Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverzug

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Wege aus der Krise / 7.6.4 Postversand

Abmahnung, Anfechtungserklärung und Kündigung können selbstverständlich auch per Post versandt werden. Beim Postversand ist allerdings zu beachten, dass der Vermieter beweisen muss, dass das Kündigungsschreiben in den Briefkasten des Mieters eingelegt wurde. Im Rechtsstreit kann sich der Mieter dann nicht mit dem Argument wehren, sein Briefkasten sei defekt oder Post würde g... mehr

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Schwierige Mietverhältnisse / 3 Reaktionen des Gesetzgebers

Insbesondere die Diskussionen über zunehmendes Mietnomadentum hatten den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem am 1. Mai 2013 in Kraft getretenen "Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln" (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG 2012/213, BGBl. I 2013, 434 – im Folgenden "kleine Mietrech... mehr

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Wege aus der Krise / 7.3.6 Stets hilfsweise ordentlich kündigen

Gerade bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ist von überragender Bedeutung, stets auch hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht im Rahmen einer anschließend erforderlich werdenden Räumungsklage in dem angegebenen Kündigungsgrund nur einen solchen sieht, der ein... mehr

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Wege aus der Krise / 8 Versorgungssperre

Nach der Bestimmung des § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört auch die Versorgung des Wohn- und Gewerberaums mit Wasser, Heizung und Strom. Die entsprechenden Kosten werden dem Mieter in der Betriebskostenabrechnung auferlegt. In aller Regel leistet er auf d... mehr

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Wege aus der Krise / 7.2.5.1 Fristversäumnis

Sind die Fristen zur Erklärung der Anfechtung verstrichen (Irrtum: ca. zwei Wochen; arglistige Täuschung: ein Jahr), kommt eine Anfechtung nicht mehr in Betracht. Achtung Sind die Fristen zur Erklärung der Anfechtung des Mietvertrags versäumt worden, kommt in aller Regel auch keine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags mehr in Betracht. Weiß der Vermieter seit... mehr

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Wege aus der Krise / 7.3.14.2 "Ziehfrist"

Unter der "Ziehfrist" ist die Zeitspanne zu verstehen, die dem Mieter zu gewähren ist, damit er im Anschluss an eine außerordentliche fristlose Kündigung seiner Räumungspflicht nachkommen kann. Achtung Die außerordentliche fristlose Kündigung beendet zwar das Mietverhältnis mit Zugang beim Mieter.[1] Diesem ist jedoch eine sog. "Ziehfrist" zu bewilligen, da er schlechterdings... mehr

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Was tun, wenn die Beiträge ... / 1 Ab wann ist ein Mitglied in Zahlungsverzug?

Die meisten Vereine regeln die Beitragszahlung durch die Satzung, einige verfügen über eine eigene Beitragsordnung. In der Satzung oder Beitragsordnung steht auch, wann der Beitrag fällig wird. Theoretisch ist das Mitglied bereits einen Tag nach diesem Termin in Verzug. Praxis-Tipp Sie könnten also schon einen Tag nach dem in der Satzung oder Gebührenordnung festgelegten Datu... mehr

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Was tun, wenn die Beiträge ... / 3 Notorisch oder Ausnahmefall?

Wenn Sie einen Zahlungsverzug feststellen, sollten Sie zunächst prüfen, ob es sich um einen notorischen Spätzahler handelt oder nicht. Handelt es sich um ein Mitglied, das immer wieder spät (oder gar nicht) zahlt, sollten Sie die beiden ersten Schritte unseres Fünf-Punkte-Mahnverfahrens überspringen. Eine peinliche Situation kann entstehen, wenn man Kontakt zu einem Mitglied ... mehr

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Was tun, wenn die Beiträge ... / 1.1 Satzungsvorschlag

Wenn Sie an der Satzung eines neuen Vereins arbeiten oder die bestehende Satzung überarbeiten, sollten Sie auf klare Beitragsregelungen achten. Auch wenn der Verein über eine Beitragssatzung verfügt, sollten die folgenden Punkte so oder ähnlich in der Satzung festgehalten werden: Mitgliedsbeiträge sind jährlich (halbjährlich, quartalsweise) im Voraus fällig. Die Höhe der Beit... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsbereich

Rz. 4 Die Fälligkeitsregelung gilt für die Miete von Wohnraum und sonstigen Räumen (§ 579 Abs. 2). Die Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte. Ist für die gesamte Mietzeit eine Festmiete (Einmalmiete) vereinbart, so ist diese am Anfang der gesamten Mietzeit fällig (Schmidt-Futterer/Lehmann-Rich... mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Vorbereitung

Rz. 8 Eine (An-)Mahnung von Hausgeldrückständen ist nicht zwingend erforderlich, und zwar weder zur Begründung eines Zahlungsverzugs (→ § 9 Rdn 6) noch als Voraussetzung einer Zahlungsklage. Aber es ist üblich und sinnvoll, dass der Verwalter offene Forderungen der Gemeinschaft ein bis zwei Mal anmahnt. Die erste Mahnung sollte in dem Monat erfolgen, in dem eine Zahlung erst... mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 5. Sonstiges

Rz. 49 Verwalterrechte und -pflichten. Eine gesonderte Beauftragung und Bevollmächtigung des Verwalters zum Abschluss der beschlossenen Verträge ist entbehrlich. Seine Vertretungsmacht ergibt sich aus § 9b Abs. 1 WEG. Zur Umsetzung des Beschlusses ist der Verwalter als Organ der Gemeinschaft ohnehin verpflichtet. Auch eine Ermächtigung zur Abnahme der Werkleistungen muss des... mehr

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§ 12 Verschiedenes / 1. Schadensersatzansprüche

Rz. 1 Die Wohnungseigentümer schulden sich – anders als nach dem früheren Recht – wechselseitig keine ordnungsmäßige Verwaltung; in Bezug auf die Verwaltung läuft alles über die Gemeinschaft (→ § 6 Rdn 1). Das ändert aber nichts daran, dass nach wie vor zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine schuldrechtliche Sonderverbindung (das Gemeinschaftsverh... mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / IV. Klagemuster (Hausgeldklage) mit Erläuterungen

Rz. 27 Muster 9.2: Hausgeldklage Muster 9.2: Hausgeldklage An das Amtsgericht Namens der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die WEG-Verwalterin X-Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt – Klägerin – erhebe ich Klage gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG gegen 1. Anna Acker, Heine... mehr

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Forderungsmanagement: So be... / 1.3 Reform und Regelungen mit Einführung der EU-Zahlungsrichtlinie

Zahlungsverzug im Zusammenhang mit Handelsgeschäften wurde ab 29.07.2014 stärker reglementiert und damit teurer. Dadurch sollte erreicht werden, dass Gläubiger schneller zu ihrem Geld kommen. Wer lange mit dem Bezahlen seiner Rechnungen wartet, läuft Gefahr, tiefer in den Geldbeutel greifen zu müssen. Der Verzugszinssatz hat sich von 8 auf 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen... mehr

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Forderungsmanagement: So be... / 1.4 Die Berechnung der Verzugstage und der Forderung

Die Höhe der Verzugszinsen wird außerdem durch die Höhe der fälligen Forderung und den Verzugszeitraum beeinflusst. Die Zinsen werden tageweise berechnet. Bei Verzugszinsen wird kein Zinseszins berücksichtigt. Beginn des Verzugszeitraumes ist in der Regel ein Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Verzugszinsen hat der Verzugszeitraum. Mit and... mehr

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zfs 06/2022, Zur Berücksich... / 2 Aus den Gründen:

… [7] II. Die beantragte Prozesskostenhilfe ist zu versagen, weil die Rechtsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 ZPO). Die bereits eingelegte, aber noch nicht begründete Rechtsbeschwerde ist zwar gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft. An ihre Zulassung ist der Senat gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO – unabhängig davon, ob das Beschwerdegericht die Voraus... mehr

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AGS 05/2022, Zahlungsauffor... / II. Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

1. Grundsätze Der BGH hat auf seine ständige Rspr. verwiesen, wonach ein Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Anwaltskosten zu erstatten hat. Vielmehr sind danach nur solche Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Dies beurteilt sich nach Auffassung d... mehr

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§ 4 Medienrecht / g) Kundenschutz

Rz. 71 Zum Ende des Jahres 2021 wurde das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das am 1.12.2021 in Kraft getreten ist (TKG 2021).[90] Der Kundenschutz wurde erstmals in den §§ 43a ff. TKG und §§ 66a ff. TKG (traten erst zum 1.9.2007 in Kraft) zusammen mit den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV 1997) geregelt.[91] Rz. 72 Die Vorsc... mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi... mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 2. Nichtzahlung des Meistgebots

Rz. 64 Wird das Meistgebot durch den Ersteher nicht gezahlt, wird der Teilungsplan dadurch ausgeführt, dass die Forderung (Zahlung des baren Meistgebots) des Schuldners gegen den Ersteher auf die Berechtigten übertragen wird, § 118 ZVG. Die Übertragung wirkt wie die Befriedigung aus dem Grundstück, § 118 Abs. 2 S. 1 ZVG. Innerhalb einer Frist von drei Monaten kann sich der G... mehr

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Sicherungsabtretung / 4 Verwertung

Der Sicherungsnehmer darf die abgetretene Forderung verwerten, wenn der Sicherungsgeber in Zahlungsverzug geraten ist und wenn die Verwertung zuvor mit Fristsetzung von mindestens einer Woche angedroht wurde. mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Form der Berechnung

Rz. 136 Schließlich muss der Rechtsanwalt die Form der Berechnung nach § 10 RVG wahren (vgl. auch § 4 Rdn 71 ff.). Zitat (1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. (…) (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des ... mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Europarechtliche Aspekte

Rz. 169 Weiterhin keinen hinreichenden Eingang in die Rechtsprechung und Literatur haben Aspekte des Europäischen Rechtes gefunden. Lediglich in Großkommentaren zum BGB finden sich hier erste Ansätze. So bestimmte schon die Zahlungsverzugsrichtlinie[382] aus dem Jahre 2000 in Art. 3 Abs. 1 Buchst. e: Zitat "Der Gläubiger hat gegenüber dem Schuldner Anspruch auf angemessenen Er... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Einleitung

Rz. 82 Wiederholt hat der Europäische Gesetzgeber Bemühungen unternommen, die Zahlungsmoral des Schuldners durch angemessene Sanktionen zu verbessern. Ein Aspekt, der in der nationalen Diskussion in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ausgangspunkt ist zunächst die Zahlungsverzugs-Richtlinie[207] aus dem Jahre 2000 gewesen. Nachdem die dort begründeten Maßnahme... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Anrechnung auf Rechtsverfolgungskosten

Rz. 86 Diffiziler gestaltet sich die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Pauschale und tatsächlich angefallenen Kosten verhält. Nach Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie soll die Pauschale als Entschädigung für die Beitreibungskosten des Gläubigers dienen. Zusätzlich zum Pauschalbetrag können auch Beitreibungskosten geltend gemacht werden, die diesen Betrag überschreiten. ... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Schadensausgleich durch Geldersatz

Rz. 100 Da eine Naturalrestitution im Sinne des § 249 Abs. 1 BGB bei Geldforderungen kaum denkbar ist, hat der Schuldner den eingetretenen Schaden durch den verzögerten For­derungsausgleich regelmäßig in Form von Geldersatz nach § 251 Abs. 1 BGB auszugleichen. Hinweis Auch wenn schon seit einiger Zeit – im Zusammenhang mit dem am 1.1.2022 in Kraft tretenden Gesetz zur Umsetzu... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Das Erstattungsverhältnis

Rz. 4 Zum anderen ist die Beauftragung des Inkassodienstleisters oder eines auf das Inkasso spezialisierten Rechtsanwaltes Folge der Nichtleistung des Schuldners und stellt sich als mangelnde Erfüllung vertraglicher Abreden, als verzugsbegründende Pflichtverletzung oder auch als unerlaubte Handlung[6] des Schuldners dar. Insoweit kann dem Gläubiger gegen den Schuldner ein Ans... mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 4. Verbraucherschutz und Schuldnerschutz

Rz. 105 Hat der Schuldner eine berechtigte Forderung nicht erfüllt, kennt die Rechtsprechung und auch das Gesetz in § 280 BGB keine "unwesentlichen Rechtsverletzungen". Vielmehr liegt in der Nichtleistung eine Pflichtverletzung, die den Schuldner nach §§ 280, 286 BGB zum Schadensersatz gemäß §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Hierzu gehören nach gesicherter höchstrichterlicher und... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Rz. 109 Es wird in der (Kommentar-)Literatur nicht (mehr) ernsthaft in Zweifel gezogen, dass der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen hat und hierzu auch die Inkassokosten gehören.[273] Die Rechtsprechung hat dies in den letzten Jahren mehrfach klar ausgesprochen und die europäische und nationale Gesetzgebung lässt dara... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vergütung und Erstattung: Die Anspruchsprüfung

Rz. 5 Auch wenn sich die Problematik der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten letztlich aus dem Vergütungs- oder Abrechnungsverhältnis heraus begründet, die beiden Rechtsverhältnisse also notwendigerweise eng miteinander verwoben sind, müssen sie doch streng getrennt werden. Rz. 6 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gläubiger und dem Inkassodienstleister, das Vergütu... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Problembeschreibung

Rz. 138 In der Rechtsprechung der Amtsgerichte wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Großgläubigern die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsdienstleisters zu versagen ist, weil sie aufgrund ihrer personellen und sachlichen Ausstattung auch in der Lage seien, jedenfalls die vorgerichtliche Forderungsbeitreibung selbst zu gestalten. Diesen Ansatz verfolgt auch die V... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Freiheit der Unternehmensorganisation

Rz. 149 Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist auch nicht deshalb anzunehmen, weil der Gläubiger sein Unternehmen in der Organisation nicht auf eine fortgesetzte Forderungsbeitreibung ausgerichtet hat. Eigentlich genügt dazu schon ein Hinweis auf die ältere BGH-Rechtsprechung:[358] Zitat "In der Regel (ist) niemand gehalten – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Die Sonderregelung des § 286 Abs. 3 BGB

Rz. 58 Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens[152] in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung leistet. Etwas anderes kann allerdings vertraglich vereinbart werden. Mit dem Wort "spätestens" hat der Gesetzgeber dabei deutlich gemacht, dass der Gläubige... mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Die Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit

Rz. 246 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[493] Das findet auch in der Literatur Rückhalt.[494] Maßgeblich ist danach die... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (1) Das Entstehen des Gebührentatbestandes

Rz. 318 Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht [635] verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bei der Forderungseinziehung die Relation zwischen den anfallenden Gebühren und dem tatsächlichen Aufwand zu verändern. Neben der – tatsächlich nicht untersuchten – Behauptung zum geringeren Aufwand wird geltend gemacht, dass eine Geschäftsgebühr, die die H... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Auffassungen in der Rechtsprechung

Rz. 132 Die Auffassungen in der Literatur finden auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ihren Widerhall. So hat der Bundesgerichtshof bereits 1969[328] festgestellt, dass "in der Regel niemand gehalten ist – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht – derartige Arbeiten, soweit sie Dritten übertragen werden können, selbst auszuführen; wenn dies... mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 4. Kernkompetenz vs. Spezialdienstleister

Rz. 54 Bei seiner Entscheidung für die interne oder externe Forderungseinziehung muss der Gläubiger auch bedenken, inwieweit das Forderungsinkasso noch von seiner Kernkompetenz umfasst wird und inwieweit dies noch mit vertretbarem Aufwand selbst betrieben werden kann. Ein ineffektiv betriebenes Forderungsinkasso beim Gläubiger ist nämlich teurer und führt nicht zum notwendig... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Keine Vergleichbarkeit mit "Kündigungsfällen"

Rz. 145 Das hier beispielhaft in seiner Entscheidung herangezogene Amtsgericht[353] sieht sich Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn es behauptet, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Forderungseinziehung der Beauftragung einer anwaltlichen Kündigung gleichstehe und damit im ersten wie im zweiten Fall die entstandenen Rechtsverfolgungskosten nic... mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die Fragestellung

Rz. 117 Ist der Verzug eingetreten oder liegt eine unerlaubte Handlung vor, ist der Schuldner nach den vorstehenden Ausführungen zum Ersatz des Schadens nach den §§ 280, 286, 849 BGB i.V.m. §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Es steht dann fest, dass eine Pflichtverletzung des Schuldners durch die Nichtleistung auf eine fällige Geldschuld vorliegt. Entfaltet der Gläubiger nach diese... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit

Rz. 39 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung des Schuldners eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Der Regelung liegt die Ratio zugrunde, dass durch die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um einen wesentlichen Aspekt der Leistungsbeziehung handelt, der es rechtfertigt, mit der Nicht... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Die Abhängigkeit der Leistungszeit von einem Ereignis

Rz. 44 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist die Mahnung auch dann entbehrlich, wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. In diesem Fall kann der Schuldner das Ereignis feststellen und weiß unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistun... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä... mehr

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Dänemark / III. Kapitalerhaltung

Rz. 32 Die Gesellschafter haben – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Satzung – einen Anspruch auf einen Anteil an den Überschüssen der Gesellschaft nach Maßgabe ihres Anteils am Gesellschaftskapital (§ 1 Abs. 2 SEL). Eine Verteilung von Gesellschaftsmitteln unter die Gesellschafter darf nach § 179 Abs. 1 SEL nur erfolgen mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 156 Voraussetzungen und Durchführung eines Insolvenzverfahrens sind gesetzlich in dem Insolvenzgesetz und Durchführungsverordnungen geregelt, Insolvency and Bankrupcty Code von 2016 (IBC). Vor Inkrafttreten dieses Regelwerkes im Jahr 2016 bestand kein im westlichen Sinne strukturiertes modernes Insolvenzrecht. Die wenigen gesetzlichen Regelungen stammten aus der Kolonial... mehr

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Russland / III. Insolvenzverfahren

Rz. 131 Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, um das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös zwischen den Gläubigern zu verteilen oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens zu treffen. Rz. 132 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer GmbH setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Zu den Eröffnungs... mehr

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Bulgarien / A. Einführung

Rz. 1 Das bulgarische Gesellschaftsrecht ist grundlegend im Handelsgesetz ("TZ", Търговски закон)[1] geregelt. Das TZ sieht fünf Gesellschaftsformen vor: mehr