Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsunternehmen

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energetische Sanierung bei Milieuschutz: ein Spießrutenlauf

Milieuschutzgebiete sollen verhindern, dass Altmieter aus Boom-Vierteln verdrängt werden. Die Berliner Wohnungswirtschaft sieht in den Einschränkungen für Vermieter in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen – bekannt als Milieuschutzgebiete – zunehmend ein Investitionshindernis. Nötige Modernisierungen oder energetische Maßnahmen würden von den zuständigen Behörden in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrEStG aufgenommen. Danach sind von der Besteuerung a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Folgen einer gewerblichen (... / V. Fazit

Ob eine gewerbliche Prägung einer Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG – und folglich die Erzielung von gewerblichen Einkünften – vorteilhaft ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die gewerbliche Prägung kann verschiedene Vorteile, wie z.B. die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einem BV und ein damit einhergehendes erhöhtes Abschreibungspotential bieten. Danebe...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5 Mietvertragsabschluss und Mietzahlung

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Vermieter bzw. das vermietende Wohnungsunternehmen einen Mietvertrag mit dem Flüchtling oder mit der Gemeinde abschließt. 5.1 Mietvertragsabschluss mit Gemeinde In diesem Fall mietet die Gemeinde die Wohnung an und vermietet diese mittels Untermietvertrag an Flüchtlinge bzw. weist Flüchtlinge dieser Wohnung zu. Vertragspartner ist die Gemein...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 12 Haftung des Betreuten und des Betreuers

Im Hinblick auf eine mögliche Haftung gegenüber Dritten, d.h. u.a. einem Wohnungsunternehmen bzw. einem Wohnungseigentümer als Vermieter sowie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, ist zu unterscheiden zwischen der Eigenhaftung des Betreuten (gegenüber Dritten) und der Haftung des Betreuers (gegenüber dem Betreuten und seinen Erben sowie gegenüber Dritten). 12.1 Eigenhaftung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 2.3 Antragsrecht und "Anregung" durch Dritte

Den Antrag auf Bestellung eines Betreuers kann nur der Volljährige selbst stellen (§ 1896 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei körperlicher Behinderung ist die Betreuerbestellung sogar grundsätzlich nur auf Antrag des Volljährigen – und nicht von Amts wegen – möglich. Wichtig Kein Antragsrecht des Wohnungsunternehmens Ein Wohnungsunternehmen, ein sonstiger Vermieter und ein Wohnungsverwalt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / Zusammenfassung

Überblick Die Bedeutung des Betreuungsrechts hat in der täglichen Praxis der Wohnungswirtschaft zugenommen. Vermehrt haben Wohnungsunternehmen und WEG-Verwalter im Alltag mit Rechtsfragen aus diesem Bereich zu tun. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers kann zwar für Mieter und Wohnungseigentümer unterschiedlichen Alters notwendig werden, jedoch ist vor allem aufgrund d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Mietdatenbank nach § 558e BGB

Rz. 98 [Autor/Stand] Die Beschreibung einer Mietdatenbank erfolgt in R B 186.5 Abs. 5 ErbStR 2019[2] in enger Anlehnung an die gesetzliche Definition des BGB. Danach handelt es sich bei einer Mietdatenbank nach § 558e BGB um eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessensvertretern der V...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Zahlungsverbot nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1085 Das GmbH-Gesetz enthält mit § 64 eine wichtige Vorschrift zum Schutz der Gläubiger. Sie dient dem Zweck der Masseerhaltung (§ 64 Satz 1 GmbHG) und der Sicherung der Vorrangstellung der Gläubiger (§ 64 Satz 3 GmbHG).[1] Rz. 1086 Nach § 64 Satz 1 GmbHG sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 3.5 Verfahrenskosten

Alleinige Kostentragungsverpflichtung Wesentlicher Grundsatz des zivilprozessualen Verfahrens ist es, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Die maßgebliche Bestimmung des § 91 Abs. 1 ZPO bringt dabei zum Ausdruck, dass neben den Gerichtskosten insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten zu erstatten sind. Praxis-Beispiel Der M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.2.1 Absoluter Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 241 Der absoluten Gleichbehandlung unterliegen Sachverhalte, die eine Ungleichbehandlung aus genossenschaftsrechtlichen Prinzipien nicht zulassen, da sie gesetzlich vorgeschrieben gleich zu behandeln sind. Dies betrifft die Höhe des Geschäftsanteils (vgl. § 7 Nr. 1 GenG, § 17 MS), die Anzahl der übernommenen (mitgliedschaftsbegründenden und wohnungs-/nutzungsbezogenen) Pfl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.3 Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 665 Das GmbH-Recht lässt durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag zu, dass Gesellschaftern das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (Entsendungsrecht). Weil § 52 Abs. 1 GmbHG nur auf die Regelung des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG verweist, gilt unter anderem die Einschränkung des § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG nicht. Das heißt, dass di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.3 Teilnahmeberechtigte Personen

Rz. 751 Alle Aufsichtsratsmitglieder haben ein Teilnahmerecht an den Sitzungen.[1] Die Teilnahme an den Sitzungen ist zudem eine wesentliche Pflicht des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds. Grundsätzlich sind allerdings auch nur die Aufsichtsratsmitglieder selbst teilberechtigt. Rz. 752 Jedes Aufsichtsratsmitglied hat einen Anspruch, dass ohne Anwesenheit Dritter über alle Tages...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.2 Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, z. B. einer Hausgehilfin, aufgrund einer im Arbeits- und Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben dem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG [1] vor, wenn die Wohnung beim Eigentümer zu dessen Privatvermögen gehört. Als "Mietzins" für die Nutzungsüberlassung der Wohnung durch den Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimawandelanpassung: Handl... / 5.2.3 Effektive Kommunikation und Einbindung

Effektive Kommunikation ist für erfolgreichen Wandel unerlässlich, wird aber meist unterschätzt. Zu einem ganzheitlichen Kommunikationskonzept gehört es, relevante Stakeholder zu identifizieren, geeignete Kommunikationsanlässe zu schaffen, den Informationsfluss über verschiedene Kanäle und Formate zu steuern, Widerstände zu adressieren, geeignete Schulungen und Unterstützung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 9. Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des 5. VermBG)

Rz. 46 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz können vermögenswirksame Leistungen auf Grund von Verträgen angelegt werden, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind. Bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WoPG als Aufwendungen für den er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Keine verdeckte Gewinnausschüttung beim Dauerverlustgeschäft einer Eigengesellschaft – § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Reaktion auf die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961 und s Tz 11), nach der die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt, sah der Gesetzgeber sich aus den oa Gründen (s Tz 14ff) veranlasst, auch insoweit die frü...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2.2 Überteuerte Betriebskosten

Rz. 40 Zum anderen kann die Höhe der Kosten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Der Vermieter muss vermeidbare Kosten auch tatsächlich vermeiden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter stets das billigste Angebot auswählen muss (Geldmacher, Wohnungsbaurecht, September 2001, Mietrecht, § 556 Anm. 8). Denn neben dem Preis dürfen auch andere Gesichtspunkte ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.3 Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme

Rz. 149 § 2 Nr. 4c BetrKV Die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a. Dabei handelt es sich um die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung, wozu neben der herkömmlichen Fernwärme auch ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters

Rz. 25 Zwar ist in § 1 Abs. 1 BetrKV die Rede davon, dass es sich um Kosten des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten handeln muss. Durch die Verwendung des Begriffs der Betriebskosten ist jedoch klargestellt, dass es auf die Betriebskosten ankommt, die dem Vermieter (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 176) tatsächlich entstanden sind (so wohl GH, Hinweisbeschluss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grds. zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.2 Verhältnis zu rechtsform- und branchenspezifischen Gliederungsvorschriften

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB schreibt § 265 HGB vorgehende allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses vor, die §§ 266–274a HGB Inhalt und Gliederung der Bilanz, die §§ 275–278 HGB Inhalt und Gliederung der Gewinn- und Verlust­rechnung, die §§ 284–288 HGB den I...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.4 Gliederungsschemata bei unterschiedlichen Geschäftszweigen

Rz. 369 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB sind an den Erfordernissen von Industrie- und Handelsunternehmen ausgerichtet.[1] Gem. § 330 HGB existieren für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen, Versicherungsunternehmen oder Wohnungsunternehmen Formblätter mit gesonderten Gliederungsvorschrifte...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.8 Geschäftszweigspezifische Vorschriften

Rz. 291 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Geschäftszweigspezifische Jahresabschlussvorschriften sind auch auf den Konzernabschluss anzuwenden. Ggf. sind sie aus Sicht des Konzernrechts zu interpretieren. Dies betrifft die sog. Formblattunternehmen:[1] Krankenhäuser Wohnungsunternehmen Verkehrsunternehmen Genossenschaften Sparkassen Kommunale Versorgungsbetriebe. Fällt das Mutterunternehmen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.2.1 Kapitalgesellschaften

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 330 Abs. 1 HGB enthält eine allgemeine Verordnungsermächtigung für geschäftszweigbezogene Formblätter und andere Vorschriften betreffend Kapitalgesellschaften. Dabei geht es herkömmlich vor allem um Kreditinstitute, Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen. Rechtsverordnungen gibt es u. a. zur Rechnungslegung von Kreditinstitute und Fin...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den 1930er Jahren wurden eine Vielzahl von Unternehmen von einer Insolvenzwelle getroffen, die nicht nur von der schlechten Weltwirtschaft, sondern auch aufgrund von Bilanzverschleierung und Bilanzfälschung ausgelöst wurde. Daher wurde der alleinigen Überwachung durch den Aufsichtsrat eine weitere externe Kontrollinstanz zur Seite gestellt....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Vorliegen eines begünstigten Wohnungsunternehmens im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG bei der Vermietung mit mehreren Zusatzleistungen

Leitsatz Erfolgt die Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte zusammen mit einem Bündel an zusätzlich angebotenen, optionalen gewerblichen Leistungen (Strom, Mediendienste, Hausmeister-, Handwerker- und Reinigungsleistungen), führt dies für sich betrachtet nicht dazu, dass die Merkmale der Rückausnahme gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG erfüllt sind. Sach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.34 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 14 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 16 KStG, der durch das JStG 2008 eingefügt worden ist, und durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 14 KStG wurde, regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei st-befreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung für Vermietungsgen und -vereine wurde durch das StRefG 1990 eingeführt. Sie trat mit Wirkung vom VZ 1990 (bzw bei Antragstellung nach § 54 Abs 4 KStG vom VZ 1991) an die Stelle der bisherigen umfassenden Befreiungsvorschrift für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik iSd früheren WGG. Zu d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW, früher Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen – GGW), Das neue Recht für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Schrift 29, 1988; Hämmerlein, Die stfreie Vermietungsgen, Dt Wohnungswirtschaft 1988, 309; GdW, Das neue StR für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgen, Schrift 32, 1989; Janitzki, Gemeinnützige Trägerschaften auf de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Keine Auswirkung der Abgeltungswirkung auf § 27 Abs 1 KStG 1999 (§ 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999)

Tz. 43 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999 war die KSt nicht abgegolten, soweit nach § 27 KStG 1999 die Ausschüttungsbelastung herzustellen war. Dies stellte sicher, dass bei Weiterschüttung der abzugsstpflichtigen Eink trotz § 50 Abs 1 KStG 1999 (jetzt § 32 Abs 1 KStG) bei der ausschüttenden Kö eine KSt-Erhöhung stattfinden durfte. Tz. 44 Stand: EL 115 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen (§ 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchstabe b KStG)

Tz. 9 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst b KStG ist in Zusammenhang mit einer Tätigkeit iSd Buchst a die Herstellung, der Erwerb und das Betreiben von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen zulässig, wenn sie überwiegend für Mitglieder bestimmt sind und der Betrieb durch die Gen oder den Verein notwendig ist. Tz. 10 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Hier...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 1.7.2 Erbbaurecht im Privatvermögen

Behandlung beim Erbbauberechtigten Nach Verwaltungsauffassung gehören die vom Erbbauberechtigten an die Gemeinde gezahlten Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht zu den sofort in voller Höhe abziehbaren Aufwendungen. Der Erbbauberechtigte kann die von ihm getragenen Erschließungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schneller-Bauen-Gesetz für Berlin soll ab Dezember gelten

In Berlin fehlen Wohnungen. Das soll sich ändern. Der Senat hat den Entwurf für das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen und ans Abgeordnetenhaus zur abschließenden Beratung weitergeleitet. Im Dezember 2024 soll das Gesetz in Kraft treten. Der Wohnungsbau in Berlin ist gebremst. Der Senat will gegensteuern und hat dazu am 20.8.2024 den Entwurf für das sog. Schneller-Bauen-Geset...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 6.3 Wärmelieferung

Bei Wärmelieferung wird meist nicht der CO2-Preis eines einzelnen Brennstoffes, sondern es werden die zur Erzeugung der gelieferten Wärme eingesetzten Brennstoffe berücksichtigt. Bei Wärmelieferung aus Wärmenetzen, die aus mehreren Anlagen gespeist werden, muss ein einheitlicher heizwertbezogener Emissionsfaktor des Wärmenetzes angegeben werden. Dieser einheitliche Emissions...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.10.1 Erdgas

Praxis-Beispiel Beispiel 1: Erdgas Daten aus den Rechnungen (zusammenaddiert für Januar bis Dezember 2023): Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge brennwertbezogen: 140.000 kWh Umrechnungsfaktor: 0,903[1] Emissionsfaktor (heizwertbezogen): 0,20088 kg/kWh[2] Emissionen der Brennstofflieferung: 25.395 kg/a CO2-Preis: 30 EUR/t (netto) Daten vom Wohnungsunternehmen: Gesamtwohnflä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.10.2 Fernwärme aus einer EU-ETS-Anlage (Kohle-KWK)

Praxis-Beispiel Beispiel 1: Fernwärme aus einer EU-ETS-Anlage (Kohle-KWK) Daten aus den Rechnungen (zusammenaddiert für Januar bis Dezember 2023): Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge: 125.000 kWh (dabei ist das gleiche Gebäude wie oben unterstellt, es fallen aber keine Verluste an, da für Heizung und Warmwasser direkt Wärme abgerechnet wird). Emissionsfaktor (heizwert...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 11 Berücksichtigung der CO2-Kosten im Jahresabschluss

Für den Jahresabschluss ergeben sich folgende Auswirkungen: Unfertige Leistungen Für die Bewertung der Unfertigen Leistungen sind die selbst zu tragenden CO2-Kosten aus der zentralen Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) zu schätzen und bei der Bewertung der Unfertigen Leistungen abzusetzen. Rückstellungen Erstattungsansprüche von Mietern mit Gasetagenheizung sind sachgerecht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 3.1 Überblick

Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes und/oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, ist entsprechend § 9 CO2KostAufG der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten zu tragen hätte, um die Hälfte bzw. vollständig zu kürzen. Diese Pauschal...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Rz. 13 Die "Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung" (WumS) sind laut § 1 Abs. 29 Satz 1 KWG Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, die keine CRR-Institute oder Finanzdienstleistungsinstitute sind und keine Beteiligung an einem Institut oder Finanzunternehmen besitzen, deren Unternehmensgegenstand überwiegend darin besteht, den eigenen Wohnungsbestan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaanpassungsgesetz in Kraft: Was das für Gebäude bedeutet

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung muss eine Strategie mit messbaren Zielen vorweisen – auch Gebäude müssen berücksichtigt werden. Was heißt das für die Wohnungswirtschaft? Die Bundesregierung will mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) Vorsorge treffen für Veränderungen durch den Klimawandel, wie etwa extreme Wetterbedingung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 CRR-Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 3d KWG

Rz. 47 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurde in § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG der Begriff "CRR-Kreditinstitut" eingeführt. Der in Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. a CRR enthaltene europäische Kreditinstitutsbegriff ist auf Unternehmen beschränkt, die das Einlagen- und das Kreditgeschäft betreiben, und damit deutlich enger gefasst als der Begriff des Kreditinstitutes nach § 1 Abs. 1 KWG. Mi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizungstausch: WEG-Förderrunde ist gestartet

Für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen gibt es seit Februar 2024 Geld aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ab dem 28. Mai sind weitere Gruppen antragsberechtigt – darunter Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein Überblick. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1.1.2024 die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.5 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

Rz. 80 § 265 HGB enthält allgemeine Grundsätze für die Gliederung, die sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung gelten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nicht für den Anhang, da es für den Anhang keine vorgeschriebene Gliederung gibt. Besondere Regelungen über die Gliederung der Bilanz sind in § 266 HGB, besondere Regelungen über die Gliederung der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 5 Vollmachten der Wohnungsunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr

Die Erteilung von Vollmachten kann auch für Wohnungsunternehmen sinnvoll und häufig notwendig sein. Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der eG bzw. GmbH sind "juristische Personen" und damit als Gesellschaft selbst rechtsfähig, d. h. sie haben eigene Rechte und Pflichten (§ 17 GenG, § 13 GmbHG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG). Beispiele: Die Gesellschaft kann selbst Verträge abschlie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorstandshaftung bei Versto... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen / Praxishinweis

Die Auswirkungen des BGH-Urteils betreffen nicht nur die Vorstandsmitglieder der Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, sondern ebenso die Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaften (GmbH) und die Vorstände der Wohnungsgenossenschaften. Das Gericht hat zwar seine Rechtsprechung bestätigt, dass Vorstände grundsätzlich im Rahmen ihrer Tätigkeit einen weit...mehr