Jedes Unternehmen benötigt zum Erreichen der Unternehmensziele gut qualifiziertes Personal – dies gilt entsprechend auch für den Arbeitsschutz. D. h., alle Beschäftigten (Arbeitsschutzakteure) müssen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Qualifizierung ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, die das Arbeitsschutzmanagement zu organisieren hat. Der "nationale Leitfaden für AMS" (Forderung 2.6.1) empfiehlt, dass die oberste Leitung die erforderlichen Qualifikationen (Kompetenzen) der Akteure im Arbeitsschutz (Führungskräfte, Beschäftigte und Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz, wie Sicherheitsbeauftragte) definiert und Festlegungen trifft, die sicherstellen, dass diese Personen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert sind und bleiben.

Wesentlich Kompetenzen sind:

  • sicher und gesund arbeiten,
  • erkennen und beurteilen von Gefährdungen und damit verbundene Risiken für eigene Sicherheit und Gesundheit sowie die der Kollegen,
  • auf Gefährdungen richtig reagieren zu können (z. B. erforderliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen),
  • kennen und verstehen der eigenen Aufgaben und Zuständigkeiten,
  • kennen und verstehen der Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele des Unternehmens,
  • kennen und verstehen der Aufbau- und Ablauforganisation.
 
Praxis-Tipp

Qualifizierungsbedarfsanalyse

In der Regel hat jedes Unternehmen ein Verfahren zur Beschreibung der erforderlichen Qualifikationen (Kompetenzen) sowie zur Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs. Verwenden Sie dieses Verfahren auch für die Ermittlung der erforderlichen Qualifikationen (Kompetenzen) der Akteure im Arbeitsschutz sowie zur Qualifizierungsbedarfsanalyse.

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