Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsunternehmen

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16 Thüringen

Die Förderungen des Landes Thüringen erfolgen über die Thüringer Aufbaubank (TAB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen waren bei Redaktionsschluss keine besonderen Programme angeboten.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie: Eigentümer eines Eigenheims, Wohnungseigentümergemeinschaften, private Investoren, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Diese Maßnahme wird gefördert Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist man als Eigentümer von Wohngebäuden, die zur Vermietung bestimmt sind. Eigentümer in diesem Sinne sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private Vermieter, gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9 Niedersachsen

Die Förderungen des Landes Niedersachsen werden über Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden folgende Programme angeboten: Programme für Niedersachsen Eigentumsförderung Landesbürgschaft WEG Modernisierung von Mietwohnungen 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen[1] Dieses Programm dient der Unterstützun...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Rheinland-Pfalz Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505 Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553 2.11.1 Modernisierung selbst genu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15 Schleswig-Holstein

Die Förderungen des Landes Schleswig-Holstein erfolgen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Schleswig-Holstein IB.SH Immofix IB.SH Immoflex IB.SH Immokonstant 24 IB.SH WEGfinanz IB.SH Immo Effizienzhaus 2.15.1 IB.SH Immofix[1] Dieses Darlehen soll die Immo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümer und Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime. Gebäudevoraussetzung Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die B...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird das folgende Programm angeboten: Programm für Mecklenburg-Vorpommern Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand[1] Dieses Programm soll Eigentümer von Wohnungen motivieren, den Bestand zu mo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Die Förderungen des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird insbesondere folgendes Programm angeboten: Programm für Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt modern[1] Mit diesem Programm lassen sich energetische Modernisierungsmaßnahmen umsetzen, Wohnraum altersgerecht umbauen und/oder die Wohnquali...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wohnungsunternehmen

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die VO über Formblätter für die Gliederung des JA von Wohnungs-UN findet Anwendung für KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) und eG, sofern sie sich nach ihrem satzungsmäßig festgesetzten UN-Gegenstand mit dem Bau von Wohnungen im eigenen Namen befassen, Wohnungsbauten betreuen oder Eigenheime, Kleinsiedelungen und Eigentumswohnungen i. S. d. Ersten Teil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. GdW (2017), Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen, 3. Aufl., Freiburg im Breisgau. Scharpf/Schaber (2022), Handbuch Bankbilanz, 9. Aufl., Düsseldorf. von Treuberg/Angermayer (1995), Jahresabschluß von Versicherungsunternehmen, Stuttgart.mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.4 Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS IFA 3)

Die Verlautbarung des Immobilienwirtschaftlichen Fachausschusses (IFA) enthält Grundsätze zur Abgrenzung von Immobilien des Anlagevermögens von solchen des Umlaufvermögens, zum Ausweis von sog. Bauvorbereitungskosten sowie von Kosten, die bei der Erstellung oder umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung von baulichen Anlagen angefallen sind. Zudem beantwortet IDW RS IFA 3 Zw...mehr

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Serielles und modulares Bauen: Neue Konzepte

Es gibt eine neue Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen: 25 durchgeplante Konzepte hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW darin aufgenommen. Die 20 ausgewählten Anbieter sollen den sozial orientierten Vermietern ideale Konditionen bieten. Die Rahmenvereinbarung entstand in einem aufwändigen Prozess in den vergangenen 7 Monaten des Spitzenverbands der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Als Abschlussprüfer zugelassener Personenkreis (Abs. 1 Sätze 1 und 2)

Rz. 13 Gem. Abs. 1 sind als Abschlussprüfer generell nur Wirtschaftsprüfer und WPG sowie für die Prüfung mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) und mittelgroßer KapCoGes (§ 264a HGB) auch vBP und BPG zugelassen. Mit der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG[1] ist die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung von UnternehmerGes. in das GmbHG aufgenommen worden. Da es sich bei d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Umfang (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 36 Der Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses wird in Abs. 1 Satz 2 und 3 nur indirekt geregelt, indem dort bestimmte Aussagen über den Prüfungsgegenstand gefordert werden.[1] Rz. 37 Satz 2 der Vorschrift verlangt vom Abschlussprüfer die Prüfung, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Konkretisierung des Grundsatzes

Rz. 21 Die Forderung nach Klarheit und Übersichtlichkeit bezieht sich auf eine möglichst weitgehende Erkennbarkeit des formellen Inhalts des Jahresabschlusses. Hierzu zählen eine klare und übersichtliche Gliederung, aber auch eine klare Bezeichnung von Posten und Angaben sowie eine klare Darstellung und Erläuterung von Angaben und Inhalten im Anhang. Rz. 22 Der Grundsatz der ...mehr

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zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte zu 1, ein Wohnungsunternehmen, hatte aufgrund der zu ihren Gunsten ergangenen Kostenentscheidung des OLG Brandenburg die Festsetzung ihrer außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der auf die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten entfallenden Umsatzsteuer beantragt. Mit Schriftsatz vom 13.5.2022 hatte sie die Umsatzsteuer ni...mehr

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zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen:

…“ Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der diese sich gegen die Nachfestsetzung von Umsatzsteuer auf die bereits mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2.6.2022 festgesetzten Rechtsanwaltskosten für die zweite Instanz wendet, bleibt in der Sache ohne Erfol...mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 7.1 Behandlung beim Erbbauberechtigten

Nach Verwaltungsauffassung[1] gehören die vom Erbbauberechtigten an die Gemeinde gezahlten Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht zu den sofort abziehbaren Aufwendungen. Der Erbbauberechtigte kann die von ihm getragenen Erschließungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts nach ...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 3.2 Liefer- und Leistungspalette des Arbeitgebers

Die Vergünstigung des § 8 Abs. 3 EStG ist auf Waren oder Dienstleistungen beschränkt, die der Arbeitgeber als eigene herstellt, vertreibt oder erbringt. Die Waren und Dienstleistungen müssen zur Liefer- und Leistungspalette des Arbeitgebers gehören. Ob dies der Fall ist, richtet sich danach, als wessen Leistung das dem Arbeitnehmer überlassene Produkt im allgemeinen Geschäft...mehr

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Abriss von Wohnbestand auf Tiefstand: Ursachen

In Deutschland werden zu wenige Wohnungen gebaut, aber immerhin werden auch nicht mehr so viele abgerissen oder in Gewerbeflächen umgewidmet wie früher. Im vergangenen Jahr fielen etwa 16.500 der rund 43,4 Mio. Wohnungen aus dem Bestand, wie das Statistische Bundesamt am 7. September berichtete. Das war der niedrigste Abgang seit 1992. Der Rekord wurde 2004 erreicht, als mit...mehr

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Balkonkraftwerk: Darf der Vermieter es verbieten?

Balkonkraftwerke sind brandaktuell. Oft werden sie aber für Vermieter zum Ärgernis – etwa wenn sich Mieter bei der Installation der Mini-Solaranlagen nicht an die Anforderungen halten. Ein neuer Rechtsstreit soll nun Klarheit bringen. Umweltlobbyisten hoffen auf ein Grundsatzurteil. Ein Paar klagt derzeit vor dem AG Kiel gegen das Verbot der Anbringung einer Mini-Solaranlage ...mehr

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Sachbezüge / 2.4 Freie Wohnung

Wegen der unterschiedlichen Höhe im Wertansatz ist zwischen Gewährung lediglich freier Unterkunft und Überlassung einer freien Wohnung zu unterscheiden. Gewährung freier Wohnung liegt vor, wenn eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird. Wesentliche Merkmale einer solchen Wohnung sind Wasserve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Lieferengpässe bei Wärmepumpen: Handlungsmöglichkeiten

Viele Hauseigentümer und Vermieter wollen auf erneuerbare Energien umsteigen und haben die Wärmepumpe im Blick: Diese ist das erklärte Lieblingskind der Politik. Mit der GEG-Novelle soll die Förderung noch einmal massiv ausgebaut werden. Das Problem ist nur: Es gibt Lieferengpässe. Im Mittelpunkt der Entscheidung für eine Wärmepumpe stehen steigende Kosten für den Bezug von f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Keine verdeckte Gewinnausschüttung beim Dauerverlustgeschäft einer Eigengesellschaft – § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Reaktion auf die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961 und s Tz 11), nach der die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt, sah der Gesetzgeber sich aus den oa Gründen (s Tz 14ff) veranlasst, auch insoweit die frü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeitenspiegel / Zusammenfassung

Begriff Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen im Anhang weitere Angaben zu ihren Verbindlichkeiten machen. Von der Erstellung eines sog. Verbindlichkeitenspiegels ...mehr

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AGS 07/2023, Nachfestsetzun... / I. Sachverhalt

Die Beklagte zu 1, ein Wohnungsunternehmen, hatte aufgrund der zu ihren Gunsten ergangenen Kostenentscheidung des OLG Brandenburg die Festsetzung ihrer außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der auf die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten entfallenden Umsatzsteuer beantragt. Mit Schriftsatz vom 13.5.2022 hatte sie die Umsatzsteuer ni...mehr

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AGS 07/2023, Nachfestsetzun... / III. Nachfestsetzung der Umsatzsteuer

1. Erklärung der Beklagten zu 1 Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers (hier: der Beklagten zu 1), dass er (sie) die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Das OLG Brandenburg hat dahinstehen lassen, ob allein eine solche Erklärung auch dann genügt, wenn der Antragsteller zu seiner Vorsteuerabzugsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3 Förderung von Grundstücken bestimmter Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 24 Nachrangig zu den Ermäßigungstatbeständen gem. § 15 Abs. 2 und 3 GrStG normiert § 15 Abs. 4 GrStG eine Ermäßigung der Steuermesszahl in Höhe von 25 % für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG bestimmter Gesellschaften.[1] Die Anwendung des § 15 Abs. 4 GrStG setzt zuvörderst voraus, dass für das Grundstück weder die Tatbestandsvoraussetzungen für eine G...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.1 Wohnungsbaugesellschaften von Gebietskörperschaften (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 28 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 1 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Wohnungsbaugesellschaft bewertungsrechtlich zuzurechnen ist, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschafte...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / b) Betriebsvermögen

Erbschaft- und schenkungsteuerlich begünstigt ist die Übertragung von Betriebsvermögen in Form von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen – letztere nicht nur in Form von gewerblich tätigen Gesellschaften (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), sondern auch in Form von gewerblich infizierten Gesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) und gewerblich geprägten Gesellschafte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ordentliche Kündigung.

Rn 18 Es wird vereinzelt die Ansicht vertreten, dass auch bestimmte Zeitmietverträge jedenfalls vom Mieter ordentlich kündbar seien (Häublein ZMR 04, 1 ff). Die Wirkung der ordentlichen Kündigung hängt vom Ablauf der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen ab, sowie im Wohnraummietrecht von den zusätzlichen Voraussetzungen wie sie in den §§ 573 ff normiert sind. Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Besonderheiten bei der Wohnraumvermietung, Abs 3 u Abs 5 S 3.

Rn 9 Bei der Wohnraumvermietung ist die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohner- und Siedlungsstrukturen gem III besonderer Rechtfertigungsgrund. Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Siedlungen soll einer späteren Diskriminierung vorbeugen (BTDrs 16/1780, 42). Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen soll durch die Vorschrift jedoch nicht gerechtfertigt werden (BT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Bei umfangreicheren Projekten (insbes Bauwerken) sind oft mehrere Unternehmer beteiligt. Für das Baugeschäft haben sich im Wesentlichen folgende Unternehmereinsatzformen herausgebildet, wobei die Terminologie nicht immer ganz einheitlich ist: Der vom Bauherrn mit einem oder mehreren Gewerken beauftragte Hauptunternehmer überlässt die Ausführung eines Teils der Leistunge...mehr

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Telekom und GdW: Kostenlose Glasfaser bis in die Mietwohnung

Überblick Der Netzbetreiber Telekom und die Wohnungswirtschaft haben sich auf gemeinsame Positionen zum Glasfaserausbau bis in die Wohnung verständigt. Millionen von Mietern der im Spitzenverband GdW organisierten Unternehmen sollen schneller und kostenlos einen Anschluss erhalten. Telekom und GdW legen in dem Positionspapier Musterregelungen für die Wohnungsunternehmen vor....mehr

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Mietpreisbremse in Berlin zeigt wenig Wirkung

Überblick Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. Acht Jahre nach Einführung zieht der Berliner Mieterverein eine vernichtende Bilanz. Viele Vermieter ignorierten oder umgingen die gesetzlichen Regeln bei Neuvermietung. Der Berliner Mieterverein ließ nach eigenen Angaben rund 6.000 Beschwerden in 935 Fällen genauer prüfen – alle aus dem Jahr 2021 – und kommt zu dem S...mehr

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Fernabsatzvertrag (Miete) / 2 Praktische Bedeutung für die Miete

In der Praxis der Wohnungsunternehmen ist es allgemein üblich, dass Mieterhöhungen im Wege wechselseitiger schriftlicher Erklärungen vereinbart werden: Das Wohnungsunternehmen übermittelt dem Mieter per Brief ein Mieterhöhungsverlangen[1] und der Mieter stimmt dem Mieterhöhungsverlangen durch schriftliche Erklärung zu. Auf diese Weise wird der Mietvertrag hinsichtlich der Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an private Investoren, Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Investitionsort ist Berlin.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Alle Eigentümer Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Eigentümer von Wohneigentum in Berlin. Eigentümer im Sinne dieses Programms sind insbesondere Vermieter, Investoren, Wohnungsgenossenschaften, kommunale und private Wohnungsunternehmen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm eignet sich für kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderobjekte müssen in Berlin belegen sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Dieses Programm fördert Privatpersonen, die ihre Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen oder an Dritte vermieten, Wohnungsunternehmen und sonstige gewerbliche Vermieter.mehr

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Fernabsatzvertrag (Miete) / 2.1 Mietänderungsverträge nach § 557 BGB

Die Regelung des § 312c Abs. 1 BGB gilt zunächst für alle freiwilligen Vereinbarungen über die Änderung der Miete gem. § 557 BGB. Dem Wohnungsunternehmen obliegen zum einen Informationspflichten[1], zum anderen steht dem Mieter das Widerrufsrecht des § 312g Abs. 1 BGB zu. [2]mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Mögliche Antragsteller Antragsteller für dieses Programm sind: Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sonstige Körperschaften Anstalten des öffentlichen Rechts private Vermieter. Bedingung ist, dass in eine vermietete Wohnung investiert wird.mehr

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Beschädigung der Mieträume / 2.3.2 Eigenreparatur

Verfügt ein Wohnungsunternehmen über einen eigenen Reparaturbetrieb, so können nur die tatsächlichen Aufwendungen zuzüglich eines Anteils an den Gemeinkosten verlangt werden.[1] Ein privater Vermieter hat Anspruch auf Ersatz der Materialaufwendungen und auf Vergütung der geleisteten Arbeitszeit. Diese Vergütung wird häufig auf 5,11 EUR bis 7,67 EUR pro Stunde geschätzt. Die ...mehr

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Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.3.7 Kündigungsausschluss geht über

Hinweis Übergang auf Erwerber Ein vereinbarter Kündigungsausschluss geht auf den Erwerber über.[1] Dies gilt auch für die Kündigungsbeschränkungen, die in den Dauernutzungsverträgen der (ehemaligen) gemeinnützigen Wohnungsunternehmen enthalten sind.[2] Kündigungsausschluss länger als ein Jahr Ist der Vermieter durch den Kündigungsausschluss aber für eine längere Zeit als ein Jah...mehr