Sind Anforderungen ermittelt und die Bestandsaufnahme durchgeführt, müssen im nächsten Schritt festgelegte Maßnahmen umgesetzt werden (vgl. Tab 1). Unternehmen können die Chance nutzen, alle Informationen zu Gefahrstoffen, Anlagen und Rechtsvorschriften zusammenzuführen, z. B. auf einer Plattform, auf die Verantwortliche im Umwelt- und Arbeitsschutz zugreifen können: Sowohl Planen, Organisieren und Durchführen als auch Dokumentieren, Überwachen und Aktualisieren der erforderlichen Maßnahmen werden dann einfacher.

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