Damit der Arbeitsschutz täglich gelebt wird, bedarf es einer Orientierung in Form eines wie auch immer gestalteten Arbeitsschutz-Managementsystems. Hierfür sowie zum Implementieren, Anwenden und ständigen Weiterentwickeln des AMS bedarf es verschiedener Rahmenbedingungen. Die Bereitstellung ausreichender finanzieller, personeller, sachlicher und zeitlicher Ressourcen einschließlich der erforderlichen Informationen für alle Beschäftigten sind dabei Grundvoraussetzungen (nationaler Leitfaden, Forderung 2.3). Bereits bei der Planung eines AMS sollte die Unternehmensleitung die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zusichern.

Es bedarf einer guten Vorbereitung, wenn es um die Abschätzung benötigter Ressourcen geht. Die oberste Leitung wird im Vorfeld wissen wollen, welche Ressourcen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines AMS benötigt werden.[1] Die erforderliche Abschätzung ist oftmals Aufgabe des zukünftigen Beauftragten für das Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS-Beauftragter). Abb. 2 zeigt eine mögliche Vorgehensweise:

Abb. 2: Raster für die Planung der erforderlichen Ressourcen

Die Planung der erforderlichen Ressourcen ist sicherlich eine nicht ganz leichte Aufgabe. Bevor eine sinnvolle Planung erfolgen kann, muss die planende Person einen groben Überblick über die Struktur, Inhalte und Anforderungen eines AMS sowie vor allem die Ausgangssituation hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen sowie ein ggf. vorhandenes Managementsystem haben. In der Regel wird ein AMS in Betrieben eingeführt, in denen es schon entsprechende Strukturen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz gibt. So existieren beispielsweise bereits sicherheitstechnische Funktionsträger, die Auskunft zu bestimmten Ressourcen geben können. Die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen hängt also entscheidend von der Ausgangssituation in einem Unternehmen ab.

 
Praxis-Tipp

Kaum Zusatzaufwand

Weisen Sie darauf hin, dass fast alle finanziellen und zeitlichen Ressourcen, die für die Einführung und das Betreiben des AMS erforderlich sind, aus der tatsächlichen Erfüllung öffentlich-rechtlicher Forderungen (Vorschriften) resultieren. Der zusätzliche Aufwand wäre minimal, wenn das Unternehmen Sicherheit und Gesundheitsschutz bereits systematisch, rechtskonform und wirkungsvoll praktizieren würde.

Die Abschätzung von notwendigen finanziellen Ressourcen ist in vielen Betrieben der wichtigste Bereich, da hier direkte Ausgaben entstehen. Problematisch und oftmals unterschätzt wird eine Planung von zeitlichen und personellen Ressourcen. Die Zeiten, in denen Beschäftigte an Schulungen und Unterweisungen teilnehmen, nehmen je nach Betriebsgröße und Art des Betriebes eine nicht zu unterschätzende Größe ein. Die Bindung der "produktiven" Arbeitszeit durch Schulungen und Unterweisungen betrifft nicht nur den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz, sondern auch andere Bereiche wie z. B. Qualitäts- oder Umweltmanagement. Zeitlich in Anspruch genommen werden aber auch die Führungskräfte; sie müssen sich beispielsweise an der Gefährdungsbeurteilung, dem Festlegen der Aufgaben und Zuständigkeiten in ihrem Bereich beteiligen.

 
Praxis-Tipp

Managementsystemverantwortliche einbeziehen

Praktiziert Ihr Unternehmen bereits ein Managementsystem, sollten Sie den Kontakt zu diesen Bereichen aufnehmen. Verantwortliche in diesen Bereichen dürften bereits über Erfahrungen zur Planung von Ressourcen und zur Vorgehensweise verfügen. Know-how, welches Sie nutzen sollten.

[1] Siehe hierzu auch AMS richtig einführen

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