflügeltür und elektrisch gesteuerte Schiebetür,
    • lichte/freie Tür-Durchgangsbreite ≥ 0,80 m.
  • Für Rollstuhlnutzer und kleinwüchsige Gäste

    • lichtes Öffnungsmaß zwischen Türstöcken von ≥ 0,90 m,
    • Bewegungsflächen auf Fluren bzw. in Räumen ≥ 1,50 m x 1,50 m, gemessen ab Einrichtungsgegenstand (z. B. fest eingebaute Möbel),
    • stufenlose Erreichbarkeit bzw. Höhe von Schwellen und Stufen ≤ 2 cm, in Ausnahmefällen Rampen mit einer Steigung von ≤ 6 % oder Aufzug,
    • Mindestbreite der Flure zu Zimmern und Aufzügen ≥ 1,50 m.
  • Für großwüchsige Gäste

    • Türhöhe 2,10 m.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge