Abwassertechnische Anlagen (Abb. 1) sind gemäß § 2 DGUV-V 21 sämtliche Einrichtungen zur
- Abwasserableitung,
- Abwassersammlung,
- Abwasserspeicherung,
- Abwasserbehandlung,
- Faulgasgewinnung,
- Faulgaslagerung,
- Faulgasverwendung und
- Schlammbehandlung.
Dabei umfasst der Begriff Abwasser
- Schmutzwasser (= durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser) und
- Niederschlagswasser (= von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes und gesammeltes Wasser).
Abb. 1: Großklärwerk (Teilansicht), im Vordergrund die Schlammbehandlung mit Gasspeicherbehälter
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