Beschäftigte, die Arbeitsmittel zum ersten Mal verwenden, müssen vom Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache tätigkeitsbezogen unterwiesen werden über

  • die Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln,
  • die anzuwendenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen,
  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen und Unfällen, Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Notfällen.

Zugleich müssen Beschäftigte vom Arbeitgeber vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels eine schriftliche Betriebsanweisung für das Verwenden des Arbeitsmittels überreicht bekommen.

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