Nach dem DGUV-G 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" gliedert sich die Ausbildung i. W. in 3 Stufen:

  1. Allgemeine Ausbildung (Stufe 1),
  2. Zusatzausbildung (Stufe 2),
  3. Betriebliche Ausbildung (Stufe 3).

Die erste Stufe, die allgemeine Ausbildung, umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Diese beiden Teile bilden den Grundstock für die Ausbildung eines Staplerfahrers und sollten 3 bis 5 Tage dauern. Der praktische Teil der allgemeinen Ausbildung erfolgt i. d. R. auf einem Frontstapler.

Beim Einsatz spezieller Flurförderzeuge, wie etwa Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Querstapler, Teleskopstapler ist eine Zusatzausbildung notwendig, die zweite Stufe. Diese geht auf die Besonderheiten der eingesetzten Stapler ein.

Die dritte Stufe, der betriebliche Teil, rundet die Ausbildung ab. Dieser Teil bezieht sich auf die Gegebenheiten des Betriebs. Daher kann diese Stufe der Ausbildung ausschließlich im jeweiligen Betrieb durchgeführt werden. Diese Stufe kann gut mit dem allgemeinen Teil der Ausbildung verknüpft werden.

Die Ausbildungsdauer der zweiten und dritten Stufe richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.

3.1 Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung (Stufe 1) umfasst folgende Lehrinhalte:

  • rechtliche Grundlagen,
  • Unfallgeschehen,
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten,
  • Antriebsarten,
  • Standsicherheit,
  • Betrieb des Staplers,
  • regelmäßige Prüfung des Staplers,
  • Umgang mit Last,
  • Sondereinsätze (z. B. Fahren im öffentlichen Verkehrsbereich),
  • Verkehrswege etc.

Die theoretische Ausbildung sollte mit einer schriftlichen Prüfung beendet werden. Bewährt haben sich hier Multiple-Choice-Tests. Empfohlen wird eine Prüfung mit ca. 50 Fragen.

3.2 Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung (Stufe 1) muss auf jedem Staplertyp erfolgen, der später auch gefahren werden soll. Sinnvollerweise wird hier mit einem einfachen Stapler begonnen. Die praktische Ausbildung umfasst neben der Einweisung am Gerät zunächst einfache Fahrübungen. Bewährt hat sich hier ein Slalomparcours (Abb. 1).

Abb. 1: Fahrübungen (Slalomparcours)

Daneben werden noch verschiedene Stapelübungen absolviert. Dies kann das Stapeln von Gitterboxen (Abb. 2) oder das Ein- und Auslagern von Paletten in Regale sein. Die praktische Ausbildung wird mit einer Prüfungsfahrt beendet.

Abb. 2: Stapelübung mit Gitterboxen

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