Die wenigen Studien, die diesen Zusammenhang untersuchen, zeigen konsistent negative Zusammenhänge zwischen Vertrauen seitens der Arbeitgeber und Führungsverantwortlichen in die Beschäftigten und Überwachung und die Intensität der Überwachung. Das heißt: je geringer das Vertrauen in die Beschäftigten, desto höher der Grad und das Ausmaß der Überwachung.

Dies gilt auch im umgekehrten Sinn: Je geringer das Vertrauen der Beschäftigten in das Unternehmen, desto negativer wird die Überwachungsintensität wahrgenommen. Dieser Zusammenhang ist bei Arbeitern deutlich ausgeprägter als bei Angestellten. Anmerkung: Die Unterscheidung Arbeiter und Angestellte existiert seit der Zusammenlegung der Rentenversicherungen 2005 nicht mehr. Arbeiter und Arbeitnehmer arbeiten nicht mehr nur ausschließlich körperlich, deshalb ist diese Differenzierung auch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht mehr zulässig.

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