- Betriebsanweisung erstellen und regelmäßige Unterweisungen durchführen;
- Explosionsgefährdete Bereiche festlegen und kennzeichnen, Explosionsschutzdokument erstellen und Schutzmaßnahmen einhalten: Räume in denen Aceton gelagert oder verarbeitet wird, wie z. B. Lager oder Trockenräume in Lackierereien, gelten als explosionsgefährdet;
- Messen, ob AGW eingehalten wird (Messergebnisse aufzeichnen und aufbewahren);
- Prüfen der Anlagen und Apparaturen auf Dichtheit;
- Instandhaltungsarbeiten und Arbeiten in Behältern und engen Räumen nur mit schriftlicher Erlaubnis durchführen;
- Behälter und Leitungen eindeutig kennzeichnen;
- Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" in gefährdeten Bereichen anbringen;
- Freigabeverfahren für Heißarbeiten in entsprechenden explosionsgefährdeten Bereichen;
- Zugang nur für Beschäftigte zulassen;
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter (JArbSchG, MuSchG);
- arbeitsmedizinische Vorsorge ist in Abhängigkeit von der spezifischen Situation am Arbeitsplatz anzubieten bzw. regelmäßig durchzuführen (§ 11 ArbSchG), z. B. wenn Atemschutz oder Chemikalienschutzhandschuhe getragen werden müssen;
- Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen;
- Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren.
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