Die Arbeitsschutzpolitik enthält noch keine konkreten Ziele. Betriebliches Handeln bedarf jedoch nicht nur einer Orientierung und allgemeinen Ausrichtung, für einen erfolgreichen Arbeitsschutz sind auch konkrete und vor allem messbare Ziele festzulegen. Natürlich gibt es genügend öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, deren Grad der Erfüllung ein Ziel des betrieblichen Arbeitsschutzes ist. Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen werden i. d. R. jedoch nicht als Ziele wahrgenommen. Für eine zielorientierte Ausrichtung sämtlicher Arbeitsschutzaktivitäten müssen deshalb in einem zweiten Schritt – möglichst jährliche – aus der Arbeitsschutzpolitik und den relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen konkrete strategische und operative Ziele für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz festgelegt bzw. mit dem Management vereinbart werden. Für das gesamte Unternehmen sollte die Zielfestlegung durch die oberste Leitung, für die einzelnen Betriebsbereiche durch deren Leiter erfolgen.

 
Achtung

Nutzen abbilden

Die Arbeitsschutzziele sollten nicht nur die Erfüllung der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, sondern auch den Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiter abbilden.

Die Arbeitsschutzziele müssen widerspruchsfrei zu anderen Zielen des Unternehmens sein.

Achten Sie darauf, dass die Ziele messbar/quantifizierbar sind.

Ideen für Arbeitsschutzziele ergeben sich z. B. aus den Präventionsleistungen, die beispielsweise in die Kennzahl ROP (Return on Prevention) einfließen:

  • Reduzierung des Gefährdungspotenzials
  • Reduzierung sicherheitswidriger Verhaltensweisen
  • Reduzierung der Anzahl der Arbeitsunfälle
  • Reduzierung der Fluktuation
  • Reduzierung der Betriebsstörungen
  • Verbesserung des Images in der Öffentlichkeit
  • Verbesserung der Betriebskultur
  • Erhöhung des Gefährdungsbewusstseins der Beschäftigten.

Bei den Zielen kann es sich um Ergebnisziele (z. B. Reduzierung der verletzungsbedingten Fehlzeitrate um 20 % im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 3 Jahre) oder Maßnahmenziele (z. B. erfolgreiche behördliche Systemkontrolle bis Ende des Jahres) handeln.

Die Arbeitsschutzziele haben insbesondere folgende Funktionen:

  • Auseinandersetzung des Managements mit dem angestrebten Zustand,
  • Vermeidung widersprüchlicher Ziele im Unternehmen,
  • den angestrebten Zustand für die Betroffenen transparent machen,
  • den vielfältigen Aktivitäten im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Zielrichtung geben,
  • zielorientierte Steuerung von Maßnahmen/Prozessen,
  • Sollwerte für Bewertungen liefern,
  • eine kontinuierliche Verbesserung zu coachen und aufzuzeigen sowie
  • den innerbetrieblichen Stellenwert von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu steigern (Was bewusst angestrebt wird, ist im Bewusstsein stärker verankert und hat demzufolge eine höhere Bedeutung.).
 
Praxis-Beispiel

Arbeitsschutzpolitik mit Arbeitsschutzzielen eines mittelständischen Produktionsbetriebs (Auszug)

  • Wir arbeiten zuverlässig und unfallfrei.

    • Ziel: Arbeiten werden sicher geplant und dementsprechend sicher ausgeführt. Kennzahl: Anteil der Arbeiten, die nicht sicher geplant waren.
  • Wir sichern unseren Geschäftserfolg durch sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

    • Ziel: Keine meldepflichtigen Unfälle. Kennzahl: Anzahl der meldepflichtigen Unfälle
    • Ziel: 20 % Reduzierung der arbeitsbedingten Fehlzeiten im Vergleich zum Durchschnitt der letzten drei Jahre. Kennzahl: Fehlzeiten infolge kleinerer Verletzungen und nicht meldepflichtiger Unfälle sowie infolge von Erkrankungen
    • Ziel: Volle Erfüllung der für uns relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Kennzahl: Grad der Erfüllung der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (wird jährlich durch ein Complianceaudit ermittelt).
  • Wir tragen persönlich Verantwortung und handeln als Vorbilder.

    • Ziel: Engagiertes Handeln, Glaubwürdigkeit sowie die Mitwirkung an Verbesserungen ist Aufgabe eines jeden. Kennzahl: Einschätzung durch die Sicherheitsbeauftragten
  • Wir handeln rechtskonform und in Verantwortung für unsere Mitarbeiter.

    • Ziel: Eigenverantwortlich verbessern wir Sicherheit und Gesundheitsschutz. Kennzahl: Einschätzung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Wir steigern die Beherrschung von Prozessen und Abläufen.

    • Ziel: Minimieren von Risiken für Gesundheit und Sicherheit führt zu ungestörten Produktionsabläufen; Prävention hat Vorrang. Kennzahl: Einschätzung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Wir beteiligen uns am Verbesserungsprozess.

    • Ziel: Engagement und Aufmerksamkeit im Betriebsalltag lassen Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit entstehen. Kennzahl: Einschätzung durch die Sicherheitsbeauftragten
  • Wir qualifizieren uns für unsere Aufgaben.

    • Ziel: Die aktive Beteiligung an Qualifikationsmaßnahmen, Schulung und Training ist Voraussetzung für unseren Erfolg. Kennzahl: Einschätzung durch die Personalabteilung
  • Wir informieren unsere Kunden über unseren Sicherheitsstandard.

    • Ziel: Für die Unfallfreiheit und Gesundheit der Beschäftigten unserer Auftragnehmer, Gäste und Anlieferer treffen wir die notwendigen Maßnahmen. Ken...

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