Abwassertechnische Anlagen (Abb. 1) sind gemäß § 2 DGUV-V 21 sämtliche Einrichtungen zur

  • Abwasserableitung,
  • Abwassersammlung,
  • Abwasserspeicherung,
  • Abwasserbehandlung,
  • Faulgasgewinnung,
  • Faulgaslagerung,
  • Faulgasverwendung und
  • Schlammbehandlung.

Dabei umfasst der Begriff Abwasser

  • Schmutzwasser (= durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser) und
  • Niederschlagswasser (= von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes und gesammeltes Wasser).

Abb. 1: Großklärwerk (Teilansicht), im Vordergrund die Schlammbehandlung mit Gasspeicherbehälter

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