Für eine größere Zahl von Gesetzen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass diese auf geeignete Weise im Betrieb bekannt gemacht werden müssen, um den Gedanken des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu fördern. Man spricht in diesem Zusammenhang von "Aushangpflichtigen Gesetzen".
Zahlreiche Vorschriften des Bundesrechts und des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerks sind aushangpflichtig. Siehe dazu unten.
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