Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverzug

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1 Säumniszuschläge bei Zahlungsverzug

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen, nach denen ein Säumniszuschlag zu erheben ist. Praxis-Beispiel Am Fälligkeitstag sind Beiträge i. H. v. 170,00 EUR noch nicht gezahlt. Von dem auf 150,00 EUR abgerundeten Betrag sind dann die Säumniszuschläge i. H. v. 1 % = 1,50 EUR zu erheben. Die Erhebung der Säumniszuschläge setzt keine Zahlungsaufforderung voraus. Für die Überwachung...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.2 Säumniszuschläge für Beiträge aus Entgeltersatzleistungen

Rz. 4 Soweit Versicherte von einem Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld) beziehen, sind dafür Beiträge für die anderen Leistungsträger (z. B. bei Bezug von Krankengeld Beit...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.4 Säumniszuschläge für verspätete Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch Selbständige

Rz. 4b Die Beiträge zur Rentenversicherung sind nach § 173 SGB VI – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist – von demjenigen, der sie zu tragen hat, unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden bei selbständig Tätigen nach § 169 Nr. 1 SGB VI von ihnen selbst getragen. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind nach § 169 N...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.1 Säumniszuschläge nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens

Rz. 3 Das BSG hat bereits entschieden, dass ein nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit bestehendes insolvenzrechtliches Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO den Rentenversicherungsträger nicht daran hindert, nach einer Betriebsprüfung rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Leistungs- bzw. Zahlungsbescheid festzusetzen. Denn im F...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.3 Prüfung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

Rz. 4a Seit dem 13.6.2007 erhalten die Träger der Rentenversicherung die eigene – zusätzliche – Aufgabe, im Rahmen ihrer Prüfung bei den Arbeitgebern im Hinblick auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch die Abführung der Künstlersozialabgabe durch diese Unternehmen zu prüfen. Dabei prüfen die Träger der Rentenversicherung insbesondere, ob diese Unternehmen ihre Meldunge...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.1 Meldepflichten privater Versicherungsunternehmen (Abs. 1)

Rz. 3 Um sicherzustellen, dass privat Krankenversicherte (vgl. § 23) auch tatsächlich dauerhaft ihre Pflicht zur Absicherung des Pflegefallrisikos bei einem privaten Versicherungsunternehmen erfüllen, werden letzteren Kontroll- und Meldepflichten auferlegt. Dabei unterscheidet Absatz 1 Satz 1 zwei Fallkonstellationen, von denen die erste zwischenzeitlich gegenstandslos ist: ...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 6.9 Einseitiges Gestaltungsrecht des Vermieters

Die Erhöhung der Miete nach Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme erfolgt durch ein einseitiges Gestaltungsrecht des Vermieters. Dies bedeutet, dass der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmen muss, sondern die Miete sich durch die Modernisierungsmieterhöhungserklärung des Vermieters zum Fälligkeitszeitpunkt erhöht. Bezahlt der Mieter die Miete trotz einer wirksamen Erk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB, eine Stör...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungskosten / 4.4 Verzugszinsen

Sie entstehen infolge Zahlungsverzugs. Verzugszinsen werden ebenso behandelt wie die sonstigen laufenden Zinszahlungen. Sie gehören nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten z. B. des mit dem Darlehen erworbenen Gebäudes, da dessen Wert dadurch keine Veränderung erfährt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Internes Kontrollsystem (IKS) / 4.4 Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten

Beim Vorratsvermögen ist durch eine Inventurrichtlinie die geordnete Führung des Mengengerüstes sicherzustellen. Die Inventuraufnahme muss durch eine Inventuranweisung, vorgegebene Formulare und ein definiertes Aufnahmeteam organisiert werden. Für die Sicherung des Lagerbestands sollte ein verantwortlicher Lagerhalter benannt werden, der die Lagerbuchführung (Wareneingang, W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.8.2 Verzugszinsen

Die Höhe der für den Fall des Zahlungsverzuges zu leistenden Zinsen kann vertraglich vereinbart werden. Wird die Höhe nicht vertraglich bestimmt, gelten die gesetzlichen Verzugszinssätze. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz[19] p. a. Eine Möglichkeit des Nachwei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.2 Schonfrist bei Zahlungsverzug (§ 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB)

Ist der Mieter rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete nach den §§ 558 bis 560 BGB (auf die ortsübliche Vergleichsmiete, wegen Modernisierung oder Betriebskostenerhöhung) verurteilt worden, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen des Zahlungsverzugs des Mieters nicht vor Ablauf von 2 Monaten nach der rechtskräftigen Verurteilung kündigen, wenn nicht das Recht z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 5.4 Zahlungsverzug

Erstprämie Der Verzug des Versicherungsnehmers mit der Prämienzahlung kann verschiedene Konsequenzen haben: Zahlt der Versicherungsnehmer die Erstprämie nicht rechtzeitig, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, gemäß § 37 VVG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Versicherer muss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.6.2 Mitwirkungspflicht

Besondere Pflichten Im Einzelfall können die übrigen Miteigentümer Mitwirkungs- und Duldungspflichten treffen. Praxis-Beispiel Mitwirkung bei Mieterhöhung Weigert sich beispielsweise der Miteigentümer eines vermieteten Grundstücks, an einer von anderen Teilhabern geplanten Mieterhöhung mitzuwirken, so gilt: Kommt ein Mehrheitsbeschluss nicht zustande, kann jeder Teilhaber eine d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erfolgreiches Vollstreckung... / 1.1 Probleme mit dem Schuldner

Titel gut – alles gut? Fast jeder kann in diese Situation geraten: Er muss entweder als Gläubiger versuchen, durch Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners an sein Geld zu kommen. Oder er sieht als Schuldner infolge – auch unverschuldeter – Zahlungsunfähigkeit seine Vermögenswerte, insbesondere seinen Grundbesitz, dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt. Es geht in di...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf auf Rentenb... / 2.2.2 Verwertung des Grundstücks

Verwertung des Grundstücks Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich im Fall der Verwertung des Grundstücks durch den Reallastberechtigten: Betreibt dieser wegen fälliger Einzelleistungen die Zwangsversteigerung in das belastete Grundstück, weil Vollstreckungsmaßnahmen in die Erträgnisse und das sonstige Vermögen des Eigentümers erfolglos waren, so sollte er dies nur aus dem pe...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Sicherung ... / 4 Rücktrittsrecht des Verkäufers

Das Recht des Verkäufers zum Rücktritt wegen Nichtzahlung des Kaufpreises setzt anders als unter dem alten § 326 BGB nunmehr nicht mehr Zahlungsverzug voraus. Vielmehr kann der Verkäufer gem. § 323 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Käufer eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Neu ist, dass der Rücktritt nunmeh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.2.1 Ordnungsgemäße Verwaltung

Bestandserhaltung Der Zwangsverwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Er muss alle beschlagnahmten Ansprüche geltend machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen und Zubehörstücke in Geld umsetzen (§ 152 Abs. 1 ZVG). M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnrecht (Miete) / 3 Wohnrecht und Miete

Wichtig Wohnrecht ist kein Mietvertrag Die schuldrechtlichen Vereinbarungen der Parteien über die Entstehung und den Inhalt des Wohnrechts sind nicht als Mietvertrag zu bewerten. Durch einen auf die einmalige Bestellung des Wohnrechts gerichteten Vertrag wird kein Dauerschuldverhältnis begründet; das gilt auch dann, wenn als Entgelt für das Wohnrecht periodisch wiederkehrende...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf auf Rentenb... / 2.1 Rückforderungs- oder Rücktrittsrecht

Rückforderung/Rücktrittsrecht Beim Verkauf eines Grundstücks gegen Rente entsteht zwischen Verkäufer und Käufer ein Dauerschuldverhältnis. Besondere Aufmerksamkeit wird der Verkäufer der Frage widmen, welche Rechtsfolgen im Verzug des Käufers mit der Rentenzahlung eintreten. Hervorzuheben ist, dass die verzögerliche Zahlung oder die Nichtleistung einzelner Renten kein Recht ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf auf Rentenb... / 2.2.1 Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung

Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung Um dem Verkäufer im Fall des Zahlungsverzugs einen schnellen Zugriff auf das Grundstück und das sonstige Vermögen des Käufers bzw. Eigentümers zu ermöglichen, sollten sich Käufer und Eigentümer im Kaufvertrag als Schuldner persönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Unterwerfung mit Wirkung gegen den jeweiligen E...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollstreckung nach dem FamF... / 2.2 Räumung des Mieters

Schutz des Wohnungsvermieters Bei der Räumung nach Kündigung von Wohnraum bietet der durch das Mietrechtsänderungsgesetz [1] geschaffene § 940a Abs. 2 ZPO n. F. nunmehr dem Vermieter ein wenig Hilfe, nicht jedoch den übrigen Räumungsgläubigern.[2] Ebenso findet diese neue Vorschrift auf Gewerberaummietverhältnisse keine Anwendung.[3] Neuregelungen Für das Räumungsverfahren brin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Verfah... / 1.2.4 Ausführung des Teilungsplans

Wie wird der Erlös verteilt? Soweit der Versteigerungserlös in Geld vorhanden ist, wird der Teilungsplan durch Zahlung an die Berechtigten ausgeführt (§ 117 Abs. 1 ZVG). Bei nicht erschienenen Beteiligten wird der Betrag überwiesen. Ist die Überweisung – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich, muss das Gericht den Geldbetrag hinterlegen (§ 117 Abs. 2 Satz 3 ZVG).[1] V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 7.3 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

Die Gesamtfälligstellung ist an sehr enge Voraussetzungen geknüpft.[1] Der Darlehensnehmer muss mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise – aber mit mindestens 10 % (bzw. 5 % bei einer Laufzeit des Darlehens von mehr als 3 Jahren) des Nennbetrags des Darlehens im Verzug sein. Darüber hinaus muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine 2-wö...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul C – Angaben zum Vollstreckungstitel

Rz. 124 Auf die bereits vorab abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden, während die Angaben zum zweiten, optionalen T...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsstrafe / 4.3 Im Dienstvertragsrecht

Außerhalb von Arbeitsverhältnissen, die eine spezielle Unterform des Dienstvertragsrechts darstellen, können Vertragsstrafen auch bei "normalen" Dienstverträgen eine Rolle spielen. In der Rechtsprechung tauchen sie z. B.bei Geschäftsführer-Anstellungsverträgen und bei Unterrichtsverträgen auf. Der BGH hat zu Vorfälligkeitsklauseln in Unterrichtsverträgen entschieden. Eine sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsstrafe / 2.1 Vertragliche Abrede

Zu einer Vertragsstraferegelung gehören immer Zwei, d. h. sie muss vertraglich vereinbart werden und kann niemals einseitig bestimmt werden.[1] Es ist möglich ein Strafversprechen in AGB aufzunehmen. Wichtig Vertragsstrafeklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sind Vertragsstraferegelungen in AGB enthalten, kommen sie auf den Prüfstand der §§ 305 ff. BGB. Sie sind im Ver...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Bereicherungshaftung

Rz. 4 Grundsätzlich ist hier das Erlangte herauszugeben, wobei allerdings auch § 818 Abs. 3 (Entreicherung) anwendbar ist. Das tritt allerdings nur dann ein, wenn der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten hat. Allgemein versteht man im BGB unter dem Begriff des Vertretens ein Verschulden i. S. d. §§ 276, 278. Die Abgrenzung ist für die wesentliche...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH erkennt die Inkassokosten voll zu Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht angenommen, der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Verzögerungsschadens (§§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasse nicht die gesamten, von ihr außergerichtlich aufgewandten Inkassokosten. Anders als das Berufungsgericht meint, hat die Klägerin vorliegend mit der Beauftragung eine...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Urt. v. 17.9.2015 – IX ZR 280/14

Rz. 88 Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Entgelt am Bewertungsstichtag

Rz. 4 Maßgebend ist der am Bewertungsstichtag = Besteuerungsstichtag maßgebende Vertrag. Auf die Zahlungsweise, Zahlungsverzug bzw. Rückstand u. dgl. kommt es nicht an. Ermittlungsgrundlage ist das Entgelt, das umgerechnet auf 12 Monate zu zahlen ist. Dabei kommt es nach Auffassung der Finanzverwaltung auf die zurückliegenden 12 Monate an. Die Formulierung "zu zahlen ist" de...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (4) Rücktritt von der Zahlungsvereinbarung/Verfallklausel

Rz. 98 Problematisch kann es sein, wenn die Einigung letztlich nicht zustande kommt oder keinen Bestand behält.[54] Wird die Einigung unter einem Widerrufsvorbehalt geschlossen, so entsteht die Einigungsgebühr erst, wenn die Einigung nicht mehr widerrufen werden kann (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1000 VV). Ist die Einigung vom Eintritt einer Bedingung abhängig, so entsteht die Gebühr ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.3 Bestimmung der Fälligkeit und Verfall- und Vorfälligkeitsklausel

Die Fälligkeit der Vorschüsse bestimmt sich nach § 271 Abs. 1 BGB. Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG einen anderen Zeitpunkt bestimmen.[1] In der Praxis wird von dieser Beschlusskompetenz in der Regel Gebrauch gemacht und – wenn die Fälligkeit nicht ohnehin vereinbart ist[2] – bestimmt, dass das Hausgeld in bestimmten Raten zu bestimmten Zeitpunkten fällig is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Außergeric... / 4.1 Allgemeines

Im Fall des Zahlungsverzugs eines Wohnungseigentümers sollte der Verwalter stets "schematisch" vorgehen. Bietet der Einzelfall keinen Anlass, von diesem "Schema" abzuweichen, helfen routinierte und einstudierte Abläufe dem Verwalter, Fehler zu vermeiden und stets das Richtige zu unternehmen. Checkliste: Vorgehen bei Hausgeldverzug Allgemeine Vorbereitung des Mahnwesens durch ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.1.1 Verstöße gegen die Pflichten aus § 14 Abs. 1, Abs. 2 WEG

Nach § 17 Abs. 2 WEG ist das Veräußerungsverlangen insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 Abs, 1, Abs. 2 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Infrage kommt die konkrete Ausgestaltung einer Vermietung eines Wohnungseigentums an Feriengäste[1] oder der Fall, dass derjenige, der ein Wohnungseigent...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungsgestaltung zum Beit... / 4.3 Abwicklung des Beitragswesens (unter Berücksichtigung des SEPA-Mandats)

Das sogenannte SEPA-Lastschriftverfahren kann auch im Verein verbindlich eingeführt und angewendet werden. Die entscheidende Frage, die ein Verein also vorab klären muss, ist, wie die Beiträge von den Mitgliedern erhoben werden sollen. Dazu gibt es in den Vereinen unterschiedliche Verfahren: die altbewährte Barkassierung die Mitglieder überweisen ihren Beitrag nach Zahlungsauffo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 6.3.2.3 Zahlungsverzug

Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechtigt, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.14.1 "Reaktionsfrist"

Ist dem Mieter eine Pflichtverletzung zum Vorwurf zu machen, die den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, kann der Vermieter nach Kenntnisnahme des Grundes, der ihn zur Kündigung berechtigt, nicht ewig zuwarten, bis er die Kündigung tatsächlich erklärt. Die mietrechtlichen Bestimmungen des BGB schweigen sich allerdings darüber aus, innerhalb welche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.12 Kündigung im Prozess

Die Kündigung kann auch im Prozess durch einen Schriftsatz des Vermieteranwalts erfolgen. Aus dem entsprechenden Schriftsatz muss sich freilich klar und eindeutig ergeben, dass neben der Prozesshandlung – also insbesondere Klageerhebung wegen Zahlungsrückstands und/oder Räumung – eine materiell-rechtliche Kündigungserklärung abgegeben wird.[1] Allein die Erhebung einer Räumu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.6.4 Postversand

Abmahnung, Anfechtungserklärung und Kündigung können selbstverständlich auch per Post versandt werden. Beim Postversand ist allerdings zu beachten, dass der Vermieter beweisen muss, dass das Kündigungsschreiben in den Briefkasten des Mieters eingelegt wurde. Im Rechtsstreit kann sich der Mieter dann nicht mit dem Argument wehren, sein Briefkasten sei defekt oder Post würde g...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.6 Stets hilfsweise ordentlich kündigen

Gerade bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ist von überragender Bedeutung, stets auch hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht im Rahmen einer anschließend erforderlich werdenden Räumungsklage in dem angegebenen Kündigungsgrund nur einen solchen sieht, der ein...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schwierige Mietverhältnisse / 3 Reaktionen des Gesetzgebers

Insbesondere die Diskussionen über zunehmendes Mietnomadentum hatten den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem am 1. Mai 2013 in Kraft getretenen "Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln" (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG 2012/213, BGBl. I 2013, 434 – im Folgenden "kleine Mietrech...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.2.5.1 Fristversäumnis

Sind die Fristen zur Erklärung der Anfechtung verstrichen (Irrtum: ca. zwei Wochen; arglistige Täuschung: ein Jahr), kommt eine Anfechtung nicht mehr in Betracht. Achtung Sind die Fristen zur Erklärung der Anfechtung des Mietvertrags versäumt worden, kommt in aller Regel auch keine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags mehr in Betracht. Weiß der Vermieter seit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 8 Versorgungssperre

Nach der Bestimmung des § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört auch die Versorgung des Wohn- und Gewerberaums mit Wasser, Heizung und Strom. Die entsprechenden Kosten werden dem Mieter in der Betriebskostenabrechnung auferlegt. In aller Regel leistet er auf d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.14.2 "Ziehfrist"

Unter der "Ziehfrist" ist die Zeitspanne zu verstehen, die dem Mieter zu gewähren ist, damit er im Anschluss an eine außerordentliche fristlose Kündigung seiner Räumungspflicht nachkommen kann. Achtung Die außerordentliche fristlose Kündigung beendet zwar das Mietverhältnis mit Zugang beim Mieter.[1] Diesem ist jedoch eine sog. "Ziehfrist" zu bewilligen, da er schlechterdings...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Was tun, wenn die Beiträge ... / 1 Ab wann ist ein Mitglied in Zahlungsverzug?

Die meisten Vereine regeln die Beitragszahlung durch die Satzung, einige verfügen über eine eigene Beitragsordnung. In der Satzung oder Beitragsordnung steht auch, wann der Beitrag fällig wird. Theoretisch ist das Mitglied bereits einen Tag nach diesem Termin in Verzug. Praxis-Tipp Sie könnten also schon einen Tag nach dem in der Satzung oder Gebührenordnung festgelegten Datu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Was tun, wenn die Beiträge ... / 3 Notorisch oder Ausnahmefall?

Wenn Sie einen Zahlungsverzug feststellen, sollten Sie zunächst prüfen, ob es sich um einen notorischen Spätzahler handelt oder nicht. Handelt es sich um ein Mitglied, das immer wieder spät (oder gar nicht) zahlt, sollten Sie die beiden ersten Schritte unseres Fünf-Punkte-Mahnverfahrens überspringen. Eine peinliche Situation kann entstehen, wenn man Kontakt zu einem Mitglied ...mehr