Für das Betreten des Automatiklagers sollte eine Betriebsanweisung erstellt und an geeigneter Stelle ausgehängt werden. Hierin ist u. a. festzuhalten, welche Personen das Automatiklager (im Störungsfall oder bei Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten) betreten dürfen. Als weitere Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sollten folgende Punkte erwähnt werden:

  • Das Betreten darf nur durch die hierfür vorgesehenen Zugangstüren erfolgen, die Anlage muss im betreffenden Gang ausgeschaltet sein (durch Abziehen des Schaltschlüssels am Schaltschrank der Fördertechnik).
  • Ein Zutritt durch die Fördertechnik ist strikt untersagt.
  • Ein Wechsel der Gänge innerhalb des Automatiklagers ist untersagt.
  • Es sollten stets 2 Personen ins Automatiklager gehen. Sofern nur eine Person hineingeht, muss sich diese bei einer Aufsichtsperson ab- und nach Verlassen wieder anmelden. Mit der Aufsichtsperson sollte verabredet werden, dass diese nach einer gewissen Zeit nach der Person innerhalb des Automatiklagers Ausschau hält.

Beim Besteigen des Regalbediengerätes oder der Regale (außerhalb sicherer Wartungsgänge) muss Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz getragen werden. Auch hierfür empfiehlt sich die Erstellung einer Betriebsanweisung, in der folgende Verhaltensweisen festgehalten werden können:

  • Das Besteigen des Regalbediengerätes oder das Verlassen der Wartungsgänge darf nur mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz erfolgen. Es muss immer eine zweite Person anwesend sein, die im Notfall Hilfe leisten oder holen kann.
  • Es darf nur das bereitgestellte System verwendet werden. Veränderungen oder Ergänzungen sind unzulässig.
  • Die Ausrüstung darf nur nach Unterweisung benutzt werden.
  • Vor der Benutzung ist die Ausrüstung auf augenscheinliche Mängel zu überprüfen.
  • Es dürfen nur geeignete Anschlagpunkte verwendet werden.
  • Der Hubtisch darf nur betreten werden, wenn die Person gegen Absturz gesichert ist.
  • Die Ausrüstung darf nur zur Sicherung von Personen, nicht jedoch für andere Zwecke, z. B. als Anschlagmittel, verwendet werden.
  • Mängel an der Ausrüstung sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.
  • Beim Übersteigen (z. B. auf den Hubtisch oder eine Wartungsplattform) muss darauf geachtet werden, dass immer mindestens ein Gurt angeschlagen ist (erst den 2. Gurt anschlagen, dann den 1. Gurt lösen).

Die Beschäftigten sind in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, über den Inhalt der Betriebsanweisungen zu unterweisen.

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