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Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft / 2 E-Mail-Verschlüsselung

David Hummel
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Der Großteil der geschäftlichen Kommunikation erfolgt inzwischen per E-Mail. Häufig werden dabei auch personenbezogene Daten übertragen. Die Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz werden hierbei regelmäßig nur sehr ungenügend beachtet. Insgesamt besteht in diesem Zusammenhang noch kein ausreichendes Problembewusstsein.

Der Versand einer ungeschützten E-Mail lässt sich mit dem Versand einer Postkarte vergleichen. Grundsätzlich können Informationen, die unverschlüsselt über das Internet gesendet werden, eingesehen, verändert oder verfälscht werden.

Die DSGVO fordert in Art. 32 geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die der Verantwortliche unter Berücksichtigung u. a. des Stands der Technik und der Implementierungskosten zu treffen hat. Demzufolge muss sichergestellt sein, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung entsprechend ihrem Schutzbedarf angemessen geschützt sind. Da Verschlüsselungstechniken inzwischen Stand der Technik sind, sind entsprechende Schutzmaßnahmen somit unabdingbar.

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Verschlüsselungstechniken. Im Wesentlichen kann zwischen einer Transportverschlüsselung und einer Inhaltsverschlüsselung (auch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) unterschieden werden. Die Inhaltsverschlüsselung bietet grundsätzlich einen deutlich höheren Schutz, da auch die Daten selbst und nicht nur der Transportweg verschlüsselt werden. Sie ist allerdings auch mit einem höheren Aufwand verbunden.

Nach Art. 32 DSGVO sind die zu treffenden Maßnahmen auch von der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen natürlichen Personen abhängig zu machen. Die Verschlüsselungstechnik kann daher vom Schutzbedarf der zu versendenden personenbezogenen Daten abhängig ge...

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