Die Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem (meist EU-) Ausland ist in vielen Landwirtschaftsbetrieben arbeitsintensiver Branchen (v. a. im Gemüse- und Obstanbau, aber auch in der Forstarbeit und der Tierhaltung) oft schon jahrzehntelange Praxis, die in geregelten Strukturen abläuft. Dabei sind v. a. beschäftigungsrechtliche Fragen wichtig, zu denen die Landwirtschaftskammern, aber auch die SVLFG beraten. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht sind Beschäftigte aus dem Ausland Arbeitnehmer wie andere auch. Sie sind über die SVLFG gesetzlich unfallversichert, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach (bei Dauerbeschäftigung) mindestens jährlich unterwiesen werden und es müssen eine Gefährdungsbeurteilung für die anfallenden Tätigkeiten und die erforderlichen Betriebsanweisungen vorliegen.

 
Praxis-Tipp

Unterlagen in Herkunftssprachen

Für reibungsloses und sicheres Arbeiten ist eine gute Verständigung wichtig – und nicht immer selbstverständlich, wenn Chef und Mitarbeiter nicht dieselbe Sprache sprechen. Die SVLFG stellt viele wesentliche Arbeitsschutzunterlagen in Fremdsprachen zur Verfügung, so z. B. Unterweisungshilfen und Betriebsanweisungen in Bulgarisch, Englisch, Rumänisch, Polnisch und Russisch.

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