Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsunternehmen

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wissenschaftler: Mehr Wohnungsbau geht nur mit neuen Flächen

Grund und Boden für den Wohnungsbau sind knapp – trotzdem steht das politische 30-Hektar-Ziel beim Flächenverbrauch bis 2030 weiter im Raum. Bau- und Wohnungsverbände haben eine Studie beauftragt, die zeigt, wie der Konflikt lösbar ist. Die neue Bundesregierung will "bauen, bauen, bauen", wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Regierungserklärung Mitte Mai sagte, und M...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.23 Psychisch bedingte Hausfriedensstörungen

Insbesondere von psychisch kranken Mietern können erhebliche Hausfriedensstörungen ausgehen. Der Vermieter muss zwar in gewissen Grenzen krankheitsbedingte Auffälligkeiten hinnehmen. Jedenfalls ist im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit kranken Menschen ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft zu fordern.[1] Kommunale Wohnungsunternehmen können bei einer nachhaltigen Hausfr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.2 Einzelbewertung betriebsneutraler Wirtschaftsgüter

Rz. 329 § 200 Abs. 2 BewG durchbricht das Prinzip der Gesamtbewertung des Unternehmens für nicht betriebsnotwendiges bzw. neutrales Vermögen. Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens

A erhielt einen Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG geschenkt, die umfangreichen, an Dritte zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz hält. Streitig ist, ob das FA im Rahmen einer Bedarfsbewertung für Schenkungsteuerzwecke auf den 11.12.2017 zutreffend Verwaltungsvermögen angesetzt hat oder ob insofern ein begünstigtes Wohnungsunternehmen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Kritik

Rz. 6 Diese Ausführungen sind vergleichsweise allgemein und beziehen sich nur am Rande auf die konkrete Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke. Die vom Gesetzgeber beabsichtigten Ziele dürften durch den Verschonungsabschlag von 10 % kaum zu erreichen sein.[1] Private Investitionen in Immobilien werden sicherlich nicht zunehmen, weil der Erwerber im Fall ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Verschonungsabschlag (§ 13a ErbStG)

Rz. 33 Vermietete Grundstücke sind grundsätzlich Verwaltungsvermögen[1] und gehören somit nicht zum begünstigten Vermögen.[2] Rz. 34 In bestimmten Ausnahmefällen können allerdings auch vermietete Grundstücke zum begünstigten Vermögen gehören.[3] Dies ist z. B. der Fall, wenn die Grundstücke zu einem (gewerblichen) Wohnungsunternehmen gehören.[4] Eine doppelte Begünstigung ist...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Wohnungsunternehmen

Rz. 38 [Autor/Zitation] Für Wohnungsunternehmen ist aufgrund von § 330 die VO über Formblätter für die Gliederung des JA von Wohnungsunternehmen ergangen. Danach haben Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der AG, KGaA, GmbH oder eingetragenen Genossenschaft die Bilanz nach einem bestimmten Formblatt zu gliedern (§ 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2), in der GuV den Posten Umsatzerlöse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Nichtanwendung auf Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Zitation] Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind gem. § 1 Abs. 29 KWG Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, deren Unternehmensgegenstand überwiegend darin besteht, den eigenen Wohnungsbestand zu bewirtschaften, und die daneben als Bankgeschäft ausschließlich das Einlagengeschäft in einer vom KWG eingeschränkten Form ausüben. Für s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Sachs, Die dynamische Verweisung als Ermächtigung, NJW 1981, 1651; Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen e.V., Jahresabschluss und Kontenrahmen für Wohnungsunternehmen nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Schnapauff, Gliederung der Jahresabschlüsse von Verkehrsunternehmen, WPg. 1988, 532; Graf von Treuberg/Angermayer, Jahresabschluss von Versicherungsunternehm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Artikel 25 EGHGB

Rz. 65 [Autor/Zitation] Eine Reihe von Vorschriften des EGHGB besitzt bis heute Relevanz für eingetragene Genossenschaften. Hier ist zunächst an Art. 25 EGHGB (Hervorhebungen und Auslassungen durch die Autoren) zu denken. (1) 1 Auf die Prüfung des Jahresabschlussesmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Formblätter zur Rechnungslegung (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Zitation] Nach § 336 Abs. 3 GenG ist § 330 Abs. 1 HGB über den Erlass von Rechtsverordnungen entsprechend anzuwenden. Rz. 63 [Autor/Zitation] Wohnungsunternehmen, die eG sind, haben die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen v. 22.9.1970 (BGBl. I 1970, 1334), die zuletzt durch Art. 23 des Gesetzes v. 5.7.2021 (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] Mit Inkrafttreten des PublG (v. 15.8.1969, BGBl. I 1969, 1189) umfasste § 14 PublG drei Absätze. § 14 Abs. 1 PublG erhielt seine jetzige Fassung durch das BiRiLiG (Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Damit wurde auf die Nennung mehrerer Personen als Abschlussprüfer und die Verwendung des besonderen Begriffs "Konzernabschlussprü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Geltungsbereich

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 340 regelt für Kreditinstitute mit Sitz im Inland iSd. § 1 Abs. 1 KWG, Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 Abs. 1a KWG, Zweigstellen iSd. § 53 KWG, Zweigniederlassungen iSd. § 53b KWG, Wertpapierinstitute iSd. § 2 Abs. 1 WpIG sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute iSd. § 1 Abs. 3 ZAG, ob und inwieweit die branchenspezifischen Vorschriften der §§ 340...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Beachtung aller maßgeblichen Vorschriften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 müssen bei der Offenlegung des JA, des befreienden Einzelabschlusses (§ 325 Abs. 2a, § 325 Rz. 139 ff.), des KA, des Lage- oder Konzernlageberichts oder des Bilanzeids (§ 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5, § 297 Abs. 2 Satz 4, § 315 Abs. 1 Satz 5) alle maßgeblichen Vorschriften beachtet werden. Dies schließt die (möglichen) Erleichterun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Letztmalige Anwendung des § 10 UmwStG (§ 27 Abs 6 UmwStG)

Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 27 Abs 6 UmwStG, der durch das JStG 2008 eingefügt und durch das JStG 2009 zu Abs 6 (vorher: Abs 5) geworden ist, regelt die letztmalige Anwendung des § 10 UmwStG. Durch die Abschaffung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung nach § 38 KStG und Ersetzung durch eine ratierliche Fälligstellung eines KSt-Erhöhungsbetrags, ist die Regelung de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Erlass von Rechtsvorordnungen (Abs. 3)

Rz. 203 [Autor/Zitation] Durch § 5 Abs. 3 wird die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Rechtsverordnungen gem. § 330 HGB zu erlassen, auf Unternehmen ausgedehnt, auf die der erste Abschnitt des PublG anzuwenden ist. Die Regelung ist nicht entsprechend, s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. CRR-Kreditinstitute

Rz. 51 [Autor/Zitation] Fallgruppe 2 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 2 CRR-Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG, ausgenommen in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG sowie in Art. 2 Abs. 5 Nr. 5 RL 2013/36/EU genannte Institute. Zur RL 2013/36/EU verweist diese Definition auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.6.2013 über den Zugang zur Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Generelle Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Ermächtigung, im Rahmen des § 330 Abs. 1 eine RVO zu erlassen, ist an das Bundesministerium der Justiz gerichtet. Es kann davon allerdings nur im Einvernehmen, dh. nach Abstimmung und mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Gebrauch machen. Eine Zustimmung des Bundesrats, die von ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316 ist die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) für KapGes. rechtsformunabhängig in das Handelsrecht aufgenommen worden, was Verweisungen auf Spezialgesetze und Mehrfachnennungen vermeiden soll (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1985, 396). Die gesetzliche Prüfungspfli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die 4. EG-Richtlinie ermächtigte die Mitgliedstaaten, Gliederung, Nomenklatur und Terminologie bei mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz und GuV den Besonderheiten eines bestimmten Wirtschaftszweigs anzupassen (Art. 4 Abs. 2 Satz 2). Die Ermächtigung galt auch für die Gliederung einer Konzernbilanz und einer Konzern-GuV (Art. 17 Abs. 1 der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen besitzt ein Gebäude, das 1972 erbaut wurde. Seit seiner Fertigstellung wurden keine Erneuerungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Folgenden werden die dringend zu beseitigenden Mängel aufgelistet: Die Holzfenster (Einfachverglasung) sind undicht. Alle Bäder in den Wohnungen besitzen einen Durchlauferhitzer für die ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1 Der Kontenrahmen als Grundlage des Rechnungswesens

Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, sämtliche Zahlungseingänge und Güterbewegungen durch systematische Erfassung zu dokumentieren (Buchführung) und daraus die Erstellung des Jahresabschlusses am Bilanzstichtag zu ermöglichen. Darüber hinaus hat das betriebliche Rechnungswesen die Grundlagen für das Controlling zu liefern, die Wirtschafts- und Finanzplanung, die K...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1.1 Der Kontenrahmen als Grundlage der Buchführung

Ein Kontenrahmen stellt das Ordnungsprinzip für die Buchführung dar. Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft berücksichtigt dementsprechend die besonderen Gliederungsvorschriften der Wohnungsunternehmen einerseits und die betrieblichen Abläufe in den Haupttätigkeitsbereichen von Wohnungsunternehmen andererseits. Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft hat eine lange Traditio...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 5 Buchmäßige Behandlung von Geschäftsvorfällen bei wirtschaftlicher und technischer Baubetreuung

Die Baubetreuung – sei sie technischer und/oder wirtschaftlicher Art – wird im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Obwohl die Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Baubetreuung auch im Rechnungswesen des Wohnungsunternehmens mit erfasst werden können, ist dies in aller Regel nicht empfehlenswert. In der Praxis hat sich die Erfassung der Geschäftsvorfälle getr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 Das Wohnungsunternehmen möchte sein Geschäftsfeld erweitern und Einfamilienwohnhäuser schlüsselfertig verkaufen. Hierzu hat die Gesellschaft bereits ein Grundstück bebaut und komplett veräußert. Nun ist die Gesellschaft auf der Suche nach weiteren geeigneten Grundstücken zur Bebauung und Veräußerung. Im Jahr 20X2 werden einige Grundstücke besichtigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 031 Bauten auf fremden Grundstücken

Diese Gruppe kommt insbesondere für die Fälle in Betracht, in denen Bauten aufgrund eines Pacht- oder ähnlichen Nutzungsvertrags (schuldrechtliche Verträge) vom Wohnungsunternehmen errichtet wurden und das wirtschaftliche Eigentum am Gebäude dem Wohnungsunternehmen zuzuordnen ist. Demgegenüber sind Gebäude, die auf Erbbaugrundstücken (grundstücksgleiche Rechte) errichtet wur...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen errichtete im Jahr 1960 eine Immobilie mit mehreren Wohnungen in einem sehr beliebten Stadtteil von München. Die Herstellungskosten beliefen sich auf 800 TEUR. Die Immobilie wurde gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2b) mit jährlich 2 % abgeschrieben. Im Jahr 20X4 ist die Immobilie voll abgeschrieben. Mittlerweile ist das Gebäude sehr in die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8051 Kosten für Schönheitsreparaturen

Auf diesem Konto sind die Kosten der vom Wohnungsunternehmen vertraglich zu leistenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnungen zu buchen. Diese umfassen hauptsächlich das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und der Innentüren sowie den Innenanstrich der Fenster u...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 (A) Gemäß der neuen Vorgabe in einigen Bundesländern zur Solarpflicht muss das Wohnungsunternehmen nun eine Photovoltaikanlage auf dem alleinstehenden Mehrfamilienwohnhaus errichten. Es wählt eine Aufdach-Photovoltaikanlage. Die Kosten für den Kauf sowie die Installation der Aufdach-Photovoltaikanlage sind unter A II 2 "Grundstücke und grundstücksgle...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 220 Forderungen aus Baubetreuung

Die Baubetreuung für fremde Rechnung sowohl wirtschaftlicher als auch technischer Art wird buchmäßig außerhalb des Kontenkreises des eigenen Wohnungsunternehmens abgewickelt. Die Erfassung, Dokumentation und weitere Verarbeitung von Belegen, wie beispielsweise Rechnungen, die in diesem Zusammenhang bearbeitet werden, erfolgt in einem separaten Kontenkreis oder auf andere gee...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8092 Fremdkosten für vom Unternehmen betriebene Gemeinschaftseinrichtungen

Fallen für vom Wohnungsunternehmen betriebene Gemeinschaftseinrichtungen wie Erholungsheime, Gemeinschafts- oder Wasch- und Badehäuser Fremdkosten an, die nicht zu den gesondert zu buchenden Instandhaltungs- oder Betriebskosten gehören, so sind sie hier zu erfassen. Es handelt sich um Kosten, die z. B. durch Lebensmittel, Medikamente und Reinigungsmaterial entstehen. Es zähl...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 22 Forderungen aus Betreuungstätigkeit

Gliederungsbeispiel Unter diese Kontengruppe fallen Ansprüche, die sich aufgrund abgeschlossener Betreuungsverträge ergeben. Das Wohnungsunternehmen wird hier für Rechnung Dritter im fremden oder eigenen Namen tätig. 220 Forderungen aus Baubetreuung Die Baubetreuu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 030 Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter

In dieser Gruppe sind die mit Erbbaurechten Dritter belasteten Grundstücke zu erfassen, die dem Wohnungsunternehmen für einen in der Regel längeren Zeitraum nicht als Vorratsgelände zur Verfügung stehen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 61 Umsatzerlöse aus Verkauf von Grundstücken

In dieser Kontengruppe werden die Bruttoerlöse (d. h. vereinbart...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 2Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 dient der Aufnahme der Forderungskonten, der Wertpapier- und Geldkonten, bestimmter unternehmensrechtlicher Sonderposten, der Konten für die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie der Konten für aktive latente Steuern und den aktiven Unterschiedsbetrag. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in fünf Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8093 Erbbauzinsen

Auf diesem Konto ist das Entgelt des Wohnungsunternehmens als Erbbauberechtigter an Grundstücken zu buchen, die vom Wohnungsunternehmen bebaut oder bebaut erworben wurden. Der Erbbauzins für unbebaute Grundstücke ist nicht hier, sondern auf dem Konto 862 unter "Erbbauzins und andere Aufwendungen für unbebaute Grundstücke" zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 831 Kosten für die Geschäftsbesorgung durch Dritte

Soweit sich das Wohnungsunternehmen in Teilbereichen des Leistungsprozesses durch Dritte betreuen lässt, ist das für die Leistungen des Betreuers vereinbarte Entgelt hier zu buchen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.3 Die Klasse der Leistungsverrechnung (Klasse 5)

Diese Klasse des Kontenrahmens wurde für die buchhalterische Durchführung der Ergebnisermittlung nach den einzelnen Betriebsfunktionen der Wohnungsunternehmen freigehalten. Auf eine Kontenvorgabe wurde bewusst verzichtet, da verschiedene Methoden der Leistungsverrechnung in der Praxis festzustellen sind, die alle ihre Berechtigung haben.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 821 Fremdkosten für die Verwaltungsbetreuung

Diesem Konto sind die Fremdkosten zuzuordnen, die dem Wohnungsunternehmen im Rahmen einer verwaltungsmäßigen Betreuung entstehen und die aus den Betreuungsgebühren – Konto 621 "Umsatzerlöse aus verwaltungsmäßiger Betreuung" – zu decken sind. Hierzu gehören z. B. die Aufwendungen für fremde Rechenzentren bei der Erfassung von Daten und der Erstellung von Abrechnungen für Wohnu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8090 Pachtaufwendungen

Hierunter sind die Entgelte für die Anpachtung von Wohnanlagen, gewerblichen und anderen Baulichkeiten zu erfassen. Die Pachtobjekte werden vom Wohnungsunternehmen im eigenen Namen für eigene Rechnung bewirtschaftet, wobei die hieraus erzielten Erträge und anfallenden Bewirtschaftungskosten im Rechnungswesen wie die Erträge und Aufwendungen für eigene Objekte zu behandeln si...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen ist Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses und vermietet die Wohnungen. Nun haben sich die Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung mit Beschluss dazu entschieden, das Mehrfamilienwohnhaus zu veräußern. Der Beschluss datiert auf den 20.04.20X1. Die Wohnungen werden weiter vermietet. Ein Verkäufer wurde im Jahr 20...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 890 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Kontengruppe sind die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu erfassen, für die das Wohnungsunternehmen Steuerschuldner ist. Auf den Steueraufwandskonten sind die gemäß Steuerbescheid für das Geschäftsjahr v...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 14 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten

Vor Eigentumsübertragung sind hier zu erfassen: Alle vom Wohnungsunternehmen selbst errichteten und übergabefähigen Verkaufsobjekte die mit Wiederveräußerungsabsicht (zurück-)erworbenen Grundstücke mit fertigen Bauten Selbst errichtete, vorübergehend vermietete Objekte mit Veräußerungsabsicht In dieser Kontengruppe werden sowohl abgerechnete als auch noch nicht abgerechnete Baut...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 221 Forderungen aus Verwaltungsbetreuung

Die verwaltungsmäßige Betreuung umfasst eine Reihe verschiedenartiger Leistungen, wie die Verwaltertätigkeit gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Verwaltung von Kleinsiedlungen und Eigenheimen vor und nach der Auflassung, die Geschäftsbesorgung für andere Unternehmen wie auch die Verwaltung eines bestimmten Grundbesitzes für einen Dritten, etwa eine Gemeinde. Weiter gehör...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86083 Verbands- und andere Beiträge

Hierunter sind die regelmäßig abzuführenden Beiträge der Wohnungsunternehmen an Verbände zu erfassen. Außerdem sind diesem Konto die von den genannten Verbänden für besondere Zwecke erhobenen Umlagen zuzurechnen. Auch Beiträge an andere Verbände und Institutionen (z. B. Arbeitgeberverband, Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen DESWOS) sind auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 820 Fremdkosten für die Baubetreuung

Hierunter fallen alle Fremdkosten, die beim Wohnungsunternehmen im Rahmen der Durchführung einer Baubetreuung anfallen. Diese Kosten sind ebenso wie die Kosten der durch eigenes Personal erbrachten Leistungen aus der vereinbarten Betreuungsgebühr zu decken, die auf dem Konto 620 "Umsatzerlöse aus Baubetreuung" zu erfassen ist. Zu den Fremdkosten für die Baubetreuung zählen z....mehr