Es lassen sich 3 Bereiche unterscheiden, die prinzipiell überprüft werden können:

1.

Überwachung der Arbeitsleistung

Die Überwachung der Arbeitsleistung bezieht sich auf die Erfassung von quantitativen und qualitativen Leistungsdaten. Quantitativ kann Leistung beispielsweise über Tastaturanschläge pro Zeiteinheit ermittelt werden. Qualitative Leistungsermittlung erfolgt durch die Auswertung der Inhalte von Kundengesprächen.

2.

Überwachung des (Arbeits-)Verhaltens

Eine Verhaltensüberwachung umfasst alle sichtbaren Verhaltensweisen eines Beschäftigten. Das können Bewegungen eines Mitarbeiters sein (Positionsüberwachung) oder der Einsatz von Testkäufern, die das Verhalten eines Mitarbeiters im Verkaufsgesprächs im Rahmen einer verdeckten Überwachung überprüfen.

Ein Thema im Rahmen einer Überwachung ist auch der Missbrauch von Substanzen, welche die Arbeitsausführung verunmöglichen, wie Alkohol oder Drogen. In Betriebsvereinbarungen werden beispielsweise stichprobenartige Drogenscreenings festgeschrieben.

3.

Überwachung individueller Dispositionen

Während Arbeitsleistung und (Arbeits-)Verhalten unmittelbar, also in Echtzeit erfasst werden können, sind individuelle Eigenschaften häufig nur durch Erhebungen zu besonderen Messzeitpunkten feststellbar.

Einmalige Messungen erfolgen bei der Einstellung im Hinblick auf die generelle Eignung in Form von Befragungen oder Persönlichkeitstests. Gesundheitsuntersuchungen können einmalig (Einstellungsuntersuchungen) oder bei bestimmten Tätigkeiten mehrmalig vorgenommen werden (Personenbeförderung).

Viele Aspekte der 3 überwachbaren Bereiche lassen sich mithilfe elektronischer Assistenzsysteme kontrollieren. Problematisch ist, dass sich die erhobenen Daten auch für weitere Auswertungen heranziehen (Datenkumulation) und Raum für Fehlinterpretationen lassen.

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