Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsunternehmen

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / II. Übernahme unbebauter Grundstücke in die eigene Erschließung bzw. in die Bebauung

Mit Beginn der Erschließung eines unbebauten Grundstücks durch das Wohnungsunternehmen bzw. mit Übernahme eines noch nicht erschlossenen oder von Dritten erschlossenen unbebauten Grundstücks in die Bebauung beginnt der betriebliche Leistungsprozess. Soweit es sich hierbei um Grundstücke des Umlaufvermögens handelt, muss dieser Leistungsprozess in der GuV-Rechnung seinen Nied...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 802-804 Andere Betriebskosten

Auf diesen Konten können die Wohnungsunternehmen weitere Betriebskosten erfassen, die mit der Bewirtschaftung des Gebäudes unmittelbar zusammenhängen. Dazu zählen unter anderem auch die Betriebskosten für Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Schwimmbäder, Saunen, Spiel- und Hobbyräume. Ferner sind bei den anderen Betriebskosten zu erfassen die Kosten für die Wartung von Feue...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 291 Andere Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Aufwendungen und Erträge so abzugrenzen, dass eine periodengerechte Erfolgsrechnung erreicht wird. Rechnungsabgrenzungsposten sind bedeutsam für Geschäftsvorfälle, die mehrere (mindestens zwei) Geschäftsjahre berühren und somit über den Abschlussstichtag hinausreichen. Abgegrenzt werden nur transitorische Posten, d. h. Zahlungsvorgä...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8005/8006 Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren sowie die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen. Die Kosten der Straßenreinigung betreffen nicht nur öffentliche Straßen, sondern auch Unternehmensstraßen und Wohnwege. Außerdem sind hierunter auch die vom Wohnungsunternehmen aufgrund spezieller Wartungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 88 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 3.1 Objekte des Umlaufvermögens

Nach dem Jahresabschlussformblatt für Wohnungsunternehmen sind für Verkaufsgrundstücke zur Sichtbarmachung des betrieblichen Leistungsprozesses sämtliche Bauumsätze in der GuV-Rechnung zu zeigen. Die Aktivierung wird buchtechnisch dadurch vorgenommen, dass den in der GuV-Rechnung auszuweisenden Aufwendungen für die Herstellung (Grundstücks- und Baukosten) ein ertragsähnliche...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 17 Andere Vorräte

Hierzu zählen alle Vorräte an Heizmaterial (z. B. Öl, Gas, Pallets), Reparatur- und sonstigem Material, die das Wohnungsunternehmen für die Durchführung seiner Betriebsleistungen benötigt, unabhängig davon, ob die Materialien (insbesondere Reparatur- und Baumaterial) für Gegenstände des Umlauf- oder des Anlagev...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.3 Klasse 2: Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 enthält den zweiten Teil des Umlaufvermögens sowie die Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in vier Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Kontengruppen 20 bis 23 den Forderungsbereich, wie er sich aus den verschiedenartigen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeiten ergibt. Die korrespondierenden Verbind...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.2 Klasse 1: Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Die Klasse 1 nimmt einen Teil des Umlaufvermögens auf, und zwar den sogenannten Verkaufsbereich, einen für die Wohnungsunternehmen bedeutsamen Bereich wohnungswirtschaftlicher Tätigkeit, den Bereich der Betriebskostenabrechnung sowie der Betreuungstätigkeit, aber auch die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die n...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8053 Kosten der Instandhaltung für Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen

Hierunter sind zum einen die Instandhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen zu buchen, d. h. für bauliche Anlagen, die für eine größere Anzahl von Wohnungen errichtet sind, z. B. Heizungsanlagen, Gemeinschaftsräume, zentrale Wascheinrichtungen. Zum anderen fallen hierunter die Instandhaltungskosten für die vom Wohnungsunternehmen erstellten Folgeeinrichtungen, zu denen beisp...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2.1 Klasse 6: Erträge

Die Klasse 6 erfasst in den einzelnen Kontengruppen sämtliche Erträge. Dies gilt sowohl für die Erträge aus der eigentlichen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeit als auch für die nicht betriebstypischen Vorgänge. Ferner sind dieser Klasse die bilanztechnischen Kontengruppen "Bestandsveränderungen" und "Andere aktivierte Eigenleistungen" zugeordnet. Die Erträge lassen sich in vi...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86084 Kosten des Betriebsrats

Während die persönlichen Kosten des Betriebsrats in der Kontengruppe 84 "Personalaufwand" enthalten sind, gehören auf dieses Konto die sächlichen Kosten, die durch den Betriebsrat und seine Tätigkeit verursacht wurden. Hierzu zählen etwa Aufwendungen im Zusammenhang mit Seminaren und Tagungen, Aufwendungen für Informationsunterricht sowie Reisekosten. Auch Kosten der Betriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 402 Verbindlichkeiten aus Sparbriefen

Diese Gruppenkonten kommen für Wohnungsunternehmen in Betracht, die neben ihren eigentlichen wohnungswirtschaftlichen Funktionen eine Spareinrichtung betreiben und hierzu ermächtigt sind. Es handelt sich um Spareinlagen und andere Einlagen (Sparbriefe) im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG. Voraussetzung ist, dass in jedem Fall eine Urkunde, insbesondere ein Sparbuch, ausgestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 8Aufwendungen

Klasse 8 enthält die Konten für sämtliche Aufwendungen, gleichgültig ob es sich um betriebliche oder außerbetriebliche, laufende oder einmalige Aufwendungen handelt. Die Aufwendungen sind primär ohne Verrechnung zu buchen. In den unter der Bezeichnung "Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen" zusammengefassten Kontengruppen 80 bis 83 sind die Aufwendungen für die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8611 Aufwendungen für Gemeinschaftspflege

Hier sind die Aufwendungen zu erfassen, die die Wohnungsunternehmen auf freiwilliger Basis zur Pflege der Gemeinschaft der Mitglieder oder Mieter tätigen. Dazu gehören Aufwendungen für: Gemeinschaftsveranstaltungen wie Kinderfeste, Laternenumzüge, Altenausfahrten, Weihnachtsfeiern Mieterzeitschriften: Hierzu zählen sowohl die Aufwendungen für bezogene und den Mitgliedern bzw. M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1.3 Weitere Funktionen des Kontenrahmens

Der Kontenrahmen ist eine wichtige Grundlage für die betriebsinterne Betriebsabrechnung und Kalkulation. Die dabei erforderliche Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung kann dabei auch über die im Kontenrahmen vorgesehene Klasse 5 abgewickelt werden. Darüber hinaus bildet der Kontenrahmen eine wesentliche Grundlage für den Betriebsvergleich. Sowohl der innerbetriebliche als au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.1 Kontenrahmen und Kontenplan

Die Vielzahl der auch bei kleineren und mittleren Unternehmen verwendeten Konten und die damit verbundene Gefahr der Unübersichtlichkeit machen es erforderlich, die Konten in eine Systematik und die Buchführung damit in ein bestimmtes Organisationsschema zu bringen. Dieser Aufgabe dient der Kontenrahmen, der eine Übersicht der in der Buchführung der Unternehmen möglicherweis...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 472 Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern (eG)

Diese Gruppe, die nur für Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft zutrifft, umfasst alle Verbindlichkeiten, die sich aus den besonderen genossenschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft ergeben und nicht der Kontengruppe 30 "Geschäftsguthaben" zuzuordnen sind. Gliederungsbeispielmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8919 Steuererstattungen/-nachzahlungen für frühere Jahre

Wie bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag können auch bei den sonstigen Steuern die frühere Jahre betreffenden Steuern auf einem gesonderten Konto erfasst werden. Bei größerem Umfang empfiehlt es sich, für die einzelnen Steuerarten eine Unterteilung vorzunehmen. Exkurs: Umsatzsteuer und Bauabzugsteuer Die Umsatzsteuer wird nach der "Nettomethode" kontokorrentmäßig auf e...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 5Leistungsverrechnung

Nach den Gliederungsvorschriften haben die Wohnungsunternehmen die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen in der GuV-Rechnung nach dem Primärausweisprinzip, d. h. ohne Saldierung und kostenrechnerische Korrekturen, auszuweisen. Die Realisierung dieses Prinzips, dem auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, führt dazu, dass das Ergebnis des Gesamtuntern...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen erwirbt ein Mehrfamilienwohnhaus, die Wohnungen sollen weiterhin vermietet werden. In diesem Fall dient die Immobilie dauerhaft dem Unternehmenserfolg und erzielt Mieterträge, daher ist das Mehrfamilienwohnhaus unter Position A II 1 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" zu aktivieren. Eine Aufteilung auf Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 7Bautätigkeit

Die Klasse 7 dient der Erfassung der im Zusammenhang mit der Bauerstellung anfallenden Kosten, unabhängig ob es sich um die Erstellung eigener Bauten (z. B. Mietwohnhäuser, Garagen, Verwaltungsgebäude) mit anschließender Vermietung oder Nutzung durch das Unternehmen, die Erstellung von Bauten mit Veräußerungsabsicht (z. B. Eigenheime, Eigentumswohnungen) oder die Erstellung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.11 Leistungen aus dem Fonds "Aufbauhilfe 2021"

Rz. 16l Aus den Mitteln des Fonds "Aufbauhilfe 2021" aus Anlass des Starkregenereignisses und der Hochwasserkatastrophe bewilligte Leistungen sind nach Maßgabe des § 93c AO mitzuteilen.[1] Mitteilungspflichtig sind nur Leistungen an Privathaushalte, gewerbliche Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe, Wohnungsunternehmen und Vermieter von Wohnraum, Vermieter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

Rz. 83 [Autor/Zitation] Aufgrund der Verordnungsermächtigung für Formblätter und anderer Vorschriften des § 330 wurden Formblätter für folgende Unternehmen erlassen (vgl. Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung, § 265 HGB Rz. 102 [10/2023]): Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, Pensionsfonds, Verkehrsunterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Branchenspezifische Besonderheiten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 gilt branchenübergreifend und unabhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens. Gleichwohl gibt es in Abhängigkeit von Branche und Geschäftsmodell häufig spezifische Fragen zur Abgrenzung der Umsatzerlöse. Rz. 23 [Autor/Zitation] Industrieunternehmen erzielen Umsätze vor allem durch den Verkauf der von ihn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stromvertrag: Neue Fristen bei Wohnungswechsel ab 6. Juni

Am 6. Juni tritt eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft, mit Fristen für die Anmeldung und Abmeldung von Stromlieferverträgen. Die neuen Regeln für Mieter und Eigentümer: Ab dem 6.6.2025 wird gemäß § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) keine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung für Stromlieferverträge mehr zulässig sein. Das betrifft Mieter und Eigentümer bei ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – allge... / 1.4 Vorrang der Individualvereinbarung

Individualvereinbarungen haben stets Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.[1] Zahlreiche Formularverträge enthalten allerdings eine Klausel, wonach Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter bedürfen. Solche Schriftformklauseln sind wirksam, wenn sie durch ein Wohnungsunternehmen v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – allge... / 3.1 Voraussetzungen des § 310 Abs. 3 BGB

Der Vermieter muss Unternehmer sein. Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.[1] Hierzu gehören die Wohnungsunternehmen, die Vermietungsgesellschaften und diejenigen Vermieter, die über einen größeren Wohnungsbestand verfügen. In der Regel ist die Unternehmereigenschaft zu bejahen, wenn der Vermieter einen Großteil seiner Arbeit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – allge... / 3.2.1 Vermieter in der Regel Verwender

Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer (z. B. einem Wohnungsunternehmen) und einem Verbraucher (einem Wohnungsmieter) gilt gem. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB die gesetzliche Vermutung, dass der Unternehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestellt hat. Diese Vermutung gilt nicht, wenn die Verwendung des Formularvertrags durch den Verbraucher verlangt worden ist. Hierfür is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – allge... / 1 Geltungsbereich der §§ 305 bis 310 BGB

Die Regelungen der §§ 305 bis 310 BGB gelten für die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hierzu zählen alle "für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen" (§ 305 Abs. 1 BGB). Wichtig AGBs von Dritten Verwenden die Parteien ein von einem Dritten entworfenes Vertragsmuster, sind die dort enthaltenen Kla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG (§ 34 Abs 14 KStG)

Tz. 9 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Verschonungsregelung in § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008, nach der nur bestimmte Wohnungsunternehmen (an denen jurPers d öff Rechts oder Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG zu mind 50 % beteiligt sind und Gen) sowie st-befreite Kö statt der ausschüttungsunabhängigen KSt-Erhöhung gem § 38 Abs 5 und 6 KStG iHv 3 % des Bestandes des EK 02 die Weite...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.3.7 Kündigungsausschluss geht über

Hinweis Übergang auf Erwerber Ein vereinbarter Kündigungsausschluss geht auf den Erwerber über.[1] Dies gilt auch für die Kündigungsbeschränkungen, die in den Dauernutzungsverträgen der (ehemaligen) gemeinnützigen Wohnungsunternehmen enthalten sind.[2] Kündigungsausschluss länger als ein Jahr Ist der Vermieter durch den Kündigungsausschluss aber für eine längere Zeit als ein Jah...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Asbest: Leitfaden für Umbau und Sanierung

Überblick Wohnungsunternehmen kennen das Problem: In vielen Bestandsgebäuden ist immer noch Asbest verbaut – Sanierung und Umbau werden zur Herausforderung. Was ist zu beachten? Ein Leitfaden. Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind vor allem in Gebäuden aus den 1960er und 1970er Jahren immer noch verbaut. Das kann bei Umbauarbeiten und Sanierungen zur Herausforder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterjährige Verbrauchsinformationen: Fristen für Verwalter

Überblick Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist im Rahmen der Heizkostenverordnung fällig, wenn fernablesbare Zähler in einem Gebäude installiert sind – spätestens ab 2027 müssen Immobilienverwaltungen UVIs für alle Mieter bereitstellen. Die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) von 2021 regelt, dass Mieter in Gebäuden mit fernablesbaren Messgeräten das Recht au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Wohnungsunternehmen

A. Allgemeines Rz. 1 In der Beratungspraxis kommt regelmäßig die Frage nach einer Schenkung- bzw. Erbschaftsteuerbefreiung des Erwerbs von Immobilienvermögen auf, wenn als Vehikel gesellschaftsrechtliche Strukturen genutzt werden. Die Hürden hierfür sind allerdings hoch. B. Voraussetzungen für eine erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Befreiung Rz. 2 Begünstigungsfähiges untern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Wohnungsunternehmen / III. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 6 Kumulativ muss – als Abgrenzung zur reinen Vermögensverwaltung (um eine solche handelt es sich im Rahmen der Vermietung von Immobilien, § 14 S. 3 AO) – ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 S. 1 AO vorliegen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach Auffassung der Finanzverwaltung jedenfalls erst dann "regelmäßig" anzunehmen, wenn das Unternehmen mehr ...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / A. Allgemeines

Rz. 1 In der Beratungspraxis kommt regelmäßig die Frage nach einer Schenkung- bzw. Erbschaftsteuerbefreiung des Erwerbs von Immobilienvermögen auf, wenn als Vehikel gesellschaftsrechtliche Strukturen genutzt werden. Die Hürden hierfür sind allerdings hoch.mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / I. Betriebsvermögen

Rz. 4 Es muss zwingend steuerliches Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft oder Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft vorliegen; für private Grundstücke scheidet jede analoge Anwendung der Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG aus.[2] Soweit es sich mithin um ertragsteuerliches (abgesehen von etwaig i.S.d. § 23 EStG (siehe § 12 Rdn 2 ff....mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / B. Voraussetzungen für eine erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Befreiung

Rz. 2 Begünstigungsfähiges unternehmerisches Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 ErbStG, also insbesondere Kapitalgesellschaftsanteile von mehr als 25 % und Anteile an Personengesellschaften, unter weiteren Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Vollverschonung) kann erbschaftsteuerlich bzw. schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Dies gilt allerdings nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Wohnungsunternehmen / II. Vermietung von Wohnungen als Hauptzweck des Betriebs

Rz. 5 Der Begriff der "Wohnung" ist in § 181 Abs. 9 BewG gesetzlich definiert. Voraussetzungen sind u.a. ein separater Zugang, für eine selbstständige Haushaltsführung notwendige Nebenräume (Küche, Bad) sowie eine Wohnfläche von mindestens 23 m2. Garagen sind keine Wohnungen, jedoch den Wohnungen zuzuordnen.[3] Der Hauptzweck des Betriebs liegt, jedenfalls nach Auffassung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CSRB-Richtlinie: EU will Berichtspflichten lockern

Die Europäische Kommission will mit dem Reformpaket "Omnibus 1" kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtline soll deutlich reduziert werden. Am 26.2.2025 hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) den Entwurf der ersten Verordnung im sogenannten Omnibus-Paket ("Omnibus 1") veröffentlicht. Ein Vorschlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeitenspiegel / Zusammenfassung

Begriff Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen im Anhang weitere Angaben zu ihren Verbindlichkeiten machen. Von der Erstellung eines sog. Verbindlichkeitenspiegels ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Verfassungswidrigkeit des § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008

Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008 (§ 34 Abs 14 KStG idF des KroatienStAnpG) konnten einige Kö (bestimmte Wohnungsunternehmen und st-befreite Kö) einen Antrag auf Weiteranwendung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung stellen; hierzu s § 38 KStG Tz 85ff. Von der Antragsberechtigung nach § 34 Abs 16 S 1 KStG idF des JStG 2008 ausgeschlos...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine Vermietung zu Wohnzwecken setzt eine Wohnung i.S.d. § 181 Abs. 9 BewG voraus. Darunter wird eine baulich abgetrennte, in sich geschlossene Wohneinheit mit selbständigem Zugang verstanden, die über eigene Nebenräume wie Küche, Bad bzw. Dusche und Toilette verfügt und eine Mindestwohnfläche von 23 qm aufweist.[2] Die Überlassung von Räumen für betreut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 3 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bei absehbarer Zweckänderung innerhalb von sieben Jahren (Abs. 2)

Rz. 13 Die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung zwischen dem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und dem Grundvermögen sind in Fortführung der bisherigen Regelungen in §§ 33 und 68 BewG zur Einheitsbewertung in den §§ 232 und 243 BewG geregelt. Während in § 243 Abs. 1 der Begriff des Grundvermögens lediglich negativ zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen V...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweiterte Kürzung: Auf den... / Zusammenfassung

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags ist für Grundstücks- und Wohnungsunternehmen sehr wichtig, da sie oft dazu führt, dass keine Gewerbesteuer anfällt. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt. Diese Ausschließlichkeit ist zeitlich zu verstehen und nicht gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.2.1 Während der Mietzeit

Ob und in welchen Fällen der Mieter während der Mietzeit Schönheitsreparaturen ausführen muss, richtet sich nach dem Wortlaut der Renovierungsklausel. Ist vereinbart, Praxis-Beispiel Renovierungsklausel zur Gefährdung der Substanz der Mieträume "Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach Grad ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Sachliche Verflechtung bei einer Grundstücksüberlassung an Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern

Leitsatz Es liegt keine sachliche Verflechtung vor, wenn Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an ein Betriebsunternehmen überlassen werden, das mehrere Geschäftsfelder unterhält und die Stromerzeugung dabei nur eine untergeordnete Rolle spielt. Da keine Betriebsaufspaltung vorliegt, ist die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu gewähren. Sachverhalt Die Klägerin ist ein bestandsverwaltendes Wohnungsunternehmen der F-Gruppe und in diesem Zusammenhang...mehr