Ursachen:

  • Starke körperliche Einschränkungen und Bindung an den Rollstuhl,
  • körperliche Einschränkungen und Bindung an einen Rollator,
  • Probleme beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen mit Kinderwagen und/oder Fahrrad.
 
Praxis-Beispiel

Niederflurstadtbahnwagen Dresdener Verkehrsbetriebe[1]

Technische Maßnahmen für o. g. betroffene Personen:

  • Bahnsteige an zu erwartenden Türen barrierefreier Haltestellen mit Rollstuhlsymbol gekennzeichnet,
  • Verfügbarkeit von je 2 Stellplätzen quer zur Fahrtrichtung für Rollstuhl-/Rollatornutzer pro Niederflurstadtbahnwagen kombiniert mit Kinderwagen und Fahrrad,
  • Verfügbarkeit ausklappbarer Rampen mit rutschfestem Belag in Niederflurstadtbahnwagen an Tür 1, gekennzeichnet mit Rollstuhlsymbol im rotumrandeten Rechteck, zum Ein- und Ausfahren bzw. Ein- und Aussteigen von Rollstuhlnutzern an nicht barrierefrei gestalteten Haltestellen mit vertikalen Restschwellen und/oder horizontalen Restspalten bis zu jeweils 5 cm,
  • besonders geeignet für das Ein- und Ausfahren an nicht barrierefrei gestalteten Haltestellen sind Greifradrollstühle mit Kippsicherung/Stützrädern und Elektrorollstühle mit Einzelradantrieb,
  • ggf. Übermittlung des Mitfahrwunsches durch Nutzung eines BLIS-Handsenders.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen sollten Vorrang vor jenen mit Fahrrad haben,
  • Bedienung der Rampe ausschließlich vom Fahrpersonal,
  • Schiebe- bzw. Bremshilfe durch Fahrpersonal bei Rampenneigungen bis zu 18 %,
  • Anforderung der Klapprampe beim Fahrpersonal durch eigene Entscheidung des Rollstuhlnutzers,
  • ggf. Überwindung längerer Wege von Tür bis Gehweg und umgekehrt,
  • Nutzung der Klapprampe für Fahrgäste in Elektromobilen nicht zulässig,
  • deutliches Signalisieren des Mitfahrwunsches durch Auf- und Abbewegen des ausgestreckten Armes in Richtung Gleis, auch an barrierefreien Haltestellen zweckmäßig,
  • Positionieren etwa 2 m vor der gekennzeichneten Tür und Warten auf Fahrpersonal,
  • Einfahren vorzugsweise vorwärts mit Orientierung an seitlicher Rampenbegrenzung mit mäßiger Geschwindigkeit und Einnahme des markierten Stellplatzes,
  • Ausfahrwunsch bereits beim Einsteigen bzw. durch Wechselsprechanlage an jeweils vorheriger Haltestelle anzeigen,
  • Betätigung des Signalknopfes mit Rollstuhlsymbol unmittelbar nach Haltestellenansage,
  • rechtzeitig vor die Tür fahren, nach Anlegen der Rampe an seitlicher Begrenzung orientieren und vorzugsweise vorwärts ausfahren, Fahrbahn in Kürze verlassen.

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Rollstuhlnutzer sind für das Ein- und Ausfahren eigenverantwortlich.

Ursachen:

  • Körperliche Einschränkungen beim Ein- und Aussteigen und Bewegen innerhalb der Straßenbahn mit Rollstuhl oder Rollator,
  • Probleme beim Ein- und Aussteigen mit Kinderwagen und Gepäck,
  • Einschränkungen für Personen mit Seh- und/oder Hörminderung bei Nutzung der Straßenbahn.
 
Praxis-Beispiel

Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)[2]

Technische Maßnahmen:

  • Leitlinien für Blinde an der überwiegenden Zahl von Haltestellen,
  • alle neu gebauten Strecken sind mit Bahnsteigen der Höhe 34 cm ausgebaut und ermöglichen barrierefreien Ein- und Ausstieg in Niederflurbahnen,
  • an älteren Haltestellen mit abweichenden Bahnsteighöhen ist eine Rampe verfügbar bzw. ist mehr oder weniger zeitnah der Umbau geplant,
  • mit Piktogramm gekennzeichnete Plätze für Rollstuhl-/Rollator- oder Kinderwagennutzer bzw. für andere mobilitätseingeschränkte Personen i. d. R. nach den ersten beiden Türen,
  • nach Betätigen des Tasters für o. g. Nutzgergruppe bleiben Türen für das Einfahren geöffnet,
  • in Niederflur- und Mittelflurbahnen ein bis zwei optische Anzeigen der Haltestellen pro Bahn für taube und hörbehinderte Passagiere.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Verfügbarkeit eines Liniennetzplanes von Straßenbahnen für blinde und sehbehinderte Passagiere in Großdruck und Braille-Schrift bei KVV.

Ursachen:

  • Körperliche Einschränkungen für körperlich mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen und Fahrrad,
  • nicht mögliches gleichzeitiges, paarweises Reisen mit Rollstuhl,
  • schwer zu findende Einstiegstür und kompliziertes Ein-/Aussteigen,
  • nicht einfache Orientierung und mangelnde Sicherheit für sehbeeinträchtigte/blinde Personen und Kleinwüchsige während der Fahrt innerhalb des Fahrzeuges,
  • aufwendige Kommunikation mit dem Fahrpersonal.
 
Praxis-Beispiel

Straßenbahn der Berliner Verkehrbetriebe (BVB)[3]

Technische Maßnahmen:

  • Garantie der Barrierefreiheit bis 2017 mit Einschränkung, da in einigen Fahrzeugen nur ein Platz für Rollstuhlnutzer verfügbar ist,
  • bis heute 139 Flexity-Straßenbahn-Züge im Einsatz mit jeweils 2 Plätzen für Rollstuhlnutzer (für Paare besonders vorteilhaft) zusätzlich Kinderwagen und/oder Fahrrad,
  • leuchtstarke LED-Anzeige bei allen Lichtverhältnissen gut erkennbar,
  • entsprechende Tür mit Rollstuhlsymbol markiert,
  • Ausstattung mit ausklappbaren Rampen für nicht barrierefreie Haltestellen,
  • alle Bedieneinrichtungen (Sprechstellen, Notbremsen, Türtaster) werden schrittweise mit Braille-Schrift (transparente Kunststoffaufkleber) verse...

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