Für sehbeeinträchtigte und blinde Gäste
- gute Erkennbarkeit durch kontrastreiche Gestaltung der Tür zur Wand,
- keine Karussel- und Pendeltüren,
- Bodenbelag vor Eingang unterschiedlich zum folgenden hellen und blendfreien Eingangsbereich sowie zur taktilen Wahrnehmung,
- kontrastreiche Markierung von transparenten Glaswänden, Ganzglastüren und großflächig verglasten Türen (2 mind. 8 cm hohe Sicherheitsmarkierungen in Streifenform bzw. aus einzelnen Elementen in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und 120 cm bis 160 cm über Oberkante Fußboden),
- guter Hell-Dunkel-Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund und einfache Schrift (z. B. Arial) auf Schildern,
- guter Hell-Dunkel-Kontrast zwischen Bedienelement (z. B. Taster) und Hintergrund und taktile Erfassbarkeit desselben (keine Sensortasten),
- wesentliche Informationen in Braille- oder Pyramidenschrift.
Für hörbeeinträchtigte und gehörlose Gäste
- klare, gut lesbare schriftliche Informationen,
- optisch eindeutig wahrnehmbare Informationen zu Flucht- und Rettungsplan im Alarm- bzw. Brandfall.
Für gehbehinderte Gäste
- maximal eine Stufe zumutbar, alternativ Aufzug oder Rampe,
- Drehflügeltür und elektrisch gesteuerte Schiebetür,
- lichte/freie Tür-Durchgangsbreite ≥ 0,80 m.
Für Rollstuhlnutzer und kleinwüchsige Gäste
- lichtes Öffnungsmaß zwischen Türstöcken von ≥ 0,90 m,
- Bewegungsflächen auf Fluren bzw. in Räumen ≥ 1,50 m x 1,50 m, gemessen ab Einrichtungsgegenstand (z. B. fest eingebaute Möbel),
- stufenlose Erreichbarkeit bzw. Höhe von Schwellen und Stufen ≤ 2 cm, in Ausnahmefällen Rampen mit einer Steigung von ≤ 6 % oder Aufzug,
- Mindestbreite der Flure zu Zimmern und Aufzügen ≥ 1,50 m.
Für großwüchsige Gäste
- Türhöhe 2,10 m.
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