Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsunternehmen

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitalisierung in der Wohn... / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungsbranche ist derzeit mit den großen Herausforderungen der Digitalisierung konfrontiert. Mit der zunehmenden Digitalisierung fallen nicht nur vermehrt personenbezogene Daten an, deren Handhabung zu klären ist – auch Datensicherheitsaspekte müssen vermehrt in den Fokus gerückt werden. Viele klassische Wohnungsunternehmen verfügen größenbedingt nicht über ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.4 Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Betroffene haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten. Der Betroffene kann damit seine Daten von einem Anbieter zu einem anderen "mitnehmen". Das Recht besteht bei jeder automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Basis e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.13 Berechtigtes Interesse

Nach Erwägungsgrund 47 zu Art. 6 DSGVO kann ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegen, wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht. Ein Indiz für das berechtigte Interesse an der Verarbeitung ist, dass der Betroffene vernünftigerweise mit der Verarbeitung seiner person...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei Maklertätig... / Zusammenfassung

Überblick Teilweise sind Wohnungsunternehmen auch als Makler tätig. Aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz werden Immobilienmaklern besondere Sorgfalts- und Meldepflichten auferlegt. Diese Regelungen haben auch Wohnungsunternehmen zu beachten, die als Immobilienmakler tätig sind. Zu den Sorgfaltspflichten gehört es, die Identität der Kunden festzustellen. Bei der Vermittlung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 2.1 Grundätze

Als Teil der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis betrifft alle automatisierten und auch die nicht automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten. Zunächst sind deshalb alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten im Unternehmen zu ermitteln. Um die Übersichtlichkeit zu wahr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informations- und Auskunfts... / 1.1 Zeitpunkt und Form der Informationsbereitstellung

Bereits bei der Erhebung personenbezogener Daten treffen den Verantwortlichen Informationspflichten. Datenerhebung ist immer ein aktiver Prozess. Werden dem Unternehmen personenbezogene Daten offenbart, ohne dass es dazu aufgefordert hat (z. B. bei Blindbewerbungen), bestehen die Informationspflichten nicht. Man kann darüber diskutieren, wann eine Datenerhebung erfolgt. Ist ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.5 Widerspruchsrechte (Art. 21 Abs. 1 DSGVO)

Erfolgt eine Verarbeitung im berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), kann der Betroffene dagegen Widerspruch erheben. Bei einem berechtigten Widerspruch darf der Verantwortliche die Daten nicht mehr verarbeiten. Der Widerspruch ist zu begründen, da ein berechtigter Widerspruch voraussetzt, dass sich die Widerspruchsgründe aus der besonderen Situation des Betroff...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2 Öffentlichkeitsarbeit

Wohnungsunternehmen entfalten in ihrer Öffentlichkeitsarbeit vielfältige Aktivitäten. Auch hier sind die Anforderungen des Datenschutzes zu beachten. 2.1 Homepage Beim Betrieb einer Homepage werden regelmäßig personenbezogene Daten der Besucher erhoben und verarbeitet. Den Betreiber der Homepage treffen daher verschiedene allgemeine und bereichsspezifische Kennzeichnungs- sowi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 5.1.1 Verhaltensregeln

Nach Art. 40 DSGVO können Verbände, die Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter vertreten, Verhaltensregeln, mit denen die Anwendung der DSGVO präzisiert wird, ausarbeiten, ändern oder erweitern. Bisher sind solche Verhaltensregeln für die Dienstleister von Wohnungsunternehmen noch nicht herausgegeben worden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.1 Informations- und Benachrichtigungsrechte (Art. 13 und 14 DSGVO)

Betroffene haben weitgehende Informationsrechte. Damit treffen Wohnungsunternehmen bereits bei der Vertragsanbahnung umfangreiche Benachrichtigungspflichten, die danach differenziert sind, ob die Daten beim Betroffenen direkt erhoben werden oder bei einem Dritten. Zu Einzelheiten siehe Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutzbeauftragter nac... / 1.1.2 Nach § 38 BDSG

Auch im Hinblick auf die Bestellpflicht existiert eine Öffnungsklausel in Art. 37 Abs. 4 Satz 1 DSGVO, die dem nationalen Gesetzgeber das Recht auf weitergehende Regelungen einräumt. Die Öffnungsklausel beschränkt den Gesetzgeber jedoch auf die Formulierung zusätzlicher Voraussetzungen, unter denen ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Eine von der DSGVO abweichende ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.6.1 Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG)

Die erforderlichen Inhalte nach TMG können § 5 TMG entnommen werden. Im Einzelnen sind anzugeben: Name und Anschrift des Anbieters, § 5 Nr. 1 TMG Der Anbieter ist verpflichtet, den Namen und die Anschrift, unter der er niedergelassen ist, anzugeben. Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und juristische Personen (z. B. GmbH) müssen die Firmenbezeichnung, einschließlich de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 2.3 Muster: Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO für Wohnungseigentumsverwaltung

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sanktionen bei Datenschutzv... / 2.2 Strafvorschriften

Während nach der DSGVO nur Bußgelder als Sanktionen vorgesehen sind, enthält das BDSG in § 42 auch Strafvorschriften. Es können Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen verhängt werden, wenn wissentlich und ohne hierzu berechtigt zu sein, nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen einem Dritten übermittelt werden oder auf ander...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutzbeauftragter nac... / 4 Zusammenfassung

Der Datenschutzbeauftragte fungiert als "Anwalt der Betroffenen" und überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Operative Aufgaben treten dabei eher in den Hintergrund. Die Tätigkeit ist aufgrund des Schwerpunkts in der Überwachung zunehmend der Compliance zuzuordnen. Darüber hinaus berät er das Unternehmen und dessen Mitarbeiter zu Fragen des Datenschutzes. Er bi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 2.2 Muster: Allgemeines Verfahrensverzeichnis

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 3.2.1 Pseudonymisierung

Bei der Pseudonymisierung wird ein Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Kennzeichen ersetzt und damit die Identifizierung des Betroffenen ausgeschlossen oder zumindest erschwert. Werden Kundendaten zur Analyse des Kundenverhaltens für Zwecke der Marktforschung ausgewertet, werden hierfür die Namen der Kunden nicht benötigt und eine Pseudonymisierung ist sinn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.6 Widerruf der Einwilligung

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen (vgl. oben Kap. 2.9), kann der Betroffene seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft – die bis zum Widerruf der Einwilligung erfolgten Verarbeitungen bleiben rechtmäßig. Der Betroffene ist vor Abgabe der Einwilligung über sein Widerrufsrecht zu informieren. Der Widerruf der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Löschkonzepte und Archivier... / 10 Dokumentation

Die Standardlöschfristen, Löschklassen und die Zuordnung der Datenarten sollten in einem eigenständigen Dokument "Regellöschfristen" festgelegt werden. Dabei empfiehlt es sich, die Löschregeln technikneutral zu definieren. Ebenso kann es sinnvoll sein, Gründe für die Fristdefinitionen und die Zuordnung von Datenarten zu Löschklassen festzuhalten. Die getroffenen Entscheidung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.5 Social Plugins

Social Plug-ins sind Elemente sozialer Netzwerke wie beispielsweise Facebook oder Twitter, die auf der unternehmenseigenen Homepage eingebunden werden. Die größte Bekanntheit besitzt in diesem Zusammenhang der Facebook-Like-Button. Anhand von Social Plug-ins soll durch das Bewerten und Teilen der Inhalte die Reichweite und Bekanntheit vergrößert werden. Wenn auch verschieden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitalisierung in der Wohn... / 4 Rechenzentren und Cloud-Computing

Wohnungsunternehmen verlagern zunehmend ihre Daten oder einzelne Geschäftsprozesse in externe Rechenzentren oder Cloud-Anwendungen. Entsprechende Auslagerungen sind grundsätzlich als Auftragsverarbeitung zu werten. Die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Pflichten obliegt somit weiterhin dem auslagernden Unternehmen. Es muss also sichergestellt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.6.2 Angaben nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Seit dem 1. Februar 2017 gelten für Unternehmer, die eine Website unterhalten bzw. AGB verwenden und zum 31. Dezember des Vorjahres mindestens 10 Mitarbeiter (Kopfzahl) beschäftigten, allgemeine Informationspflichten zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach § 36 VSBG. Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ist dem Verbraucher klar und verständlich mitzuteilen, inwieweit eine Bereits...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitalisierung in der Wohn... / 1 Elektronische Schließsysteme

Wohnungsunternehmen ersetzen in den Gebäuden vermehrt klassische mechanische Schließanlagen durch elektronische oder elektromechanische Schließsysteme, da die elektronischen Systeme zahlreiche Vorteile bieten. Die Schlüsselverwaltung ist vereinfacht und beim Verlust von Zugangsmedien können diese gesperrt werden, weshalb auf den Austausch einer Schließanlage verzichtet werde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sanktionen bei Datenschutzv... / 2.1.3 Bemessung der Bußgelder (Art. 83 DSGVO)

Bei der Bemessung der Bußgelder gilt der Grundsatz, dass die Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Art. 83 Abs. 2 Satz 2 lit. a bis k DSGVO enthält eine Liste von Kriterien, die bei der Entscheidung über die Verhängung und die Höhe eines Bußgeldes im Einzelfall berücksichtigt werden. Bei der Bemessung müssen im Einzelnen berücksichtigt werden: Art, S...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 3.2.2 Verschlüsselung

Bei der Verschlüsselung werden Daten in eine Form umgewandelt, die auch als "Chiffretext" bezeichnet werden kann und die von nicht autorisierten Personen ohne den passenden Code oder Schlüssel nicht zu verstehen ist. Bei der Entschlüsselung werden diese verschlüsselten Daten wieder in ihre ursprüngliche Form konvertiert, um sie lesbar zu machen. Es gibt verschiedene Verschlü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Löschkonzepte und Archivier... / 3 Datenart/Datenkategorie

Eine Datenart/Datenkategorie ist ein Teil des Datenbestands, der für einen einheitlichen Zweck verarbeitet wird. Um eine klare Kommunikation aller am Prozess beteiligten Personen zu gewährleisten, sollte die Bezeichnung jeder Datenart nach ihrem Verwendungszweck definiert werden. In der Regel sind in verschiedenen Datenarten die gleichen zu identifizierenden Attribute enthalt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 5.1.2 Zertifizierung

Nach Art. 42 DSGVO ist vorgesehen, Zertifizierungsverfahren sowie Datenschutzsiegel und -prüfzeichen einzuführen, um die Transparenz zu erhöhen und die Einhaltung der DSGVO zu verbessern. Durch diese Zertifizierungen soll den betroffenen Personen ein rascher Überblick über das Datenschutzniveau einschlägiger Produkte und Dienstleistungen ermöglicht werden. Die Zertifizierung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informations- und Auskunfts... / 1.6 Informationspflicht bei Verarbeitungen aufgrund von berechtigtem Interesse

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), ist die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation darüber zu informieren, dass sie der Verarbeitung widersprechen kann. Zu Einzelheiten des Widerspruchsrechts vergleiche Kap. 3.5.5 in Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien. Nach Auf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.18 Aufsichtsbehörden

Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird durch unabhängige Aufsichtsbehörden überwacht. Wohnungsunternehmen in privater Rechtsform sind nichtöffentliche Stellen. Nach § 40 BDSG wird die Einhaltung des Datenschutzes bei nichtöffentlichen Stellen durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen überwacht. In Bayern überwacht das Landesamt für Datenschutzaufsicht und in den...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Verwalt... / 3.5 Statistische Erhebungen

Ähnlich wie Wohnungsunternehmen können auch Wohnungseigentümergemeinschaften zur Auskunftserteilung an die statistischen Landesämter herangezogen werden, zu Einzelheiten siehe Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.10 Übermittlung von Statistikdaten. Von besonderer Bedeutung für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Gebäude- und Wohnungszählung im ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.1 Zweck und Rechtmäßigkeit

In der DSGVO sind keine speziellen Regelungen zur Zulässigkeit der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels optisch-elektronischer Einrichtungen (Videoüberwachung) enthalten. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist im Regelfall das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Inte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschäftigtendatenschutz / 1 Beschäftigte

Nach § 26 Abs. 8 BDSG sind Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Leiharbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitanden), Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (Scheinselbstständige), Bewerber für ein Beschäftigungsve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.4 Direktwerbung

Unter Direktwerbung versteht man die unmittelbare Ansprache von Zielpersonen, z. B. postalisch, per E-Mail, Telefon, Fax oder SMS. Bei Wohnungsunternehmen beschränkt sich die Direktwerbung von Kunden oder potenziellen Kunden hauptsächlich auf die Versendung von Werbung per Brief oder E-Mail. Dementsprechend wird im Folgenden ein besonderes Augenmerk auf diese beiden Kommunik...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitalisierung in der Wohn... / 2 E-Mail-Verschlüsselung

Der Großteil der geschäftlichen Kommunikation erfolgt inzwischen per E-Mail. Häufig werden dabei auch personenbezogene Daten übertragen. Die Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz werden hierbei regelmäßig nur sehr ungenügend beachtet. Insgesamt besteht in diesem Zusammenhang noch kein ausreichendes Problembewusstsein. Der Versand einer ungeschützten E-Mail ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sanktionen bei Datenschutzv... / 2.1.4 Bußgeldvorschriften

Art. 83 DSGVO gibt die Bedingungen für die Verhängung und die maximale Bußgeldhöhe vor. Zusätzlich sind in § 43 Abs. 1 BDSG noch zwei bußgeldbewehrte Tatbestände aufgeführt: Es haftet, wer fahrlässig oder vorsätzlich einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht des Betroffenen nach § 30 Abs. 1 BDSG zu vertreten hat oder entgegen § 30 Abs. 2 Satz 1 BDSG (Abschluss eines Verbraucherdar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informations- und Auskunfts... / 1.2 Datenerhebung beim Betroffenen

Die DSGVO unterscheidet Informationen, die der betroffenen Person mitzuteilen (Art. 13 Abs. 1 DSGVO), und solchen, die zur Verfügung zu stellen sind. Welche Konsequenzen sich aus der "Mitteilung" bzw. der "Zurverfügungstellung" ergeben, ist weder aus den Erwägungsgründen der DSGVO noch aus den bisher veröffentlichten Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden zu entnehmen. "Mitte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.6 Bodycams

Teilweise statten Wohnungsunternehmen ihre Hausmeister in Problemobjekten mit Bodycams (bewegliche Körperkameras) aus, da diese Hausmeister bedroht wurden. Zweck des Einsatzes dieser Kameras ist der Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen oder auch die Beschaffung von Beweismitteln für zivilrechtliche Ansprüche. Zusätzlich erhofft man sich eine abschreckende oder deeskalier...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.4 Reichweitenanalyse

Unternehmen analysieren häufig das Surfverhalten der Nutzer der unternehmenseigenen Homepage unter Einsatz webbasierter Dienste oder Programme, beispielsweise Google Analytics oder Matomo (Tracking). Die Auswertung erfolgt zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung des Internetangebots. Anhand der Auswertungen können die Bewegungen der Nutzer nachvollzogen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarf – Kündigungsver... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Frankfurt/M. entschiedenen Fall ging das Eigentum an der Wohnung jedoch nicht durch rechtsgeschäftlichen Erwerb, sondern im Wege der Zwangsversteigerung an den neuen Eigentümer über. In diesem Fall ist der neue Eigentümer nach Auffassung des AG Frankfurt/M. an der Ausübung einer Eigenbedarfskündigung auch dann nicht gehindert, wenn die von dem ursprünglichen Ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarf – Kündigungsver... / 1 Leitsatz

Beim Erwerb einer Mietwohnung per Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren hindert die von dem ursprünglichen Vermieter – einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen – getroffene mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter das Mietverhältnis nur "in besonderen Ausnahmefällen" kündigen darf, nicht die Ausübung des Kündigungsrechts des Erstehers wegen Eigenbedarf.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarf – Kündigungsver... / 3 Das Problem

Wird eine Wohnung verkauft und haben der ehemalige Eigentümer und der Mieter eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit des Vermieters (z. B. Ausschluss oder Erschwerung der Kündigung wegen Eigenbedarfs) vereinbart, handelt es sich um keine höchstpersönliche, sondern um eine allgemeine Abrede, die nicht an die Person des Vermieters gebunden ist. Daher wirkt diese Beschränku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (d) Stellungnahme

Rz. 237 Auch wenn die Sichtweise der Rechtsprechung dogmatisch nur eingeschränkt überzeugen kann, weil sie zu eng ist, bleibt festzuhalten, dass qualitative Gesichtspunkte bei der Beurteilung des Vorliegens eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs jedenfalls eine Rolle spielen können. Außerdem ist dem BFH zuzustimmen, dass die quantitative Grenze der Finanzverwaltung (jedenf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (a) Grundsätzliches

Rz. 226 Eine Ausnahme von der Verwaltungsvermögensqualifikation besteht gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG für solchen Dritten zur Nutzung überlassenen Grundbesitz, der dem Betriebsvermögen[623] eines Einzelunternehmens bzw. einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zuzuordnen ist, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht, wenn die Erreichung dieses...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (b) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – Verwaltungsauffassung

Rz. 232 Nach Auffassung der Finanzverwaltung sprechen für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs insbesondere der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros, die Buchführung zur Gewinnermittlung sowie eine umfangreiche Organisationsstruktur zur Durchführung der Geschäfte. Gleiches gilt für die Bewerbung der Tätigkeit sowie für das Anbieten der Dienstleis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.4 Wohnungsunternehmen

Rz. 59 Der Erwerb von Wohnungsunternehmen war und ist steuerlich begünstigt. Für ein Wohnungsunternehmen bedarf es einer bestimmten Anzahl von Wohnungen. Der Erwerber eines (großen) Unternehmens mit mehr als 300 Wohnungen ist steuerlich begünstigt. Für den Erwerber eines (kleineren) Unternehmens mit weniger als 300 Wohnungen ist dagegen keine Verschonung vorgesehen; er muss ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.2.3 Gemeinwohl und Eigeninteressen

Rz. 50 Eine erfolgreiche Regelung der Unternehmensnachfolge ist auch im Interesse der Allgemeinheit. Die generelle Begünstigung des Erwerbs von (allen) Betrieben ist daher sachgerecht und legitim. Allerdings hat der Gesetzgeber zahlreiche Sonderregelungen für einzelne Branchen und Unternehmen geschaffen. Solche Regelungen finden sich z. B. für Brauereien, Mineralölunternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.5 Grundstücke

Rz. 60 Der Erwerb von (privaten und betrieblichen) Grundstücken wird steuerlich höchst unterschiedlich behandelt. Das selbstgenutzte Familienheim ist in bestimmten Fällen sachlich von der Steuer befreit. Bei vermieteten Wohngrundstücken wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt. Betriebliche Grundstücke gehören grundsätzlich nur dann zum begünstigten Vermögen, wenn sie selbst g...mehr