Betroffene haben Anspruch auf eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat. Damit kann der Betroffene seine Daten von einem Anbieter zu einem anderen "mitnehmen". Das Recht ist auf die Daten beschränkt, die die betroffene Person dem Verarbeiter zur Verfügung gestellt hat. In der Praxis dürfte dieses neue Recht für Wohnungsunternehmen keine Relevanz haben, da z. B. Mieterdaten nach dem Auszug nicht mehr richtig und damit auch für den Mieter nicht mehr relevant sind.

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