Ursachen:
- Starke körperliche Einschränkungen und Bindung an den Rollstuhl,
- körperliche Einschränkungen und Bindung an einen Rollator,
- Probleme beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen mit Kinderwagen und/oder Fahrrad.
Niederflurstadtbahnwagen Dresdener Verkehrsbetriebe[1]
Technische Maßnahmen für o. g. betroffene Personen:
- Bahnsteige an zu erwartenden Türen barrierefreier Haltestellen mit Rollstuhlsymbol gekennzeichnet,
- Verfügbarkeit von je 2 Stellplätzen quer zur Fahrtrichtung für Rollstuhl-/Rollatornutzer pro Niederflurstadtbahnwagen kombiniert mit Kinderwagen und Fahrrad,
- Verfügbarkeit ausklappbarer Rampen mit rutschfestem Belag in Niederflurstadtbahnwagen an Tür 1, gekennzeichnet mit Rollstuhlsymbol im rotumrandeten Rechteck, zum Ein- und Ausfahren bzw. Ein- und Aussteigen von Rollstuhlnutzern an nicht barrierefrei gestalteten Haltestellen mit vertikalen Restschwellen und/oder horizontalen Restspalten bis zu jeweils 5 cm,
- besonders geeignet für das Ein- und Ausfahren an nicht barrierefrei gestalteten Haltestellen sind Greifradrollstühle mit Kippsicherung/Stützrädern und Elektrorollstühle mit Einzelradantrieb,
- ggf. Übermittlung des Mitfahrwunsches durch Nutzung eines BLIS-Handsenders.
Organisatorische Maßnahmen:
- Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen sollten Vorrang vor jenen mit Fahrrad haben,
- Bedienung der Rampe ausschließlich vom Fahrpersonal,
- Schiebe- bzw. Bremshilfe durch Fahrpersonal bei Rampenneigungen bis zu 18 %,
- Anforderung der Klapprampe beim Fahrpersonal durch eigene Entscheidung des Rollstuhlnutzers,
- ggf. Überwindung längerer Wege von Tür bis Gehweg und umgekehrt,
- Nutzung der Klapprampe für Fahrgäste in Elektromobilen nicht zulässig,
- deutliches Signalisieren des Mitfahrwunsches durch Auf- und Abbewegen des ausgestreckten Armes in Richtung Gleis, auch an barrierefreien Haltestellen zweckmäßig,
- Positionieren etwa 2 m vor der gekennzeichneten Tür und Warten auf Fahrpersonal,
- Einfahren vorzugsweise vorwärts mit Orientierung an seitlicher Rampenbegrenzung mit mäßiger Geschwindigkeit und Einnahme des markierten Stellplatzes,
- Ausfahrwunsch bereits beim Einsteigen bzw. durch Wechselsprechanlage an jeweils vorheriger Haltestelle anzeigen,
- Betätigung des Signalknopfes mit Rollstuhlsymbol unmittelbar nach Haltestellenansage,
- rechtzeitig vor die Tür fahren, nach Anlegen der Rampe an seitlicher Begrenzung orientieren und vorzugsweise vorwärts ausfahren, Fahrbahn in Kürze verlassen.
Personenbezogene Maßnahmen:
- Rollstuhlnutzer sind für das Ein- und Ausfahren eigenverantwortlich.
Ursachen:
- Körperliche Einschränkungen beim Ein- und Aussteigen und Bewegen innerhalb der Straßenbahn mit Rollstuhl oder Rollator,
- Probleme beim Ein- und Aussteigen mit Kinderwagen und Gepäck,
- Einschränkungen für Personen mit Seh- und/oder Hörminderung bei Nutzung der Straßenbahn.
Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)[2]
Technische Maßnahmen:
- Leitlinien für Blinde an der überwiegenden Zahl von Haltestellen,
- alle neu gebauten Strecken sind mit Bahnsteigen der Höhe 34 cm ausgebaut und ermöglichen barrierefreien Ein- und Ausstieg in Niederflurbahnen,
- an älteren Haltestellen mit abweichenden Bahnsteighöhen ist eine Rampe verfügbar bzw. ist mehr oder weniger zeitnah der Umbau geplant,
- mit Piktogramm gekennzeichnete Plätze für Rollstuhl-/Rollator- oder Kinderwagennutzer bzw. für andere mobilitätseingeschränkte Personen i. d. R. nach den ersten beiden Türen,
- nach Betätigen des Tasters für o. g. Nutzgergruppe bleiben Türen für das Einfahren geöffnet,
- in Niederflur- und Mittelflurbahnen ein bis zwei optische Anzeigen der Haltestellen pro Bahn für taube und hörbehinderte Passagiere.
Organisatorische Maßnahmen:
- Verfügbarkeit eines Liniennetzplanes von Straßenbahnen für blinde und sehbehinderte Passagiere in Großdruck und Braille-Schrift bei KVV.
Ursachen:
- Körperliche Einschränkungen für körperlich mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen und Fahrrad,
- nicht mögliches gleichzeitiges, paarweises Reisen mit Rollstuhl,
- schwer zu findende Einstiegstür und kompliziertes Ein-/Aussteigen,
- nicht einfache Orientierung und mangelnde Sicherheit für sehbeeinträchtigte/blinde Personen und Kleinwüchsige während der Fahrt innerhalb des Fahrzeuges,
- aufwendige Kommunikation mit dem Fahrpersonal.
Straßenbahn der Berliner Verkehrbetriebe (BVB)[3]
Technische Maßnahmen:
- Garantie der Barrierefreiheit bis 2017 mit Einschränkung, da in einigen Fahrzeugen nur ein Platz für Rollstuhlnutzer verfügbar ist,
- bis heute 139 Flexity-Straßenbahn-Züge im Einsatz mit jeweils 2 Plätzen für Rollstuhlnutzer (für Paare besonders vorteilhaft) zusätzlich Kinderwagen und/oder Fahrrad,
- leuchtstarke LED-Anzeige bei allen Lichtverhältnissen gut erkennbar,
- entsprechende Tür mit Rollstuhlsymbol markiert,
- Ausstattung mit ausklappbaren Rampen für nicht barrierefreie Haltestellen,
- alle Bedieneinrichtungen (Sprechstellen, Notbremsen, Türtaster) werden schrittweise mit Braille-Schrift (transparente Kunststoffaufkleber) verse...
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