Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverzug

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2016, Wohnraummiete: Kündigung wegen älterer Mietrückstände

(BGH, Urt. v. 13.7.2016 – VIII ZR 296/15) • In Mietverhältnissen muss eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug nicht in „angemessener Frist“ gem. § 314 Abs. 3 BGB erfolgen. Die Regelung tritt als lex generalis hinter die spezielleren Regelungen des Mietrechts zurück. Hinweis: Da § 314 Abs. 3 BGB nicht auf Mietverhältnisse anwendbar ist, wenn eine fristlose...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Ausgleich der Zahlungsrückstände

In der Praxis taucht regelmäßig die Frage auf, was aus einer – hilfsweise – erklärten ordentlichen Kündigung wird, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufgrund einer Schonfristzahlung oder Verpflichtungserklärung gem. § 569 Abs. 3 BGB unwirksam geworden ist. Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung des VIII....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. 40-EUR-Beitreibungspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB

Weitgehend unbeachtet blieb bisher, dass das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes" (EEG) vom 22.7.2014 (BGBl I, S. 1218) gesetzliche Neuerungen für den Fall des Zahlungsverzugs mit sich gebracht hat. In § 288 BGB wurde u.a. ein neuer Absatz 5 eingeführt, der besagt, dass der Gläubiger einer Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2015, Schuldnerverzug: Zur Fälligkeit einer Stromrechnung

(OLG Schleswig, Urt. v. 3.3.2015 – 3 U 46/14) • Nur eine vertragsgerechte Abrechnung eines Stromanbieters kann fälligkeitsauslösend sein. Nach den gängigen Stromversorgungsbedingungen ist grds. jährlich abzurechnen. Kürzere Abrechnungszeiträume sind nur in den ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Zahlungsverzug des Verbrauchers tritt nicht schon mit Ablauf der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2016, Umrechnung der ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf weiteren Schadensersatz i.H.v. 202,32 EUR aus § 7 Abs. 1 StVG sowie aus den §§ 823 Abs. 1, 249 Abs. 2 S. 1 BGB jeweils i.V.m. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 1 PflVG," a) Aus Art. 3 Nr. 1 lit. a EGBGB i.V.m. Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.7.2007 über das auf auß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Grundzüge des T... / III. Verjährung, Hemmung der Verjährung, Verzug

Die Verjährungsbestimmungen, die für das Transportrecht einschlägig sind (§§ 439, 463, 475a HGB), sind leges speciales gegenüber den Bestimmungen des BGB und gehen diesen daher vor. Die regelmäßige Verjährung im Bereich des Transportrechts beträgt gem. der §§ 439, 463, 475a HGB grds. ein Jahr, wobei die Verjährung im Fracht- und Speditionsrecht mit Ablauf des Tages beginnt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / 1. Abfindung

Eine Abfindung entschädigt den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes sowie für dadurch entgangene oder zukünftig entgehende Einnahmen (vgl. § 24 Nr. 1 EStG). In neueren Entscheidungen des BAG (Urt. v. 13.7.2005 – 5 AZR 578/04, NZA 2005, 1349) hat die – jedenfalls in Sozialplänen vorgesehene – Abfindung auch eine zukunftsbezogene Ausgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Maas kündigt weitere Mietrechtsnovelle an

Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat Mitte Mai auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda eine zweite Mietrechtsnovelle angekündigt, die Mietern insbesondere bei Mieterhöhungen substanzielle Verbesserungen bringen soll. Zudem will er die Mietpreisbremse aus der ersten Mietrechtsnovelle auf ihre Wirksamkeit in der Praxis hin prüfen u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Mietzahlungsverzug: Vertretenmüssen auch bei Beantragung von Sozialleistungen

(BGH, Urt. v. 4.2.2015 – VIII ZR 175/14) • Dem für einen Mietzahlungsverzug des Mieters erforderlichen Vertretenmüssen steht nicht entgegen, dass er, um die Miete entrichten zu können, auf Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle angewiesen ist und diese Leistungen rechtzeitig beantragt hat. Der Mieter hat verschuldensunabhängig für seine finanzielle Leistungsfähigkeit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / VIII. Fehlerhafte bzw. nicht erteilte Auskunft

Erteilt der Vermieter eine Auskunft nicht oder unvollständig bzw. falsch, stellt dies grundsätzlich eine Pflichtverletzung des zugrunde liegenden Mietverhältnisses dar. Gemäß § 280 Abs. 1 BGB führt eine derartige Pflichtverletzung zum Schadenersatzanspruch des Vertragspartners. Ein Schaden kann dem Mieter z.B. dadurch entstehen, dass er aufgrund der unvollständigen oder unri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung

Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB haben soll. Dieses Problem ist durch die Rechtspre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 1. Schriftform

Die Einhaltung der Schriftform ist bei langfristigen Mietverträgen, nicht nur bei Abschluss des Mietvertrags, sondern auch bei späteren Änderungen, von besonderer Bedeutung. Ihre Missachtung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Gerade bei späteren Vertragsänderungen kommt es immer wieder vor, dass es zu Schriftformmängeln kommt. Strittig war in der Vergangenheit, ob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / b) Zahlungsverzugskündigung

Die Wirksamkeit einer Zahlungsverzugskündigung in der Wohnraummiete hängt zum einen von der Höhe des genauen Rückstands und zum anderen vom Fälligkeitszeitpunkt der jeweiligen Forderung ab. Die Kündigung ist möglich entweder bei einem Rückstand in Höhe von einer Monatsmiete und einem Cent, wenn dieser Rückstand in zwei aufeinander folgenden Monaten entstanden ist, oder bei e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einwendungen des Versic... / VI. Folgeprämie (C.2 AKB 2015)

Rz. 17 Die Abgrenzung zwischen Erst- und Folgeprämie ist für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei fehlender oder verspäteter Zahlung der Prämie von ausschlaggebender Bedeutung: Bei der Folgeprämie tritt Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer qualifiziert gemahnt und über die Folgen des Zahlungsverzuges belehrt worden ist (§ 38 VVG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Das leidige Problem mit der Erstattung der Geschäftsgebühr

Die älteren Kolleginnen und Kollegen erinnern sich: Zu BRAGO-Zeiten spielte im sog. Forderungsmanagement und im Volumeninkasso die Geschäftsgebühr gem. § 118 Abs. 1 BRAGO eher selten eine Rolle, da diese Geschäftsgebühr in vollem Umfang auf die spätere Prozessgebühr anzurechnen war. Lediglich in den Fällen, bei denen sich der Schuldner "bequemte", die geltend gemachte Hauptfo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Financial Instrument

Tz. 9 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Ein Finanzinstrument (financial instrument) ist ein Vertrag (contract), der gleichzeitig bei einer Vertragspartei zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes (financial asset; vgl. Tz. 16 ff.) und bei einer anderen zur Begründung einer finanziellen Verbindlichkeit (financial liability; vgl. Tz. 22 ff.) oder einem Eigenkapitalinstrument (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2016, Voraussetzungen... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer am 26.5.2014 beim LG eingegangenen Klage v. 23.5.2014 nahm die Klägerin die Beklagte auf Räumung und Herausgabe von Büroräumen in Anspruch. In den von der Beklagten am 1.10.2004 geschlossenen Mietvertrag war die Klägerin durch den Erwerb des Objektes in der Zwangsversteigerung mit dem Zuschlagsbeschluss v. 21.4.2009 auf Vermieterseite eingetreten. Die Beklagte künd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2016, Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr bei Zahlungsverzug

BGB §§ 280 Abs. 2, 286; VV RVG Nr. 2300, 2302 a.F., 2301 n.F. Leitsatz Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines RA zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden. BGH, Urt. v. 17.9.2015 – IX ZR 280/14 Sachverhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / Leitsatz

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines RA zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden. BGH, Urt. v. 17.9.2015 – IX ZR 280/14mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[7] "II. … Der aus abgetretenem Recht der Zedentin geltend gemachte materielle Kostenerstattungsanspruch aus §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ist nicht auf die 0,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG a.F. (= Nr. 2301 VV RVG) beschränkt." [8] 1. Nach st. Rspr. des BGH hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

I. Geschäftsgebühr Der BGH hat mit wünschenswerter Klarheit und überzeugender Begründung entschieden, dass der Gläubiger im Falle des Zahlungsverzugs seines Schuldners erstattungsrechtlich nicht verpflichtet ist, das seinem Anwalt zu erteilende Mandat auf ein Schreiben einfacher Art i.S.v. Nr. 2301 VV RVG n.F. zu beschränken. Damit ist in aller Regel die Geschäftsgebühr Nr. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Guten Morgen, Amtsgericht Walsrode! Aufwachen und gut aufpassen! In dieser Zeitschrift hatte man leider des Öfteren Veranlassung, sich kritisch mit Urteilen des AG Walsrode auseinanderzusetzen, die sich schon seinerzeit mit bemerkenswerter Penetranz und Arroganz über Beurteilungen des eigenen Obergerichts hinwegsetzten und es verstanden, die vom Gesetzgeber so sinnvoll gestal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden. BGH, Urt. v. 17.9.2015 – IX ZR 280/14mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Da der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vertreten war, ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil beruht aber nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.; v. 4.7.2013 – IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn 6, insoweit nicht abgedr. in BGHZ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / I. Einführung

Rz. 385 Neben allgemeinen Fragen zur Kontentrennung und Kontenverfügung, zu Konsumentenkrediten und beruflich veranlassten Darlehen bzw. Kontokorrentkrediten umfasst die anwaltliche Beratung in Familiensachen häufig auch Fragen zu Immobilien bzw. Immobiliendarlehen des Mandanten und seines Ehegatten oder Lebenspartners. Rz. 386 Häufig geht es darum, dass eine der Parteien die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2015, Verspätet beh... / 3 Der Praxistipp

Schnelles Handeln wichtig Zahlt der Mieter seine Miete nicht, entsteht schnell ein erheblicher Schaden, so dass der Rechtsdienstleister gehalten ist, schnell zu reagieren. Kurze Fristen zur Zahlung, danach die Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit dem Räumungsverlangen und eine konsequente Titulierung sind hier gefordert. In der Zwangsvollstreckung muss dann auf einen schnelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Zinsen

Zinsen aus der Schadensersatzforderung bleiben bei der Bemessung des Erledigungswerts außer Ansatz (§ 43 Abs. 1 GKG). Lediglich dann, wenn nur Zinsen geltend gemacht werden, ist deren Wert maßgebend. Beispiel Der Versicherer hat den Sachschaden i.H.v. 5.000,00 EUR erst nach mehrfachen Mahnungen des Geschädigten reguliert. Der Anwalt wird hiernach nur mit den übrigen Schadenspo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2015, Beauftragung von Rechtsdienstleistern durch Großunternehmen

In Dortmund begann das Problem … Das Amtsgericht Dortmund hat entschieden, dass bei einem gewerblichen Großvermieter die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nicht notwendig sei und die damit verbundenen Kosten deshalb auch nicht als Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig sein könnten (AG Dortmund v. 6.1.2015 – 425 C 6720/14, zfm 2015, 39 = WuM 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Folgeprämie (C.2 AKB 2008)

Rz. 37 Die Abgrenzung zwischen Erst- und Folgeprämie ist für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei fehlender oder verspäteter Zahlung der Prämie von ausschlaggebender Bedeutung: Bei der Folgeprämie tritt Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer qualifiziert gemahnt und über die Folgen des Zahlungsverzuges belehrt worden ist (§ 38 VVG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Krankenversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 33 Die Schadenfallkündigung gemäß § 92 VVG, die in allen Versicherungszweigen nach Eintritt eines Versicherungsfalles möglich ist, wird aus verständlichen Gründen für die Krankenversicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts gilt auch für die nicht substitutive Krankenversicherung, die nach Art der Lebensversicherung betrieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Feuerversicherung / L. Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 35 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Einbruchdiebstahlversic... / C. Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 2010) – Version 1.4.2014

Rz. 18 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Wohngebäudeversicherung / P. Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Version 1.1.2013

Rz. 45 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Hausratversicherung / M. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2010 – Quadratmetermodell) – Version 1.1.2013

Rz. 32 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2015, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Der restliche Vergütungsanspruch in Höhe von 201,30 EUR ist seit dem 29.1.2015 fällig, also seit dem Zeitpunkt, zu dem der Beklagten der Schriftsatz der Klägerin vom 26.1.2015 nebst der als Anlage beigefügten Kopie der geänderten zweiten Vergütungsrechnung zugegangen ist. Gem. §§ 8 Abs. 1 S. 1, 10 Abs. 1 S. 1 RVG ist der Vergütungsanspruch fällig, wenn der Auftrag erledigt is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kapitalisierung / 2. Wahlrecht, Wechsel in der Person des Berechtigten

Rz. 19 Das Recht, eine Kapitalabfindung zu verlangen, ist zu jedem – auch späteren – Zeitpunkt ausübbar. Auch wenn der Geschädigte nicht von Beginn der Schadenersatzverpflichtung an auf einer Kapitalabfindung bestanden hat, kann er sein Wahlrecht aber auch dann noch ausüben, wenn er zuvor Rentenleistungen erhalten hat. Deren eventuell notwendige Anrechnung bleibt der Festset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.2.2 b) Die wichtigsten Änderungen der ARB 2000 gegenüber ARB 1994

Rz. 36 Kein Vorsatzausschluss bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten (§ 2j ARB2000) Terminologische Änderung durch Ersetzen des Begriffs "Warenzeichenrechte" durch das Wort "Markenrechte "(§ 3 Abs. 2d ARB2000) Terminologische Änderung durch Verwendung des Begriffs "Insolvenzordnung" anstelle der bisherigen Begriffe"Konkurs- und Vergleichsordnung"(§ 3 Abs. 3c ARB2000) A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zahlungsverzug vor Antragstellung (Nr. 1)

Rn 4 War der Schuldner vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Zahlung der Miete bzw. der Pacht in Verzug geraten, ist nach Antragstellung für den Vermieter bzw. Verpächter eine Kündigung des Vertrags wegen der Zahlungsrückstände ausgeschlossen.[4] Rn 5 Hatte der Vermieter wegen der Zahlungsrückstände bereits eine Kündigung ausgesprochen und ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1.2 Gesellschafterleistungen ohne Kreditfunktion

Rn 36 Teilweise bezieht die h.M. über § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG auch Gesellschafterhilfen in den sachlichen Anwendungsbereich des Kapitalersatzrechts ein, die keine Finanzierungs– oder Kreditfunktion haben. Dies gilt – ganz h.M. nach – etwa für so genannte Nutzungsüberlassungen.[127] Hierunter versteht man den Fall, dass der Gesellschafter der Gesellschaft – mit oder ohne zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift stellt eine vollständige Neuerung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar, da Kündigungsrechte eines Vermieters oder Verpächters bereits für die Zeit nach Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters oder Pächters einschränkt werden. Rn 2 Zweck der Regelung ist der vorläufige Erhalt der wirtschaftlichen Einhe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungsgrundlage, Minderung der Besteuerungsgrundlage, Gegenläufige Berufung auf Unionsrecht und nationales Recht

Sachverhalt Bei dem Verfahren ging es um die Umsetzung von Art. 11 Teil C Abs. 1 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 90 MwStSystRL; Verminderung der Bemessungsgrundlage) sowie Art. 26a der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 311 f. MwStSystRL; Sonderregelungen u.a. für Gebrauchtgegenstände) in das britische Recht. Der zugrunde liegende Sachverhalt betraf den Verkauf von Kraftfahrzeugen auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2014, zfs 9/2014 / Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Am 29.7.2014 sind die das Bürgerliche Recht betreffenden Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes v. 22.7.2014 in Kraft getreten (BGBl I S. 1218). Die Regelungen dienen der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 16.2.2011 zur Bekämpfung von Zahlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8/9 2014, Unwirksamkei... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Nehmen Sie die Vollstreckungsvereitelung nicht hin Der BGH folgt den Vorinstanzen nicht und bleibt seiner Linie treu, zunehmenden Versuchen der Schuldner, Maßnahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung zu vereiteln, entgegenzu­treten (vgl. etwa zur Vereitelung durch einen Scheinmietvertrag BGH v. 18.9.2013 – VIII ZR 297/12). Der vorliegende Fall betrifft nun eine Variante eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8/9 2014, Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie verkündet

EU-Richtlinie deutlich verspätet umgesetzt Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wurde vom Bundestag am 4.7.2014 beschlossen und nachfolgend am 30.7.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz trat nach seinem Art. 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft und damit am 1.8.2014. Damit wurde die entsprechende EU-Richtlinie rund anderthalb Jahre zu sp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8/9 2014, Unwirksamkei... / 1 I. Der Fall

Erst Zwangsversteige­rung, dann Zwangsverwaltung Der Beklagte zu 2 war ursprünglich Eigentümer des Grundstücks. Er bewohnt das dort gelegene Haus gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Beklagten zu 3. Nachdem im Jahr 2004 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten zu 2 eröffnet worden war, ordnete das AG die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes an. Der Zuschlag wurde ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 6/2014, Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie im B2B

Deutschland mit Richtlinienumsetzung in Verzug Nachdem die Umsetzungsfrist schon am 16.3.2013 abgelaufen ist und ein erster Versuch im Frühjahr 2013 scheiterte, legt die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (BR-Drucks 0154/14) erneut vor. Mit ihm soll die Richtlinie (2011/7/EU) des Europäischen Parlaments und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2014, Sonstige Familie... / i) Sonstiges

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2014, Haftung für Män... / Sachverhalt

Die Bekl. bestellte für ihr Speditionsunternehmen Recorder, einen Leitstand und dazugehörige Software. Sie schloss mit der Kl. als Leasingnehmerin einen Leasingvertrag. Die Kl. trat in den Kaufvertrag der Bekl. mit der Lieferantin über die an die Bekl. ausgelieferten Leasinggegenstände ein. Hinsichtlich der Haftung für Mängel des Leasingobjektes wurde in dem von der Kl. geste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2014, Wirksamkeit ein... / Leitsatz

Die Fristsetzung wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gem. § 39 Abs. 1 VVG a.F. (jetzt § 38 Abs. 1 VVG) muss bei einer Mehrheit von VN, auch wenn diese unter derselben Anschrift wohnhaft sind, durch gesonderte schriftliche Mitteilung gegenüber jedem VN erfolgen. BGH, Urt. v. 8.1.2014 – IV ZR 206/13mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6.2 Bekanntmachung

Rn 12 § 12 Abs. 2 Satz 1 (öffentliche Bekanntmachung) ist auch im Insolvenzverfahren zu beachten. Rn 13 Dasselbe gilt grundsätzlich auch für die Internetbekanntmachung auf der Homepage des Emittenten bzw. eines Dritten. Häufig ist jedoch gerade in einem laufenden Insolvenzverfahren festzustellen, dass die Internetseite des Schuldners nicht mehr zur Verfügung steht, weil der D...mehr