Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsunternehmen

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.2.1 Kündigungsrecht von Zusatzverträgen

Demgegenüber fallen beim Wohnungsunternehmen neue Pflichten an. Wie beschrieben, ist die Anwendung des zum 1.12.2021 gesetzlich eingeführten Opt-out-Rechts der Mieter ausschließlich für Vereinbarungen, die aufgrund bestehender Anlagen über die Betriebskosten abgerechnet werden, bis zum 30.6.2024 ausgesetzt. Für die hier beschriebene Variante eines Zusatzvertrags gilt das Künd... mehr

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TKG-Novelle: Empfehlungen b... / 3 Opt-out und Kündigung von Zusatzverträgen

Die neu eingeführte Opt-out-Regelung (siehe Opt-out-Regelung und Kündigung von Zusatzverträgen) gilt für alle seit dem 1.12.2021 errichten Anlagen unmittelbar. Da eine Betriebskostenumlage bei Neuanlagen keinen Telekommunikationsdienst und keine entsprechenden Entgelte enthalten darf, sind Wohnungsunternehmen organisatorisch und wirtschaftlich immer nur dann unmittelbar betr... mehr

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TKG-Novelle: Künftige Finan... / 3.2 Netzpacht/Netzmiete

Bei einer Vermietung oder Verpachtung von Telekommunikationsnetzen räumt der Verpächter (Wohnungsunternehmen) als Eigentümer des Gebäudenetzes einem NE 3- oder NE 4-Betreiber als Pächter das Recht ein, für einen begrenzten Zeitraum den Netzbetrieb zu übernehmen. Hierbei sind folgende Konstellationen in der Praxis zu unterscheiden: In der Regel wird vereinbart, dass der Netzei... mehr

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.3 "Alternativer" MNV – Inklusivmodell

Beim Inklusivmodell bestreitet das Wohnungsunternehmen die im "Sammelinkassoverfahren" an den Netzbetreiber gezahlten Entgelte aus dem allgemeinen Mietaufkommen, die Leistung wird faktisch Bestandteil des Mietvertrags und ist in jeder Wohnung grundsätzlich verfügbar. Alternativ könnte das Wohnungsunternehmen den Kostenanteil der Telekommunikationsleistung im Mietvertrag sepa... mehr

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TKG-Novelle: Zeitenwende fü... / 1 Die alte und die neue Welt der Medienversorgung

Das zum 1.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) markiert eine Zeitenwende für die Finanzierung der TV-Medienversorgung und der -infrastrukturen. Die Abschaffung der seit Jahrzehnten geltenden Umlagefähigkeit der laufenden Entgelte für die Multimedia- und Breitbandversorgung gemäß § 2 Nr. 15a und b Betriebskostenverordnung (BetrKV) – für B... mehr

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 3 Versorgungsoptionen bei bestehenden MNV mit derzeitiger Abrechnung über die Betriebskosten

Unternehmen, die über einen Mehrnutzervertrag (MNV) mit derzeitiger Abrechnung über die Betriebskosten verfügen, sind von der TKG-Novelle unmittelbar betroffen. Alle Verträge mit Netzbetreibern sind spätestens mit Wirkung ab dem 1.7.2024 auf ein anderes Versorgungsmodell umzustellen, da ab diesem Zeitpunkt keine Refinanzierung der an den Netzbetreiber gezahlten Entgelte über... mehr

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TKG-Novelle: Generelle Anfo... / 3.3 Generelle Regelungen

Technischen Ausbaustandard genau definieren – Laufzeit maximal 5 bis 10 Jahre (bei FTTH ggf. länger); Netzeigentum einschließlich Querverkabelungen im Regelfall nach Vertragsende beim Gebäudeeigentümer; Klare Regelungen für Höchstentgelte und Entgelterhöhungen (Letzteres entfällt bei ausschließlichem Einzelinkasso durch Netzbetreiber); Idealerweise kostenlose Nutzung von Kanäle... mehr

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TKG-Novelle: Generelle Anfo... / 4.3 Mehrnutzervertrag/Sammelinkasso vs. Versorgungsvereinbarung/ Einzelinkasso

Vorteile/Nachteile sind aufgrund der TKG-Novelle für Wohnungsunternehmen (WU) neu zu bewerten. Einzelinkasso durch Netzbetreiber (Versorgungsvereinbarung) tendenziell vorteilhafter? Kein Inkassorisiko, keine Einnahmerisiken aus dem neuen Opt-out-Recht. Keine TK-rechtlichen Pflichten für WU. I. d. R. keine urheberrechtlichen Pflichten für Wohnungsunternehmen. Freie Wahl des Mieter... mehr

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TKG-Novelle: Künftige Finan... / 3.3 Durchleitungsentgelte und Provisionen

Kabelnetzbetreiber sind gegenüber Programmanbietern grundsätzlich berechtigt, bis zur Einigung über ein Durchleitungsentgelt die Programmdurchleitung technisch zu verhindern.[1] Ob und in welcher Höhe Durchleitungsentgelte gezahlt werden, hängt von der Marktmacht des Betreibers ab. Das Verhandlungsergebnis wird in der Regel im Rahmen einer Einspeisevereinbarung geregelt. Tat... mehr

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TKG-Novelle: Glossar

Überblick Das nachfolgende Glossar beinhaltet zum besseren Verständnis zusätzlich zu den in der GdW-Arbeitshilfe 92 verwendeten Abkürzungen auch einige (technische) Abkürzungen und Begriffe, die in einigen Quellen verwendet werden. mehr

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.1 Versorgungsvereinbarung

Für die Weiterversorgung der Mieter dürfte vielfach eine Umstellung auf eine einzelinkassierte Versorgung mit dem derzeitigen Netzbetreiber die unkomplizierteste Option sein, sofern der Netzbetreiber dem zustimmt. Wenn im bestehenden Versorgungsvertrag für den Fall des Wegfalls der Umlagefähigkeit keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, hat das Wohnungsuntern... mehr

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TKG-Novelle: Management Sum... / 1 Was bringt das neue TKG mit sich?

Das zum 1.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) markiert eine Zeitenwende für die Finanzierung der TV-Medienversorgung und der -infrastrukturen. Die Abschaffung der seit Jahrzehnten geltenden Umlagefähigkeit der laufenden Entgelte für die Multimedia- und Breitbandversorgung gemäß § 2 Nr. 15a und b Betriebskostenverordnung (BetrKV) – für B... mehr

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 5.1 Umsatzsteuer

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil v. 18.11.2021 (I ZR 106/20 – Kabel-TV-Anschluss) die noch für Bestandsanlagen bis zum 30.6.2024 geltende Betriebskostenumlage nicht in Frage gestellt. Somit gilt für bestehende Mehrnutzerverträge mit Abrechnung über die Betriebskosten die umsatzsteuerliche Beurteilung zunächst fort, dass es sich um eine Nebenleistung zur i. d. R. um... mehr

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TKG-Novelle: Empfehlungen b... / 3 Opt-out-Regelung und Kündigung von Zusatzverträgen

Generell gilt seit dem 1.12.2021 eine neue Opt-out-Regelung. Dadurch erhält der Mietende das Recht, die TV-Versorgung oder einen sonstigen Telekommunikationsdienst, der im Rahmen des Mietvertrags erbracht wird, gemäß § 71 Abs. 2 TKG gegenüber dem Vermieter zu kündigen. Eine alleinige Erklärung des Mietenden gegenüber dem primären Telekommunikationsanbieter reicht nicht aus, ... mehr

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TKG-Novelle: Rechte und Pfl... / 6 Pflichten des Telekommunikationsanbieters

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 1 Überlegungen im Überblick

Wie schon festgestellt, sind künftig durch die TKG-Novelle vielfach bisherige Gestaltungen von Vereinbarungen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern unattraktiv oder unmöglich geworden. Als Zwischenfazit ergibt sich folgende Ausgangsposition: A. Die TKG-Novelle hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf laufende und künftige Versorgungsvereinbarungen, also auf Verträge zwisc... mehr

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TKG-Novelle: Künftige Finan... / 1.1 Regelungen im Detail

Bereits die bisherige Betriebskostenregelung hat eine Refinanzierung der Kosten für ein gebäudeweites Glasfasernetz im Rahmen der Umlage der laufenden monatlichen Entgelte für den Breitbandanschluss ermöglicht – diese Kostenposition erlaubt als gesetzgeberisch vorgesehenes Contracting-Modell die Einbeziehung sowohl der Kosten für den TV-Dienst als auch der Investitionskosten... mehr

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TKG-Novelle: Vorwort

Das zum 1.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) hat das schrittweise Auslaufen der derzeitigen betriebskostenrechtlichen Umlagefähigkeit der Entgelte für den TV-/Breitbandanschluss gemäß § 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (BetrKV) eingeläutet. Für seit dem 1.12.2021 neu errichtete Anlagen ist die Umlagefähigkeit bereits jetzt ausgeschlos... mehr

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TKG-Novelle: Generelle Anfo... / 3.1 Strategische Überlegungen

Modernisierung oder Neubau notwendig? Eigenes Zielkonzept festlegen: Investitionen geplant (ja/nein). Welche Dienste? Wie erfolgt die künftige Signalversorgung? Welche Kabelinfrastruktur (z. B. Glasfaser nur bis zum Gebäude – FTTB oder bis zur Wohnung – FTTH bzw. sowohl über Koaxialnetze als auch über Glasfaser)? Wer wäre der Bauherr – Wohnungsunternehmen oder ein Dritter? Wer ... mehr

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 5.2 Gewerbesteuer

Wohnungsunternehmen können die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch nehmen, wenn sie ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen und daneben nur die gesetzlich ausdrücklich zugelassenen – unschädlichen – Nebentätigkeiten ausüben. In diesem Zusammenhang gilt es im Detail noch zu prüfen bzw. auch mit der Finanzverwaltung noch zu klären, ob bzw. welche ge... mehr

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TKG-Novelle: Rechte und Pfl... / 5 Vorschriften zum Kundenschutz

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TKG-Novelle: Künftige Finan... / 3.1 Überblick

Schon in seiner Arbeitshilfe 43 hatte der GdW verschiedene Optionen dargestellt.[1] Auch unter dem neuen TKG können bei eigenem Netzeigentum weiterhin grundsätzlich die dort dargestellten Netzmieten, Pacht- und Durchleitungsentgelte vereinbart werden. Generell sind aber folgende Aspekte zu beachten: Telekommunikations-/Mietrecht: Entgelte aus der physischen Verpachtung von Netz... mehr

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.2.3 Urheberrecht

Der GdW hat mehrfach über Bestrebungen der Verwertungsgesellschaft Corint Media GmbH (früher: VG Media) informiert, Gebäudenetzbetreiber (Netzebene 4-Betreiber) bei bestimmten Sachverhalten zu separaten Entgeltzahlungen heranzuziehen. Dazu gehören Überlegungen, Signallieferanten die bisher übliche Mitabgeltung der nachgelagerten Netzebene 4 nur dann noch zu gestatten, wenn d... mehr

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TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.3.1 Opt-out

Das Opt-out-Recht betrifft wie beschrieben generell alle Abrechnungsarten für Telekommunikationsdienste, die im Rahmen mit dem Miet-/Pachtvertrag erbracht oder abgerechnet werden und ist für bestehende Leistungen, die noch über die bisherige Betriebskostenumlage abgerechnet werden können, ausgesetzt. Es gilt damit auch für Inklusivmodell bzw -mieten, in denen ein TV- oder ei... mehr

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TKG-Novelle: Generelle Anfo... / 3.2 Wahl der Vertragsart entsprechend der Überlegungen zu: Wer baut, wer finanziert?

Mehrnutzervertrag (Inklusivmodell oder Einzelinkasso durch Wohnungsunternehmen beim Mieter). Gestattungsvertrag mit Einzelinkasso durch Netzbetreiber (Versorgungsvereinbarung). Pacht-/Mietvertrag. Vergabe für Bauleistungen. mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm eignet sich für kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderobjekte müssen in Berlin belegen sein. mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Alle Eigentümer Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Eigentümer von Wohneigentum in Berlin. Eigentümer im Sinne dieses Programms sind insbesondere Vermieter, Investoren, Wohnungsgenossenschaften, kommunale und private Wohnungsunternehmen. mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Dieses Programm fördert Privatpersonen, die ihre Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen oder an Dritte vermieten, Wohnungsunternehmen und sonstige gewerbliche Vermieter. mehr

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TKG-Novelle: Generelle Anfo... / 4.1 Vorsicht bei Exklusivitätsregelungen!

Exklusivitätsvereinbarungen möglichst vermeiden, mindestens jedoch eindeutig auf das vertragsgegenständliche Netz beschränken (wegen Telefon- und Glasfasernetzen, die eine Wettbewerbssituation schaffen). Keine "gebäudeexklusiven" Regelungen akzeptieren wie: "Wohnungsunternehmen darf keinen Telekommunikationsanbieter dulden oder keine weiteren Netze einbauen oder einbauen lass... mehr

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TKG-Novelle: Management Sum... / 2 Wer ist betroffen?

Hinweis Einzelinkassovereinbarungen Die gute Nachricht: Alle Wohnungsunternehmen, die ihre Medienversorgung ausschließlich über Versorgungs- bzw. Einzelinkassovereinbarungen organisiert oder darauf umgestellt haben und bei denen Mieter die TV-Versorgung und weitere Telekommunikationsleistungen ausschließlich direkt mit dem Diensteanbieter abrechnen, sind nicht unmittelbar bet... mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Mögliche Antragsteller Antragsteller für dieses Programm sind: Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sonstige Körperschaften Anstalten des öffentlichen Rechts private Vermieter. Bedingung ist, dass in eine vermietete Wohnung investiert wird. mehr

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TKG-Novelle: Zeitenwende fü... / 3 Klargestellt: verbreitete Irrtümer über das neue TKG

Die komplexen gesetzlichen Änderungen, teilweise aber auch interessengeleitete Darstellungen der Vertriebsabteilungen einiger Anbieter, haben bei vielen Wohnungsunternehmen zu einigen wesentlichen Irrtümern über die Inhalte des TKG geführt, die vorab korrigiert werden sollen: Irrtum Nr. 1: Das neue TKG schreibt die Ausstattung von Wohngebäuden mit Glasfasernetzen vor. Dies ist... mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an private Investoren, Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Investitionsort ist Berlin. mehr

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TKG-Novelle: Generelle Anfo... / 4.4 Besondere Anforderungen durch Mitnutzungsregelungen

Vertragliche Vereinbarungen über Rechte und Pflichten der Mitnutzung einschließlich der Entgelte sind frei verhandelbar und gehen formellen Streitbeilegungsverfahren bei der BNetzA vor. Die von der BNetzA anzuwendenden Entgeltmaßstäbe für Gebäudestrukturen diskriminieren Wohnungsunternehmen und mit ihnen verbundene Unternehmen. Anträge für die Mitnutzung von Gebäudeinfrastruk... mehr

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TKG-Novelle: Empfehlungen b... / 1.1 Vorbemerkung

Teilweise besteht Unsicherheit darüber, ob Vermieter und Mieter die Fortführung der Versorgung per Umlage – trotz geänderter Rechtslage – auch weiterhin nach "altem Recht" vertraglich vereinbaren können. Dies ist bei zum 1.12.2021 bestehenden Anlagen für den Zeitraum bis 30.6.2024 eindeutig zu bejahen. Bei nach dem 1.12.2021 errichteten Anlagen sowie generell für Zeiträume ab... mehr

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Beschädigung der Mieträume / 2.3.2 Eigenreparatur

Verfügt ein Wohnungsunternehmen über einen eigenen Reparaturbetrieb, so können nur die tatsächlichen Aufwendungen zuzüglich eines Anteils an den Gemeinkosten verlangt werden.[1] Ein privater Vermieter hat Anspruch auf Ersatz der Materialaufwendungen und auf Vergütung der geleisteten Arbeitszeit. Diese Vergütung wird häufig auf 5,11 EUR bis 7,67 EUR pro Stunde geschätzt. Die ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Spendenempfänger

Rz. 48 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug setzt ferner voraus, dass Empfänger der Zuwendung (vgl § 10b Abs 1 Satz 2 EStG) Rz. 48/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Rz. 48/2 Stand: ... mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 2.2.2 Renovierungsklausel mit Fristenplan

Flexible Fristen – üblicher Renovierungsturnus Praxis-Beispiel Renovierungsklausel mit flexiblen Fristen "Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen in regelmäßigen Abständen auszuführen. Die Fristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen betragen im Allgemeinen für Küchen, Bäder und Duschen 3 Jahre, für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten 5 Jahre und für so... mehr

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TKG-Novelle: Künftige Finan... / 2.2 Bewertung

Mit den neuen mietrechtlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber gleichsam zusätzliche Anforderungen eingeführt, die die Attraktivität der Modernisierungsumlage als Finanzierungsinstrument für Glasfaserinvestitionen beschränkt. Neben der Voraussetzung einer erstmaligen Glasfaserinstallation muss das dem Gebäude vorgelagerte Netz, an dem das Gebäudenetz anzuschließen ist, die B... mehr

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GdW: Balkon-PV-Anlagen / 9 Mieterkommunikation

Wir gehen davon aus, dass in Zukunft vermehrt Mieter mit Anfragen nach Installationsmöglichkeiten für Balkon-PV an die Wohnungsunternehmen herantreten werden. In der Kommunikation mit den Mietern kann mit der Erstellung eines entsprechenden Schreibens zur Balkon-PV zu den relevanten Aspekten (Duldungs- und Zustimmungspflicht durch Wohnungsunternehmen, Sicherheitsanforderunge... mehr

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GdW: Balkon-PV-Anlagen / 8 Checkliste "Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung für Balkonphotovoltaikanlagen"

Die nachfolgende Checkliste fasst die notwendigen Schritte zusammen, die Sie als Wohnungsunternehmen bei der Genehmigung von Balkon-PV beachten sollten. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, im Rahmen der normativen und rechtlichen Grenzen von dieser Liste abzuweichen. mehr

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GdW: Balkon-PV-Anlagen / 1 Vorwort

Die Geräte sind eine attraktive und effektive Möglichkeit, auch Mietern eine aktive Rolle an der Energiewende zuteilwerden zu lassen. Hinzu kommt die nicht zu unterschätzende positive Wirkung in optischer wie emotionaler Hinsicht, die mit der Balkon-PV auf Mieter und Dritte wirkt. Eine unüberlegte kategorische Ablehnung kann so schnell zum Bumerang für das Unternehmen werden... mehr

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GdW: Balkon-PV-Anlagen / 2.2 Steckdose und Stecker

Ob Einspeise- oder Schuko-Steckdose ist aktuell eine der am meisten diskutierten Fragen rund um die Balkon-PV. Viele Netzbetreiber erachten nur Installationen mit spezieller Einspeisesteckdose (auch bekannt als Wieland-Stecker) als normenkonform. Von Interessensverbänden wird entgegengesetzt, dass die explizite und beispielhafte Nennung einer Einspeisesteckdose in der Norm D... mehr

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GdW: Balkon-PV-Anlagen / Zusammenfassung

Überblick In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Mieter mit Anfragen zur Installation von Steckersolargeräten oder steckerfertigen Erzeugungsanlagen (der Begriff "Steckersolargerät" ist derzeit kaum bekannt und wird im Entwurf der noch nicht abgeschlossenen Norm für steckerfertige PV-Systeme künftig verendet werden) – sogenannten "Balkonkraftwerken"[1] – auf die W... mehr

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GdW: Balkon-PV-Anlagen / 2.1 Stromkreis

Die Einbindung einer Balkon-PV in den Endstromkreis einer Wohnung ist seit der Veröffentlichung der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 im Jahr 2018 zulässig. Dem VDE nach sollte der Anschluss entweder über einen speziellen Stecker (siehe nächster Punkt) oder eine feste Installation erfolgen (wie bei Elektroherden). Die Reihenschaltung mehrerer steckerfertiger Erzeugungsanlagen übe... mehr

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GdW: Balkon-PV-Anlagen / 7 Rechtliche Aspekte

Die Rechtsprechung kennt bisher erst wenige Urteile, die sich dediziert mit der Balkon-PV auseinandergesetzt haben. Zu nennen ist dabei vor allem ein aktuelles Urteil des AG Stuttgart v. 30.3.2021.[1] Darüber hinaus hatte das AG München[2] die Installation einer Solaranlage durch den Mieter auf der Terrasse als zulässig angesehen. Das Münchener Urteil enthält dazu folgenden ... mehr

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GdW: Balkon-PV-Anlagen / 3.1 Tragfähigkeit und Standsicherheit des Balkons

Vor der Montage der Balkon-PV-Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit des Balkons und der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit – insbesondere für den Fall starker Winde bzw. Stürme – sicherzustellen. Zudem ist eine ausreichende Befestigung der Solarmodule sowie der Schutz vor herabfallenden oder herumfliegenden Bauteilen sicherzustellen. Eine Abnahme der Befe... mehr

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GdW: Balkon-PV-Anlagen / 10 Anhang: Rechtsgutachten

Zur Duldungspflicht und Zustimmungspflicht des Vermieters hinsichtlich der mietereigenen Installation/Errichtung von "Balkonkraftwerken"/Photovoltaikanlagen des Mieters auf dem Balkon Hinweis Die nachfolgendenden Ausführungen enthalten eine ausführliche Diskussion über die bislang zu Balkon-PV-Anlagen ergangenen Urteile[1] sowie die mietrechtliche Fachliteratur mit einer Eins... mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.1 Ertrags- und Aufwandszuschüsse

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem/der Steuerpflichtigen im Rahmen seines/ihres Betriebs zufließen.[1] Das können auch unentgeltliche Zuwendungen sein, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf di... mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Gemäß Art. 32 DSGVO hat der Verantwortliche unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen die erforderlichen technischen und organisatorische... mehr