Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsunternehmen

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.4 Besonderheiten bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern (Beratungsverträge)

Rz. 467 Auch in der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften kommt es durchaus häufiger vor, dass Verträge mit dafür qualifizierten Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen werden, zum Beispiel für bestimmte Dienst- oder Werkleistungen für das Unternehmen, etwa im Bereich der Rechts- oder Steuerberatung oder der Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Für...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Festsetzung von Kreditbesch... / 4 Praktische Umsetzung

Die Tagesordnung einer Generalversammlung zur Festsetzung von Kreditbeschränkungen könnte so lauten: Tagesordnung TOP ___: Festsetzung von Kreditbeschränkungen gemäß § 49 GenG. Der entsprechende Beschlussvorschlag könnte z. B. formuliert werden:[1] Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag zu TOP ___: Bei der Gewährung von Kredit an denselben Schuldner sind gemäß § 49 Genossenschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 1 Altersgerechte Wohnformen – Eine Herausforderung und Chance für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Neben den bereits vorhanden Möglichkeiten, einen Verbleib in der eigenen Wohnung mit in der Regel "niedrigschwelligen Leistungen" zu verwirklichen ("Betreutes Wohnen zu Hause"), ist vor allem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bereits jetzt gefordert, umfangreichere und miteinander enger verbundene Wohn- und Dienstleistungsangebote für ein altersgerechtes Wohnen zu schaf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 3.3.3 Veräußerung von Immobilienbestand und sonstigen wesentlichen Vermögenswerten

Rz. 199 Wohnungs- und Immobiliengesellschaften verfolgen ihren Gesellschaftszweck durch die im Gesellschaftsvertrag im Rahmen des Unternehmensgegenstands zur Verfügung gestellten Mittel. Die überwiegende Tätigkeit von Wohnungs- und Immobilienunternehmen ist die Bewirtschaftung des vorhandenen Wohnraums (einschließlich Instandhaltung und Modernisierung) sowie ggf. der Bau und...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.3 Landesrechtliche Vorgaben für Gemeinden als Gesellschafter von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Rz. 35 In allen Bundesländern bestehen Vorgaben in Form von landesrechtlichen Vorschriften, nach denen sich Gemeinden an Unternehmen in Rechtsformen des Privatrechts, und damit auch an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, beteiligen dürfen (Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung). Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich insbesondere in den Gemeindeordnungen oder Kom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / b) Nicht als Verwaltungsvermögen geltender, an Dritte überlassener Grundbesitz

Rz. 86 § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 ErbStG regelt diverse Ausnahmen für verschiedene Sachverhaltsgestaltungen, in denen trotz Nutzungsüberlassung an einen Dritten kein Verwaltungsvermögen vorliegt. So ist eine schädliche Nutzungsüberlassung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mitarbeiterwohnungen als Weg aus der Wohnungsnot

In Zeiten des Fachkräftemangels und angespannter Wohnungsmärkte entdecken viele Unternehmen die Werkswohnung neu. Laut einer Studie könnten pro Jahr rund 10.000 Wohnungen speziell für Mitarbeitende entstehen. Hierfür bedarf es aber besserer Rahmenbedingungen, fordern Verbände der Wohnungswirtschaft. Das Bündnis "Wirtschaft macht Wohnen" setzt sich zusammen aus dem Bundesverba...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäuderichtlinie: EU-Parlament segnet Sanierungsvorgaben ab

Die Reform der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) hat die nächste Hürde genommen. Das EU-Parlament hat den geplanten Sanierungsvorgaben zugestimmt. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft schaut nun auf die nationale Umsetzung – und fordert bezahlbare Lösungen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durch die neue EPBD bis 2030 im Schnitt um 16 % und bis 2035 um 20 bis ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – einze... / 31 Schriftform

Schriftform wird regelmäßig aus 2 Gründen vereinbart: Zum einen soll durch die Schriftform beweissicher festgehalten werden, welche Vereinbarungen beim Vertragsschluss getroffen worden sind. Dafür besteht gerade bei Mietverhältnissen, die lange dauern, ein Bedürfnis. Daneben hat die Schriftform in jenen Fällen einen gewissen Sinn, in denen Verhandlungsführer und Vertragspartne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Förderung bei Heizungstausch: Anträge seit 27.2.2024 möglich

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1.1.2024 auch die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) in Kraft getreten. Für den verpflichtenden schrittweisen Austausch alter Öl- und Gaskessel gelten neue Regeln für Zuschüsse und Boni. Anträge für die Heizungsförderung können Privatpersonen für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus seit de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5 Wohnungsunternehmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG)

Rz. 421 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bäuml/Bauer, Das erbschaftsteuerliche Wohnungsunternehmen im Fokus von Rechtsprechung und Finanzverwaltung, BB 2018, 1757; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in einem (weiterhin) verfassungswidrigen Erbschaftsteuerrecht, DStR 2020, 2179; Blusz, Wohnungsunternehmen in der Nachfolgeplanung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.1 Übersicht und Entstehungsgeschichte

Rz. 422 Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist steuerunschädlich, wenn "die überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten zum Betriebsvermögen, zum Betriebsvermögen im Sinne des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des Bewertungsgesetzes einer Personengesellschaft oder zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehören und der Hauptzweck des Betriebs in der Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.3 Hauptzweck des Betriebs

Rz. 432 Der "Hauptzweck" des Betriebs (muss) in der Vermietung von Wohnungen bestehen.[1] Rz. 433 Im Gesellschaftsvertrag wird im Allgemeinen nur der Gegenstand des Unternehmens bestimmt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), nicht aber auch der Zweck. Zweck und Gegenstand sind in vielen Fällen weitgehend identisch. Der Zweck wird im Gesellschaftsvertrag i. d. R. nur bei steuerbegünstigte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.4 Wohnungen

Rz. 436 Für den Begriff der "Wohnungen" gilt die Legaldefinition im Bewertungsgesetz (§ 181 Abs. 9 BewG).[1] Eine Wohnung muss danach insbesondere eine Wohnfläche von mindestens 23qm haben. Dies kann in der Praxis vor allem bei Studentenwohnheimen, Arbeiter- oder Flüchtlingsunterkünften problematisch sein. Nicht maßgebend ist, ob die Wohnung zivilrechtlich eine eigene Wohnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.3 Betriebsverpachtungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 383 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Geck, Betrieblich genutzter Grundbesitz und Erbschaftsteuer – neue Entwicklungen aufgrund aktueller Rechtsprechung des BFH, MittBayNot 2022, 417; Kowanda, Übertragung eines an den Erwerber verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleiistungen gemäß Rentenerlass, DStR 2022, 1737,Teil I und DStR 2022, 1791, Teil II; Zanto...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.1 Entstehungsgeschichte und Übersicht

Rz. 331 Der Gesetzgeber steht seit langem vor der Aufgabe, das begünstigungswürdige (unternehmerische) Vermögen von dem sonstigen Vermögen abzugrenzen. Die Abgrenzung muss dabei nicht nur klar und eindeutig, sondern vor allem auch zielgenau sein. Private vermögensverwaltende Gesellschaften sollen grundsätzlich nicht begünstigt sein. Rz. 332 Bis zum Jahr 2008 hat sich der Gese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen

Rz. 809 Komplementär- und Kommanditbeteiligungen an gewerblich tätigen KGs werden (ebenso wie Betriebsvermögen von Einzelunternehmen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften über 25 %) unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Rz. 810 Die nunmehr in den §§ 13a–13c, 19a, 28, 28a Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Einsichtsgewährung aufgrund öffentlichen Interesses?

Rz. 24 Zuletzt stellt sich die Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse an völliger Transparenz des Grundbuchinhalts oder wenigstens an Grundbucheinsicht besteht. Erörtert wird dies zumeist am Interesse der Presse an einer Grundbucheinsicht.[61] Dabei darf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht pauschal und schrankenlos als Argument für ein Einsichtsrech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das berechtigte Interesse

Rz. 5 § 12 GBO setzt für die Gewährung der Einsicht das Bestehen eines berechtigten Interesses und dessen Darlegung voraus. Der Begriff des berechtigten Interesses ist weiter gefasst, als der des rechtlichen Interesses. Während letzteres regelmäßig eine Beziehung zu einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis, eine Beeinflussung der privat- oder öffentlich-rechtlichen Situati...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungsunternehmen: Verzicht auf zahlreiche Bauprojekte

Nach privaten Bauträgern müssen auch immer mehr sozialorientierte Wohnungsunternehmen beim Bauen und (energetischen) Sanieren auf die Bremse treten – weil es derzeit unwirtschaftlich ist. Allein in Bayern soll im Jahr 2024 jedes 10. Projekt gestrichen werden. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) geht nach einer internen Umfrage davon aus, dass die rund 500...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Deutsche Wohnen droht hohes Bußgeld

In den Rechtsstreit um ein DSGVO-Bußgeld gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen in Höhe von 14,5 Mio. EUR kommt Bewegung: Der EuGH stärkt die Berliner Datenschutzbehörde. So geht es nach dem Urteil weiter. Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen – der seit 2021 zu Vonovia gehört – streitet vor Gericht gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Mio. EUR wegen eines Versto...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / II. Aufsatzübersicht 2023

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Nicht als Verwaltungsvermögen geltender, an Dritte vermieteter Grundbesitz

Rz. 475 § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 ErbStG regelt diverse Ausnahmen für verschiedene Sachverhaltsgestaltungen, in denen trotz Nutzungsüberlassung an einen Dritten kein Verwaltungsvermögen vorliegt. So ist eine schädliche Nutzungsüberlassung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private Vermieter, gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9 Niedersachsen

Die Förderungen des Landes Niedersachsen werden über Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden folgende Programme angeboten: Programme für Niedersachsen Eigentumsförderung Landesbürgschaft WEG Modernisierung von Mietwohnungen 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen[1] Dieses Programm dient der Unterstützun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Rheinland-Pfalz Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505 Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553 2.11.1 Modernisierung selbst genu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15 Schleswig-Holstein

Die Förderungen des Landes Schleswig-Holstein erfolgen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Schleswig-Holstein IB.SH Immofix IB.SH Immoflex IB.SH Immokonstant 24 IB.SH WEGfinanz IB.SH Immo Effizienzhaus 2.15.1 IB.SH Immofix[1] Dieses Darlehen soll die Immo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Die Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen über die NRW-Bank. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Nordrhein-Westfalen Eigentumsförderung – Modernisierung NRW.Bank – Gebäudesanierung 2.10.1 Eigentumsförderung – Modernisierung[1] Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnraum. Bei verm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12 Saarland

Die Förderungen des Saarlands erfolgen über die Saarländische Investitionsbank (SIKB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für das Saarland Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum Saarländische Wohnraumförderung – Mod...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16 Thüringen

Die Förderungen des Landes Thüringen erfolgen über die Thüringer Aufbaubank (TAB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen waren bei Redaktionsschluss keine besonderen Programme angeboten.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie: Eigentümer eines Eigenheims, Wohnungseigentümergemeinschaften, private Investoren, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Diese Maßnahme wird gefördert Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist man als Eigentümer von Wohngebäuden, die zur Vermietung bestimmt sind. Eigentümer in diesem Sinne sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümer und Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime. Gebäudevoraussetzung Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird das folgende Programm angeboten: Programm für Mecklenburg-Vorpommern Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand[1] Dieses Programm soll Eigentümer von Wohnungen motivieren, den Bestand zu mo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Die Förderungen des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird insbesondere folgendes Programm angeboten: Programm für Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt modern[1] Mit diesem Programm lassen sich energetische Modernisierungsmaßnahmen umsetzen, Wohnraum altersgerecht umbauen und/oder die Wohnquali...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wohnungsunternehmen

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die VO über Formblätter für die Gliederung des JA von Wohnungs-UN findet Anwendung für KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) und eG, sofern sie sich nach ihrem satzungsmäßig festgesetzten UN-Gegenstand mit dem Bau von Wohnungen im eigenen Namen befassen, Wohnungsbauten betreuen oder Eigenheime, Kleinsiedelungen und Eigentumswohnungen i. S. d. Ersten Teil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. GdW (2017), Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen, 3. Aufl., Freiburg im Breisgau. Scharpf/Schaber (2022), Handbuch Bankbilanz, 9. Aufl., Düsseldorf. von Treuberg/Angermayer (1995), Jahresabschluß von Versicherungsunternehmen, Stuttgart.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte zu 1, ein Wohnungsunternehmen, hatte aufgrund der zu ihren Gunsten ergangenen Kostenentscheidung des OLG Brandenburg die Festsetzung ihrer außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der auf die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten entfallenden Umsatzsteuer beantragt. Mit Schriftsatz vom 13.5.2022 hatte sie die Umsatzsteuer ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen:

…“ Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der diese sich gegen die Nachfestsetzung von Umsatzsteuer auf die bereits mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2.6.2022 festgesetzten Rechtsanwaltskosten für die zweite Instanz wendet, bleibt in der Sache ohne Erfol...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / III. Ergänzendes Rechnungslegungsrecht in anderen Gesetzen

Rz. 4 [Autor/Zitation] Für Aktiengesellschaften, KGaA, GmbH und Genossenschaft enthalten §§ 58, 150–174, 256, 258–261a, 286 AktG, §§ 5a, 29, 41–42a, 71 GmbHG und §§ 33, 48, 53–64c GenG zusätzliche rechtsformabhängige Ergänzungen für Regelungsgegenstände, die – wie etwa die Gewinnverwendung oder die Feststellung oder Nichtigkeit des JA – jeweils eng mit der Organisations- und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerk: Darf der Vermieter es verbieten?

Balkonkraftwerke sind brandaktuell. Oft werden sie aber für Vermieter zum Ärgernis – etwa wenn sich Mieter bei der Installation der Mini-Solaranlagen nicht an die Anforderungen halten. Ein neuer Rechtsstreit soll nun Klarheit bringen. Umweltlobbyisten hoffen auf ein Grundsatzurteil. Ein Paar klagt derzeit vor dem AG Kiel gegen das Verbot der Anbringung einer Mini-Solaranlage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Nachfestsetzun... / I. Sachverhalt

Die Beklagte zu 1, ein Wohnungsunternehmen, hatte aufgrund der zu ihren Gunsten ergangenen Kostenentscheidung des OLG Brandenburg die Festsetzung ihrer außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der auf die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten entfallenden Umsatzsteuer beantragt. Mit Schriftsatz vom 13.5.2022 hatte sie die Umsatzsteuer ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Nachfestsetzun... / III. Nachfestsetzung der Umsatzsteuer

1. Erklärung der Beklagten zu 1 Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers (hier: der Beklagten zu 1), dass er (sie) die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Das OLG Brandenburg hat dahinstehen lassen, ob allein eine solche Erklärung auch dann genügt, wenn der Antragsteller zu seiner Vorsteuerabzugsbe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 1.2.2.2 Bedeutung der Gemeinnützigkeit heute

Rz. 65 Die Erwähnung der "Gemeinnützigkeit" in der Firma einer Wohnungsgenossenschaft geht auf die historische Wohnungsgemeinnützigkeit im vorgenannten Sinne zurück. Die Gestaltung der Firma zeigt dann – eben unter diesen historischen Gesichtspunkten – an, dass das Unternehmen in der Zeit des Bestehens der damaligen Wohnungsgemeinnützigkeit als gemeinnützig anerkannt war, we...mehr