Es können 2 Überwachungsarten unterschieden werden: bekannt, praktiziert und historisch legitimiert ist die direkte Überwachung der Leistung und des Verhaltens durch den Führungsverantwortlichen. In der Vergangenheit war der Führungsverantwortliche i. d. R. physisch präsent. Dies hat sich geändert: mit "Arbeiten 4.0" hat sich eine neue Führungskultur etabliert und das Modell Homeoffice wird für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch zukünftig, zumindest zeitweise, Bestand haben.
"Führen auf Distanz" erfordert neue Möglichkeiten der Leistungskontrolle, was neben einem physisch-präsenten Austausch zwischen Führungsverantwortlichen und Beschäftigten zunehmend auch durch elektronische Überwachung mithilfe von elektronischen und computergestützten Systemen erfolgen kann.
2.1 Bereiche von Überwachung
Es lassen sich 3 Bereiche unterscheiden, die prinzipiell überprüft werden können:
1. | Überwachung der Arbeitsleistung Die Überwachung der Arbeitsleistung bezieht sich auf die Erfassung von quantitativen und qualitativen Leistungsdaten. Quantitativ kann Leistung beispielsweise über Tastaturanschläge pro Zeiteinheit ermittelt werden. Qualitative Leistungsermittlung erfolgt durch die Auswertung der Inhalte von Kundengesprächen. |
2. | Überwachung des (Arbeits-)Verhaltens Eine Verhaltensüberwachung umfasst alle sichtbaren Verhaltensweisen eines Beschäftigten. Das können Bewegungen eines Mitarbeiters sein (Positionsüberwachung) oder der Einsatz von Testkäufern, die das Verhalten eines Mitarbeiters im Verkaufsgesprächs im Rahmen einer verdeckten Überwachung überprüfen. Ein Thema im Rahmen einer Überwachung ist auch der Missbrauch von Substanzen, welche die Arbeitsausführung verunmöglichen, wie Alkohol oder Drogen. In Betriebsvereinbarungen werden beispielsweise stichprobenartige Drogenscreenings festgeschrieben. |
3. | Überwachung individueller Dispositionen Während Arbeitsleistung und (Arbeits-)Verhalten unmittelbar, also in Echtzeit erfasst werden können, sind individuelle Eigenschaften häufig nur durch Erhebungen zu besonderen Messzeitpunkten feststellbar. Einmalige Messungen erfolgen bei der Einstellung im Hinblick auf die generelle Eignung in Form von Befragungen oder Persönlichkeitstests. Gesundheitsuntersuchungen können einmalig (Einstellungsuntersuchungen) oder bei bestimmten Tätigkeiten mehrmalig vorgenommen werden (Personenbeförderung). |
Viele Aspekte der 3 überwachbaren Bereiche lassen sich mithilfe elektronischer Assistenzsysteme kontrollieren. Problematisch ist, dass sich die erhobenen Daten auch für weitere Auswertungen heranziehen (Datenkumulation) und Raum für Fehlinterpretationen lassen.
2.2 Grad der Pervasivität
Eine weitere Größe zur Einordnung der Überwachung ist der Grad der Pervasivität (pervasiveness), der beschreibt, wie umfangreich und detailliert der Arbeitsplatz und die Arbeitstätigkeit überwacht wird. Grant & Higgins (1991) unterscheiden 4 Ebenen der Pervasivität, die von wenig über mittel bis hoch pervasiv reichen.[1]
1. | Objekt der Überwachung: Wer wird überwacht?
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2. | Zeitliche Dimension der Überwachung: Wie häufig wird überwacht?
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3. | Subjekt der Überwachung: Wer erhält die Daten?
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4. | Aufgabenaspekte der Überwachung: Welche Aspekte der Aufgabenerledigung werden überwacht?
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