Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsunternehmen

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2.2 Überteuerte Betriebskosten

Rz. 40 Zum anderen kann die Höhe der Kosten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Der Vermieter muss vermeidbare Kosten auch tatsächlich vermeiden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter stets das billigste Angebot auswählen muss (Geldmacher, Wohnungsbaurecht, September 2001, Mietrecht, § 556 Anm. 8). Denn neben dem Preis dürfen auch andere Gesichtspunkte ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters

Rz. 25 Zwar ist in § 1 Abs. 1 BetrKV die Rede davon, dass es sich um Kosten des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten handeln muss. Durch die Verwendung des Begriffs der Betriebskosten ist jedoch klargestellt, dass es auf die Betriebskosten ankommt, die dem Vermieter (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 176) tatsächlich entstanden sind (so wohl GH, Hinweisbeschluss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grds. zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.2 Verhältnis zu rechtsform- und branchenspezifischen Gliederungsvorschriften

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB schreibt § 265 HGB vorgehende allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses vor, die §§ 266–274a HGB Inhalt und Gliederung der Bilanz, die §§ 275–278 HGB Inhalt und Gliederung der Gewinn- und Verlust­rechnung, die §§ 284–288 HGB den I...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.8 Geschäftszweigspezifische Vorschriften

Rz. 291 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Geschäftszweigspezifische Jahresabschlussvorschriften sind auch auf den Konzernabschluss anzuwenden. Ggf. sind sie aus Sicht des Konzernrechts zu interpretieren. Dies betrifft die sog. Formblattunternehmen:[1] Krankenhäuser Wohnungsunternehmen Verkehrsunternehmen Genossenschaften Sparkassen Kommunale Versorgungsbetriebe. Fällt das Mutterunternehmen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.2.1 Kapitalgesellschaften

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 330 Abs. 1 HGB enthält eine allgemeine Verordnungsermächtigung für geschäftszweigbezogene Formblätter und andere Vorschriften betreffend Kapitalgesellschaften. Dabei geht es herkömmlich vor allem um Kreditinstitute, Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen. Rechtsverordnungen gibt es u. a. zur Rechnungslegung von Kreditinstitute und Fin...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.4 Gliederungsschemata bei unterschiedlichen Geschäftszweigen

Rz. 369 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB sind an den Erfordernissen von Industrie- und Handelsunternehmen ausgerichtet.[1] Gem. § 330 HGB existieren für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen, Versicherungsunternehmen oder Wohnungsunternehmen Formblätter mit gesonderten Gliederungsvorschrifte...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den 1930er Jahren wurden eine Vielzahl von Unternehmen von einer Insolvenzwelle getroffen, die nicht nur von der schlechten Weltwirtschaft, sondern auch aufgrund von Bilanzverschleierung und Bilanzfälschung ausgelöst wurde. Daher wurde der alleinigen Überwachung durch den Aufsichtsrat eine weitere externe Kontrollinstanz zur Seite gestellt....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Vorliegen eines begünstigten Wohnungsunternehmens im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG bei der Vermietung mit mehreren Zusatzleistungen

Leitsatz Erfolgt die Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte zusammen mit einem Bündel an zusätzlich angebotenen, optionalen gewerblichen Leistungen (Strom, Mediendienste, Hausmeister-, Handwerker- und Reinigungsleistungen), führt dies für sich betrachtet nicht dazu, dass die Merkmale der Rückausnahme gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG erfüllt sind. Sach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Miet- und Nutzungsvert... / 1.1 Mietverträge

Exemplarisch am Beispiel des Dauermietvertrags ergeben sich folgende Änderungen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.34 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 14 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 16 KStG, der durch das JStG 2008 eingefügt worden ist, und durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 14 KStG wurde, regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei st-befreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung für Vermietungsgen und -vereine wurde durch das StRefG 1990 eingeführt. Sie trat mit Wirkung vom VZ 1990 (bzw bei Antragstellung nach § 54 Abs 4 KStG vom VZ 1991) an die Stelle der bisherigen umfassenden Befreiungsvorschrift für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik iSd früheren WGG. Zu d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW, früher Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen – GGW), Das neue Recht für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Schrift 29, 1988; Hämmerlein, Die stfreie Vermietungsgen, Dt Wohnungswirtschaft 1988, 309; GdW, Das neue StR für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgen, Schrift 32, 1989; Janitzki, Gemeinnützige Trägerschaften auf de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Keine Auswirkung der Abgeltungswirkung auf § 27 Abs 1 KStG 1999 (§ 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999)

Tz. 43 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999 war die KSt nicht abgegolten, soweit nach § 27 KStG 1999 die Ausschüttungsbelastung herzustellen war. Dies stellte sicher, dass bei Weiterschüttung der abzugsstpflichtigen Eink trotz § 50 Abs 1 KStG 1999 (jetzt § 32 Abs 1 KStG) bei der ausschüttenden Kö eine KSt-Erhöhung stattfinden durfte. Tz. 44 Stand: EL 115 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen (§ 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchstabe b KStG)

Tz. 9 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst b KStG ist in Zusammenhang mit einer Tätigkeit iSd Buchst a die Herstellung, der Erwerb und das Betreiben von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen zulässig, wenn sie überwiegend für Mitglieder bestimmt sind und der Betrieb durch die Gen oder den Verein notwendig ist. Tz. 10 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Hier...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 1.7.2 Erbbaurecht im Privatvermögen

Behandlung beim Erbbauberechtigten Nach Verwaltungsauffassung gehören die vom Erbbauberechtigten an die Gemeinde gezahlten Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht zu den sofort in voller Höhe abziehbaren Aufwendungen. Der Erbbauberechtigte kann die von ihm getragenen Erschließungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schneller-Bauen-Gesetz für Berlin soll ab Dezember gelten

In Berlin fehlen Wohnungen. Das soll sich ändern. Der Senat hat den Entwurf für das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen und ans Abgeordnetenhaus zur abschließenden Beratung weitergeleitet. Im Dezember 2024 soll das Gesetz in Kraft treten. Der Wohnungsbau in Berlin ist gebremst. Der Senat will gegensteuern und hat dazu am 20.8.2024 den Entwurf für das sog. Schneller-Bauen-Geset...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 6.3 Wärmelieferung

Bei Wärmelieferung wird meist nicht der CO2-Preis eines einzelnen Brennstoffes, sondern es werden die zur Erzeugung der gelieferten Wärme eingesetzten Brennstoffe berücksichtigt. Bei Wärmelieferung aus Wärmenetzen, die aus mehreren Anlagen gespeist werden, muss ein einheitlicher heizwertbezogener Emissionsfaktor des Wärmenetzes angegeben werden. Dieser einheitliche Emissions...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.10.1 Erdgas

Praxis-Beispiel Beispiel 1: Erdgas Daten aus den Rechnungen (zusammenaddiert für Januar bis Dezember 2023): Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge brennwertbezogen: 140.000 kWh Umrechnungsfaktor: 0,903[1] Emissionsfaktor (heizwertbezogen): 0,20088 kg/kWh[2] Emissionen der Brennstofflieferung: 25.395 kg/a CO2-Preis: 30 EUR/t (netto) Daten vom Wohnungsunternehmen: Gesamtwohnflä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.10.2 Fernwärme aus einer EU-ETS-Anlage (Kohle-KWK)

Praxis-Beispiel Beispiel 1: Fernwärme aus einer EU-ETS-Anlage (Kohle-KWK) Daten aus den Rechnungen (zusammenaddiert für Januar bis Dezember 2023): Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge: 125.000 kWh (dabei ist das gleiche Gebäude wie oben unterstellt, es fallen aber keine Verluste an, da für Heizung und Warmwasser direkt Wärme abgerechnet wird). Emissionsfaktor (heizwert...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 11 Berücksichtigung der CO2-Kosten im Jahresabschluss

Für den Jahresabschluss ergeben sich folgende Auswirkungen: Unfertige Leistungen Für die Bewertung der Unfertigen Leistungen sind die selbst zu tragenden CO2-Kosten aus der zentralen Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) zu schätzen und bei der Bewertung der Unfertigen Leistungen abzusetzen. Rückstellungen Erstattungsansprüche von Mietern mit Gasetagenheizung sind sachgerecht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 3.1 Überblick

Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes und/oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, ist entsprechend § 9 CO2KostAufG der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten zu tragen hätte, um die Hälfte bzw. vollständig zu kürzen. Diese Pauschal...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Rz. 13 Die "Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung" (WumS) sind laut § 1 Abs. 29 Satz 1 KWG Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, die keine CRR-Institute oder Finanzdienstleistungsinstitute sind und keine Beteiligung an einem Institut oder Finanzunternehmen besitzen, deren Unternehmensgegenstand überwiegend darin besteht, den eigenen Wohnungsbestan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaanpassungsgesetz in Kraft: Was das für Gebäude bedeutet

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung muss eine Strategie mit messbaren Zielen vorweisen – auch Gebäude müssen berücksichtigt werden. Was heißt das für die Wohnungswirtschaft? Die Bundesregierung will mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) Vorsorge treffen für Veränderungen durch den Klimawandel, wie etwa extreme Wetterbedingung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 CRR-Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 3d KWG

Rz. 47 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurde in § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG der Begriff "CRR-Kreditinstitut" eingeführt. Der in Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. a CRR enthaltene europäische Kreditinstitutsbegriff ist auf Unternehmen beschränkt, die das Einlagen- und das Kreditgeschäft betreiben, und damit deutlich enger gefasst als der Begriff des Kreditinstitutes nach § 1 Abs. 1 KWG. Mi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizungstausch: WEG-Förderrunde ist gestartet

Für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen gibt es seit Februar 2024 Geld aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ab dem 28. Mai sind weitere Gruppen antragsberechtigt – darunter Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein Überblick. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1.1.2024 die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.5 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

Rz. 80 § 265 HGB enthält allgemeine Grundsätze für die Gliederung, die sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung gelten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nicht für den Anhang, da es für den Anhang keine vorgeschriebene Gliederung gibt. Besondere Regelungen über die Gliederung der Bilanz sind in § 266 HGB, besondere Regelungen über die Gliederung der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 5 Vollmachten der Wohnungsunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr

Die Erteilung von Vollmachten kann auch für Wohnungsunternehmen sinnvoll und häufig notwendig sein. Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der eG bzw. GmbH sind "juristische Personen" und damit als Gesellschaft selbst rechtsfähig, d. h. sie haben eigene Rechte und Pflichten (§ 17 GenG, § 13 GmbHG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG). Beispiele: Die Gesellschaft kann selbst Verträge abschlie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorstandshaftung bei Versto... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen / Praxishinweis

Die Auswirkungen des BGH-Urteils betreffen nicht nur die Vorstandsmitglieder der Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, sondern ebenso die Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaften (GmbH) und die Vorstände der Wohnungsgenossenschaften. Das Gericht hat zwar seine Rechtsprechung bestätigt, dass Vorstände grundsätzlich im Rahmen ihrer Tätigkeit einen weit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis der Wohnungsunternehmen

Zusammenfassung Überblick Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, d. h. sowohl Genossenschaften als auch Gesellschaften (GmbH und AG), sind in der täglichen Praxis in vielfältiger Form mit Vollmachten konfrontiert. Dies betrifft z. B. die Fälle, in denen Mieter und Wohnungsnutzer im Rahmen des Miet- bzw. Nutzungsverhältnisses Dritten (z. B. ihren Kindern) Vollmachten erteilt h...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organisationspflichten des ... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen/Praxishinweis

Die Entscheidung des BGH betont die strenge Haftung von Geschäftsführern in Fällen der Insolvenz und deren Pflicht, eine laufende Überwachung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gewährleisten zu können. Ggf. muss dafür eine fachkundige externe Beratung in Anspruch genommen werden. Die Auswirkungen des BGH-Urteils betreffen auch nicht nur Wohnungsunternehmen in der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ausschluss aus einer Genoss... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen/Praxishinweis

Die Entscheidung des BGH eröffnet in vergleichbaren Fällen, in denen erstinstanzlich über den Ausschluss eines Mitglieds entschieden worden ist, die Möglichkeit, ggf. in einer weiteren Instanz die gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen. Zu den Einzelheiten, die im Rahmen des Ausschlusses eines Mitglieds aus der Genossenschaft zu beachten sind – gerade im Hinblick auf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / Zusammenfassung

Überblick Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, d. h. sowohl Genossenschaften als auch Gesellschaften (GmbH und AG), sind in der täglichen Praxis in vielfältiger Form mit Vollmachten konfrontiert. Dies betrifft z. B. die Fälle, in denen Mieter und Wohnungsnutzer im Rahmen des Miet- bzw. Nutzungsverhältnisses Dritten (z. B. ihren Kindern) Vollmachten erteilt haben, um ihre l...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1 Rechtliche Grundlagen der Vollmacht

1.1 Was versteht man unter einer Vollmacht? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) versteht man unter einer Vollmacht die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Vollmacht ist ein Mittel, den eigenen rechtsgeschäftlichen Wirkungskreis durch Arbeitsteilung zu erweitern.[1] Die Vertretungsmacht kann aber auch ein Mittel des Schutzes und der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 3 Vollmachten im genossenschaftlichen Mitgliedschaftsverhältnis

Auch im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft kann die Erteilung von Vollmachten notwendig werden und sinnvoll sein, um die genossenschaftlichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Auch dafür können alle Phasen der Mitgliedschaft in Betracht kommen: Erwerb der Mitgliedschaft Durchführung der Mitgliedschaft (u. a. Teilnahme an der Generalversammlung, Erwerb we...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 3.2 Besonderheiten bei Genossenschaften mit einer Vertreterversammlung

Die Mitglieder der Vertreterversammlung können sich nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen (§§ 43a Abs. 3 Satz 2 GenG, 31 Abs. 1 Satz 3 der Mustersatzung für Wohnungsgenossenschaften mit Vertreterversammlung).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.2 Wie erteilt man eine Vollmacht?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Erteilung einer Vollmacht: Erteilung gegenüber dem Vertreter (sog. Innenvollmacht, § 167 Abs. 1 Alt. 1 BGB). Beispiel: Wohnungsnutzer W bevollmächtigt seinen Sohn S, ihn gegenüber der Genossenschaft zu vertreten. Erteilung gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung erfolgen soll ( sog. Außenvollmacht, § 167 Abs. 1 Alt. 2 BGB) Beisp...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.4 Welche Wirkung hat die Erteilung einer Vollmacht?

Für eine wirksame Stellvertretung ist es ausreichend, dass diese erkennbar im Namen des Vertretenen erfolgt (Offenheitsgrundsatz). Dies ist z. B. bei unternehmensbezogenen Geschäften im Zweifel anzunehmen.[1] Im BGB finden sich dazu folgende Regelungen: Eine Willenserklärung des Bevollmächtigten innerhalb der ihm übertragenen Vertretungsmacht wirkt unmittelbar für und gegen de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.6 Wann und wie endet die Erteilung einer Vollmacht?

Ebenso wie der Umfang der Vollmacht hängt die Beendigung der Vollmacht vor allem von ihrem Inhalt, d. h. vom Vollmachtgeber ab. Die Vollmacht kann enden durch: Befristung Eintritt einer auflösenden Bedingung Beispiel: Ende der Vollmacht in einem Grundstückskaufvertrag für Notariatsmitarbeiter zur Abgabe der notwendigen Erklärungen nach erfolgter Eigentumsumschreibung. Einseitige ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 4 Vollmachten im Bereich der WEG-Verwaltung (Stimmrechtsvollmacht in der Wohnungseigentümerversammlung)

Auch im Bereich der WEG-Verwaltung können Wohnungseigentümer ein Interesse daran haben, Vollmachten zur Wahrnehmung ihrer Interessen zu erteilen. Besondere Bedeutung hat hier die Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) fehlt zwar eine ausdrückliche Regelung zur Erteilung von Vollmachten für die Wohnungseigentümerversammlung. Nach herr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.1 Was versteht man unter einer Vollmacht?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) versteht man unter einer Vollmacht die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Vollmacht ist ein Mittel, den eigenen rechtsgeschäftlichen Wirkungskreis durch Arbeitsteilung zu erweitern.[1] Die Vertretungsmacht kann aber auch ein Mittel des Schutzes und der Fürsorge sein.[2] Beispiele für eine gesetz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.3 Wem kann eine Vollmacht erteilt werden?

Um Bevollmächtigter zu sein, ist es nicht erforderlich, volljährig zu sein. Im BGB ist dazu geregelt, dass die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist (§ 165 BGB). Die beschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt mit Vollendung des 7. Lebensjahrs ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 2 Vollmachten im Miet- und Nutzungsverhältnis

Die Erteilung von Vollmachten kann für Mieter und Nutzer von Genossenschaftswohnungen im Rahmen eines Nutzungs- oder Dauernutzungsvertrags notwendig bzw. sinnvoll sein, um ihre vertraglichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen, z. B. zur Abgabe von Willenserklärungen im Rahmen des Miet- bzw. Nutzungsverhältnisses. Dies betrifft grundsätzlich alle Phasen des Vertragsverhältnisse...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 3.1 Stimmrechtsvollmacht in der Generalversammlung

Eine große praktische Bedeutung im Bereich der Durchführung der Mitgliedschaft haben Stimmrechtvollmachten in der Generalversammlung. Dabei sind zudem besondere rechtliche Anforderungen zu beachten. Gesetzliche Anforderungen Das Genossenschaftsgesetz schreibt dazu Folgendes vor (§ 43 Abs. 4 und 5 GenG): Das Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben, das Mitglied kann Stim...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.5 Welchen Umfang hat die Erteilung einer Vollmacht?

Bezüglich des Umfangs einer erteilten Vollmacht kommt es grundsätzlich darauf an, was der Vollmachtgeber festgelegt hat. Ausnahmen bestehen aber bei Vollmachten des Handelsrechts, deren Umfang gesetzlich festgelegt ist: Prokura (§§ 49 ff. HGB) Sie umfasst alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; aber nicht: Veräußer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 3.3 Beispielsfälle

Die jährliche Mitgliederversammlung einer Wohnungsgenossenschaft steht wieder bevor.[1] Eine größere Zahl von Mitgliedern will in diesem Jahr von der Möglichkeit Gebrauch machen, Vollmachten zu erteilen. Es bestehen aber Unklarheiten darüber, was dabei zu beachten ist. Die Genossenschaft hat u. a. die Regelungen zur Erteilung von Stimmvollmachten aus der Mustersatzung überno...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 1.2 "Gemeinnützigkeit" als Bestandteil der Firma

Rz. 164 Auch nach dem Ende der "Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen" am 31.12.1989 führen durchaus noch Wohnungs- und Immobiliengesellschaften in der Rechtsform der GmbH[1] einen entsprechenden Zusatz weiter in der Firma (zum Beispiel "Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft …"). Die ehemalige Wohnungsgemeinnützigkeit ist nicht mit der weiterhin bestehenden steuerlichen Gemeinnü...mehr