Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverzug

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AGS 6/2018, Schmidt-Futterer, Mietrecht

13. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. 3.065 S., 185,00 EUR Der Großkommentar zum gesamten Wohn- und Gewerbemietrecht, einschließlich der wichtigsten Nebengesetze ist ein regelrechter "Klassiker" und in 13. Aufl. mit dem Stand vom Frühsommer 2017 erschienen. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Entwicklung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprec...mehr

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AGS 5/2018, Verzugskostenpa... / 2 Aus den Gründen

a) Die geltend gemachte Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB war im Rahmen der Wertbemessung als Nebenforderung i.S.d. § 4 Abs. 1 2. HS ZPO nicht zu berücksichtigen. aa) Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten bleiben als Nebenforderungen i.S.d. § 4 Abs. 1 2. HS. ZPO bei der Wertberechnung unberücksichtigt. Dabei handelt es sich um von der eingeklagten Hauptsache abhängi...mehr

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AGS 5/2018, Verzugskostenpa... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig. 1. Die Berufung ist statthaft gem. § 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b) ArbGG. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt entgegen der Ansicht der Klägerin 600,00 EUR, die Beklagte ist zur Zahlung von insgesamt 701,91 EUR verurteilt worden. Die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Verzugspauschalen i.H.v. insgesamt 320,00 EUR erhöht den Wert des...mehr

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AGS 4/2018, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Gem. Art. 267 AEUV ist unter Aussetzung des Revisionsverfahrens eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einzuholen, weil die Entscheidung des Senats über die Revision der Klägerin von der Beantwortung der an den Gerichtshof gestellten Frage zur Auslegung von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 16.2.2011 z...mehr

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AGS 4/2018, Anrechnung der ... / Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gem. Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 16.2.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl EU Nr. L 48 S. 1) dahin auszulegen, dass der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie genannte Pauschalbetrag von 40,00...mehr

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AGS 3/2018, Inhaltskontroll... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wendet sich gem. § 1 UKIaG gegen die Verwendung ihrer Ansicht nach rechtswidriger Klauseln, welche die beklagte Rechtsanwaltskanzlei in Vergütungsvereinbarungen mit ihren Auftraggebern im unternehmerischen Verkehr verwendet. Vorgerichtlich hatte die Klägerin die Beklagte aufgefordert, die hier streitgegenständlichen Klauseln in den Mandatsbedingungen nicht mehr z...mehr

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Sommer, SGB XI § 121 Bußgel... / 2.2 Bußgeldkatalog

Rz. 3 Zu Ordnungswidrigkeiten erklärt werden nach Abs. 1 vor allem eine Verletzung der Pflicht, sich gegen Pflegebedürftigkeit (hinreichend) zu versichern (Nr. 1, 5), sowie Verstöße gegen die der Durchführung der Pflegeversicherung dienenden Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten (Nr. 2, 3, 4). Darüber hinaus handelt ordnungswidrig, wer die Aufrechterhaltung seiner privaten...mehr

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Satzungs-Update 2017 / 6 Abwicklung des Beitragswesens unter Berücksichtigung des SEPA-Verfahrens

Zum 01.08.2014 wurde das SEPA-Lastschriftverfahren europaweit eingeführt. Es ist auch für Vereine verbindlich und hat vor allem Bedeutung für die Vereine, die ihre Beiträge derzeit im Wege der Einzugsermächtigung bzw. des Lastschriftverfahrens von den Mitgliedern erheben. Die wichtigste Frage, die ein Verein also vorab zu klären hat, ist, wie die Beiträge von den Mitgliedern...mehr

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Satzungs-Update 2017 / 23 Rechtsvorschriften

Steuer-Mustersatzung § 60 AO Vergütungsverbot § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB Einberufung der Mitgliederversammlung § 58 Nr. 4 BGB Regelungen für die Satzung gemeinnütziger Vereine §§ 59, 52–55 AO Katalog der gemeinnützigen Zwecke § 52 Abs. 2 AO Höhe der Umlage AEAO zu § 52 Nr. 1.1 Höchstbetrag der Investitionsumlage AEAO zu § 52 Nr. 1.2 Zahlungsverzug § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB V...mehr

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AGS 3/2017, Anwendbarkeit d... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Sie hatte Erfolg, soweit der Kläger mit der Berufung den Pauschal-Schadenersatz nach § 288 Abs. 5 BGB einmalig im Hinblick auf den Zahlungsverzug der Beklagten für Juni 2015 begehrt. Denn insoweit hat das ArbG zu Unrecht die Klage abgewiesen. Im Übrigen hatte die Berufung keinen Erfolg, da das ArbG insoweit zu Recht die Klage te...mehr

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zerb 2/2017, Kündigung des ... / Leitsatz

Kündigt eine ungeteilte Erbengemeinschaft das vor Eintritt des Erbfalls mit einem leistungsfähigen Miterben durch den Erblasser begründete Mietverhältnis aufgrund von Zahlungsverzug, so handelt es sich hierbei nicht um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung, wenn im Zeitpunkt der Kündigung des Mietverhältnisses eine im Anschluss erfolgende Vermietung nicht sicherge...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / I. Einleitung und Problemstellung

Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] wurde mit Wirkung v. 29.7.2014 u.a. die Vorschrift des § 288 Abs. 5 BGB eingefügt. Mit der Neuregelung ist der deutsche Gesetzgeber – freilich erst deutlich nach Ablauf der Umsetzungsfrist, die am 16.3.2013 geendet hatte – seiner Pflicht zur Umsetzung der neuen EU-Zahlungsverzugsrichtlinie von 2011 (ZV...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / 3. Zweck und dogmatische Einordnung der Verzugspauschale

Die Verzugspauschale dient nach Erwägungsgrund 19 der ZVRL 2011 dazu, die internen Beitreibungskosten des Gläubigers, in denen etwaige Verwaltungskosten enthalten sind, abzugelten. Damit fußt die Pauschale auf dem Gedanken einer Kompensation, die dem Gläubiger für die entstandenen Unannehmlichkeiten zustehen soll. Überdies handelt es sich bei der Pauschale um ein Druckmittel...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / c) Zweck der Pauschale im Besonderen – Abgeltung (nur) interner Beitreibungskosten

Für die Beantwortung der Frage der Richtlinienkonformität des § 288 Abs. 5 S. 3 BGB ist neben der allgemeinen Zielsetzung der ZVRL 2011 auch zu berücksichtigen, welchem Zweck speziell die Verzugspauschale nach den Bestimmungen und Erwägungsgründen der Richtlinie dient. Richtigerweise ist dieser Zweck in der pauschalen Abgeltung allein der internen Beitreibungskosten des Gläu...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich des § 288 Abs. 5 BGB

In Umsetzung von Art. 6 ZVRL 2011 sieht der neue § 288 Abs. 5 BGB vor, dass der Gläubiger einer Entgeltforderung "bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale" i.H.v. 40,00 EUR hat. In zeitlicher Hinsicht ist § 288 Abs. 5 BGB gem. Art. 229 § 34 S. 1 EGBGB nur auf solche Schuldverhältnisse anwendbar, die ab I...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / a) Verzug

Der Anspruch des Gläubigers auf Zahlung des Pauschalbetrags entsteht sofort mit Eintritt des Schuldnerverzugs gem. § 286 BGB. Auch für die Pauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB gilt § 286 Abs. 4 BGB; der Schuldner gerät also nicht in Verzug und schuldet mithin nicht die Verzugspauschale, wenn er nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.[22] Nach § 286 Abs. 1 ...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / a) Meinungsstand

Freilich begegnet die uneingeschränkte, auch in Bezug auf externe Rechtsverfolgungskosten anzuwendende Anrechnungslösung des § 288 Abs. 5 S. 3 BGB, für die der deutsche Gesetzgeber sich letztlich entschieden hat, erheblichen unionsrechtlichen Bedenken. Art. 6 Abs. 3 ZVRL 2011 sieht vor, dass der Gläubiger zusätzlich zur Pauschale einen Anspruch auf Ersatz aller Beitreibungsk...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / 2. Kein Erfordernis tatsächlicher Beitreibungskosten

Die Verzugspauschale wird unabhängig davon geschuldet, ob der Gläubiger den Zahlungsverzug des Schuldners bemerkt, Beitreibungsmaßnahmen eingeleitet und dafür Kosten aufgewendet hat. Zwar stellt die Verzugspauschale nach Art. 6 Abs. 2 ZVRL 2011 eine "Entschädigung für die Beitreibungskosten des Gläubigers" dar. Indes kann dem Wortlaut des Art. 6 ZVRL 2011 und dem des § 288 A...mehr

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AGS 1/2017, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5 und 6, 66 Abs. 4 GKG zulässige weitere Beschwerde ist begründet. Das AG hatte den Wert – abgesehen von einem für die Widerklage in Höhe von 105,24 EUR gem. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG außer Ansatz bleibenden Wert – der Höhe nach im Ergebnis zutreffend festgesetzt. Wegen der Wertfestsetzung im Einzelnen wird auf den Beschluss des AG Bezug genommen. Das LG h...mehr

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AGS 12/2016, Versicherungsf... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. I. Die Beklagte ist verpflichtet, nach Widerruf des Darlehnsvertrags Deckungsschutz für die Erhebung einer Klage entsprechend dem Klageentwurf zu gewähren. 1. Dabei ist zwischen den Parteien nicht streitig, dass der Kläger ab dem Zeitpunkt der Begründung des gemeinsamen Wohnsitzes im November 2013 als mitversicherte Person ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.5 Leasing

Rn 24 Bei Leasingverträgen verbleibt das Eigentum an den Leasinggegenständen beim Leasinggeber. Dies begründet ein Aussonderungsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein sogenanntes Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing vorliegt. Das Operating-Leasing ist eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, beim Finanzierungsleasing ist die vertraglich vereinbar...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besitzüberlassung an "Abmeierungsgegner"

Leitsatz Der Ersteher eines Wohnungseigentums verletzt seine Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er den Gebrauch durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnun...mehr

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zfs 10/2016, Eintritt des R... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Die Bekl. hat gegen die Kl. einen Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.775,12 EUR sowie von Gerichtsvollzieher- und weiteren Rechtsanwaltskosten i.H.v. 452,05 EUR gem. §§ 1 S. 1, 125 VVG i.V.m. §§ 1, 5 (2) a) ARB 2011, § 257 BGB sowie i.V.m. dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag:" Gem. § 125 VVG ist der VR verpflichtet, di...mehr

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ZAP 24/2015, Rechtsanwaltsbeauftragung: Kostenerstattung bei Zahlungsverzug des Schuldners

(BGH, Urt. v. 17.9.2015 – IX ZR 280/14) • Der Schädiger hat nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Ein Schadensfall in diesem Sinne liegt auch vor, wenn der Schuldner einer Entgeltforderung in Zah...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / b) Zahlungsverzug bei Nichtleistung durch Sozialamt

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Mieter sich gegenüber einer Zahlungsverzugskündigung darauf berufen, dass das Sozialamt oder das Job-Center die Miete nicht gezahlt hätten, obwohl hierauf ein Anspruch bestanden hätte. Die Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt Verzug und dieser wiederum Vertretenmüssen voraus. Vertretenmüssen ist gesetzlich definiert in § 276 BGB...mehr

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ZAP 21/2016, Wohnraummiete: Kündigung wegen älterer Mietrückstände

(BGH, Urt. v. 13.7.2016 – VIII ZR 296/15) • In Mietverhältnissen muss eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug nicht in „angemessener Frist“ gem. § 314 Abs. 3 BGB erfolgen. Die Regelung tritt als lex generalis hinter die spezielleren Regelungen des Mietrechts zurück. Hinweis: Da § 314 Abs. 3 BGB nicht auf Mietverhältnisse anwendbar ist, wenn eine fristlose...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Ausgleich der Zahlungsrückstände

In der Praxis taucht regelmäßig die Frage auf, was aus einer – hilfsweise – erklärten ordentlichen Kündigung wird, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufgrund einer Schonfristzahlung oder Verpflichtungserklärung gem. § 569 Abs. 3 BGB unwirksam geworden ist. Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung des VIII....mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. 40-EUR-Beitreibungspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB

Weitgehend unbeachtet blieb bisher, dass das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes" (EEG) vom 22.7.2014 (BGBl I, S. 1218) gesetzliche Neuerungen für den Fall des Zahlungsverzugs mit sich gebracht hat. In § 288 BGB wurde u.a. ein neuer Absatz 5 eingeführt, der besagt, dass der Gläubiger einer Entgeltfo...mehr

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ZAP 11/2015, Schuldnerverzug: Zur Fälligkeit einer Stromrechnung

(OLG Schleswig, Urt. v. 3.3.2015 – 3 U 46/14) • Nur eine vertragsgerechte Abrechnung eines Stromanbieters kann fälligkeitsauslösend sein. Nach den gängigen Stromversorgungsbedingungen ist grds. jährlich abzurechnen. Kürzere Abrechnungszeiträume sind nur in den ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Zahlungsverzug des Verbrauchers tritt nicht schon mit Ablauf der ...mehr

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zfs 8/2016, Umrechnung der ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf weiteren Schadensersatz i.H.v. 202,32 EUR aus § 7 Abs. 1 StVG sowie aus den §§ 823 Abs. 1, 249 Abs. 2 S. 1 BGB jeweils i.V.m. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 1 PflVG," a) Aus Art. 3 Nr. 1 lit. a EGBGB i.V.m. Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.7.2007 über das auf auß...mehr

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ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / 1. Abfindung

Eine Abfindung entschädigt den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes sowie für dadurch entgangene oder zukünftig entgehende Einnahmen (vgl. § 24 Nr. 1 EStG). In neueren Entscheidungen des BAG (Urt. v. 13.7.2005 – 5 AZR 578/04, NZA 2005, 1349) hat die – jedenfalls in Sozialplänen vorgesehene – Abfindung auch eine zukunftsbezogene Ausgl...mehr

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ZAP 1/2016, Grundzüge des T... / III. Verjährung, Hemmung der Verjährung, Verzug

Die Verjährungsbestimmungen, die für das Transportrecht einschlägig sind (§§ 439, 463, 475a HGB), sind leges speciales gegenüber den Bestimmungen des BGB und gehen diesen daher vor. Die regelmäßige Verjährung im Bereich des Transportrechts beträgt gem. der §§ 439, 463, 475a HGB grds. ein Jahr, wobei die Verjährung im Fracht- und Speditionsrecht mit Ablauf des Tages beginnt, ...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Maas kündigt weitere Mietrechtsnovelle an

Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat Mitte Mai auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda eine zweite Mietrechtsnovelle angekündigt, die Mietern insbesondere bei Mieterhöhungen substanzielle Verbesserungen bringen soll. Zudem will er die Mietpreisbremse aus der ersten Mietrechtsnovelle auf ihre Wirksamkeit in der Praxis hin prüfen u...mehr

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ZAP 7/2015, Mietzahlungsverzug: Vertretenmüssen auch bei Beantragung von Sozialleistungen

(BGH, Urt. v. 4.2.2015 – VIII ZR 175/14) • Dem für einen Mietzahlungsverzug des Mieters erforderlichen Vertretenmüssen steht nicht entgegen, dass er, um die Miete entrichten zu können, auf Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle angewiesen ist und diese Leistungen rechtzeitig beantragt hat. Der Mieter hat verschuldensunabhängig für seine finanzielle Leistungsfähigkeit ein...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung

Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB haben soll. Dieses Problem ist durch die Rechtspre...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / VIII. Fehlerhafte bzw. nicht erteilte Auskunft

Erteilt der Vermieter eine Auskunft nicht oder unvollständig bzw. falsch, stellt dies grundsätzlich eine Pflichtverletzung des zugrunde liegenden Mietverhältnisses dar. Gemäß § 280 Abs. 1 BGB führt eine derartige Pflichtverletzung zum Schadenersatzanspruch des Vertragspartners. Ein Schaden kann dem Mieter z.B. dadurch entstehen, dass er aufgrund der unvollständigen oder unri...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / b) Zahlungsverzugskündigung

Die Wirksamkeit einer Zahlungsverzugskündigung in der Wohnraummiete hängt zum einen von der Höhe des genauen Rückstands und zum anderen vom Fälligkeitszeitpunkt der jeweiligen Forderung ab. Die Kündigung ist möglich entweder bei einem Rückstand in Höhe von einer Monatsmiete und einem Cent, wenn dieser Rückstand in zwei aufeinander folgenden Monaten entstanden ist, oder bei e...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 1. Schriftform

Die Einhaltung der Schriftform ist bei langfristigen Mietverträgen, nicht nur bei Abschluss des Mietvertrags, sondern auch bei späteren Änderungen, von besonderer Bedeutung. Ihre Missachtung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Gerade bei späteren Vertragsänderungen kommt es immer wieder vor, dass es zu Schriftformmängeln kommt. Strittig war in der Vergangenheit, ob...mehr

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AGS 4/2016, Das leidige Problem mit der Erstattung der Geschäftsgebühr

Die älteren Kolleginnen und Kollegen erinnern sich: Zu BRAGO-Zeiten spielte im sog. Forderungsmanagement und im Volumeninkasso die Geschäftsgebühr gem. § 118 Abs. 1 BRAGO eher selten eine Rolle, da diese Geschäftsgebühr in vollem Umfang auf die spätere Prozessgebühr anzurechnen war. Lediglich in den Fällen, bei denen sich der Schuldner "bequemte", die geltend gemachte Hauptfo...mehr

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AGS 2/2016, Voraussetzungen... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer am 26.5.2014 beim LG eingegangenen Klage v. 23.5.2014 nahm die Klägerin die Beklagte auf Räumung und Herausgabe von Büroräumen in Anspruch. In den von der Beklagten am 1.10.2004 geschlossenen Mietvertrag war die Klägerin durch den Erwerb des Objektes in der Zwangsversteigerung mit dem Zuschlagsbeschluss v. 21.4.2009 auf Vermieterseite eingetreten. Die Beklagte künd...mehr

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zfs 1/2016, Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr bei Zahlungsverzug

BGB §§ 280 Abs. 2, 286; VV RVG Nr. 2300, 2302 a.F., 2301 n.F. Leitsatz Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines RA zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden. BGH, Urt. v. 17.9.2015 – IX ZR 280/14 Sachverhal...mehr

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zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / Leitsatz

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines RA zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden. BGH, Urt. v. 17.9.2015 – IX ZR 280/14mehr

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zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[7] "II. … Der aus abgetretenem Recht der Zedentin geltend gemachte materielle Kostenerstattungsanspruch aus §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ist nicht auf die 0,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG a.F. (= Nr. 2301 VV RVG) beschränkt." [8] 1. Nach st. Rspr. des BGH hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetze...mehr

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zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

I. Geschäftsgebühr Der BGH hat mit wünschenswerter Klarheit und überzeugender Begründung entschieden, dass der Gläubiger im Falle des Zahlungsverzugs seines Schuldners erstattungsrechtlich nicht verpflichtet ist, das seinem Anwalt zu erteilende Mandat auf ein Schreiben einfacher Art i.S.v. Nr. 2301 VV RVG n.F. zu beschränken. Damit ist in aller Regel die Geschäftsgebühr Nr. 2...mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden. BGH, Urt. v. 17.9.2015 – IX ZR 280/14mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Guten Morgen, Amtsgericht Walsrode! Aufwachen und gut aufpassen! In dieser Zeitschrift hatte man leider des Öfteren Veranlassung, sich kritisch mit Urteilen des AG Walsrode auseinanderzusetzen, die sich schon seinerzeit mit bemerkenswerter Penetranz und Arroganz über Beurteilungen des eigenen Obergerichts hinwegsetzten und es verstanden, die vom Gesetzgeber so sinnvoll gestal...mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Da der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vertreten war, ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil beruht aber nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.; v. 4.7.2013 – IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn 6, insoweit nicht abgedr. in BGHZ ...mehr

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FoVo 10/2015, Verspätet beh... / 3 Der Praxistipp

Schnelles Handeln wichtig Zahlt der Mieter seine Miete nicht, entsteht schnell ein erheblicher Schaden, so dass der Rechtsdienstleister gehalten ist, schnell zu reagieren. Kurze Fristen zur Zahlung, danach die Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit dem Räumungsverlangen und eine konsequente Titulierung sind hier gefordert. In der Zwangsvollstreckung muss dann auf einen schnelle...mehr

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FoVo 07/2015, Beauftragung von Rechtsdienstleistern durch Großunternehmen

In Dortmund begann das Problem … Das Amtsgericht Dortmund hat entschieden, dass bei einem gewerblichen Großvermieter die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nicht notwendig sei und die damit verbundenen Kosten deshalb auch nicht als Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig sein könnten (AG Dortmund v. 6.1.2015 – 425 C 6720/14, zfm 2015, 39 = WuM 20...mehr

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AGS 5/2015, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Der restliche Vergütungsanspruch in Höhe von 201,30 EUR ist seit dem 29.1.2015 fällig, also seit dem Zeitpunkt, zu dem der Beklagten der Schriftsatz der Klägerin vom 26.1.2015 nebst der als Anlage beigefügten Kopie der geänderten zweiten Vergütungsrechnung zugegangen ist. Gem. §§ 8 Abs. 1 S. 1, 10 Abs. 1 S. 1 RVG ist der Vergütungsanspruch fällig, wenn der Auftrag erledigt is...mehr