Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsplan

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Rechtsschutzbedürfnis ist immer dann gegeben, wenn ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran hat, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen. Das Rechtsschutzbedürfnis oder Rechtsschutzinteresse ist notwendige Voraussetzung einer jeden Klage. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Weder das WEG noch die ZPO enthalt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.3 Landesrechtliche Vorgaben für Gemeinden als Gesellschafter von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Rz. 35 In allen Bundesländern bestehen Vorgaben in Form von landesrechtlichen Vorschriften, nach denen sich Gemeinden an Unternehmen in Rechtsformen des Privatrechts, und damit auch an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, beteiligen dürfen (Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung). Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich insbesondere in den Gemeindeordnungen oder Kom...mehr

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AGS 05/2024, Streitwert einer Klage auf künftige Zahlung des Hausgelds bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan

§§ 3, 9 ZPO Leitsatz Der Streitwert für den Antrag, den Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgeldes, bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan zu verpflichten, bemisst sich nicht nach dem 3,5fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes, maximal ist ein Jahresbetrag anzusetzen. KG, Hinweisbeschl. v. 6.3.2024 – 10 W 28/24 I. Sachverhalt Die ...mehr

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AGS 05/2024, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft hatte gegen einen Wohnungseigentümer auf laufende Zahlung von Hausgeldern geklagt. Dabei hat sie sich mangels Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan auf den letztjährigen Wirtschaftsplan gestützt, der eine Fortgeltungsklausel enthielt. Das AG hatte den Wert der laufenden Zahlungen mit dem Jahreswert festgesetzt. Die dage...mehr

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AGS 05/2024, Streitwert ein... / Leitsatz

Der Streitwert für den Antrag, den Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgeldes, bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan zu verpflichten, bemisst sich nicht nach dem 3,5fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes, maximal ist ein Jahresbetrag anzusetzen. KG, Hinweisbeschl. v. 6.3.2024 – 10 W 28/24mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.3 Einzelfälle

Dienst-/Werkverträge Unmittelbar und unproblematisch greift das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 Alt. 1 WEG, wenn mit einem Wohnungseigentümer Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden sollen. Egal, ob er als Hausmeister, als Handwerker, Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragt werden soll, unterliegt er dem Stimmverbot. Verwalterbestellung Keinem Stimmv...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über seine eigene Abberufung wahrnehmen.[1] Abstimmungsergebnis Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlu...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 2.2 Abweichung durch Vereinbarung

Streng dem Demokratieprinzip folgend, hat der Gesetzgeber das Kopfstimmrecht in § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG statuiert. Insbesondere mit Blick auf § 16 Abs. 1 und Abs. 2 WEG sieht er es aber als abdingbar an.[1] Durch Vereinbarung können die Wohnungseigentümer also das Kopfprinzip durch ein anderes Stimmprinzip – in 1. Linie das Wert- oder Objektprinzip – ersetzen.[2] Dies ist in ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.4 Verwaltung des Versorgungsfonds

Rz. 29 Abs. 5 und 6 treffen Regelungen über die Verwaltung des Versorgungsfonds, ohne dass ein beratender Beirat wie nach dem Versorgungsrücklagengesetz vorgesehen wäre. Der Versorgungsfonds ist keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird wie allgemein üblich getrennt von sonstigem Vermögen verwaltet, damit jederzeitige Transparenz gewährleistet ist. Abs. 5 Satz 2 verpflichte...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung der Versorgungsrücklage ist in dem 6. SGB III-ÄndG aufwendig begründet worden (BR-Drs. 633/07). Grundlage der Vorschrift ist die Sorge, dass die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ebenso wie die der Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch Pensionslasten überreizt werden könnte. Die gesetzliche Begründung verweist darauf, dass mit der Einführun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 2.1.1.1 Krankenkasse und Eigenbetriebe

Rz. 7 Zum Verwaltungsvermögen gehören alle Vermögensanlagen, die für die Verwaltung der Krankenkasse und die Führung ihrer Eigenbetriebe erforderlich sind. Hierzu zählen Grundstücke und Gebäude für die Krankenkasse und ihre Eigenbetriebe. Es muss sich um eigengenutzte Immobilien handeln (vgl. Rz. 14). Auf den Grad der Eigennutzung kommt es nicht an. Mobile Vermögensanlagen s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.3.4 Die sonstige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei sind demnach insbesondere die Bestandserfassung und -verwaltung, die Auftragsvergabe an Handwerker, die Bezahlung der Rechnungen, Aufstellung eines Wirtschaftsplans, die Rechnungslegung (§§ 27f. WoEigG), die Buchführung, die Steuer- und Rechtsberatung. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die von der Gemeinschaft erhobenen Umlagen sind umsatzs...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.2 Teilhaftung nach § 9a Abs. 4 WEG

Auch im Rahmen einer Darlehensaufnahme gewinnt § 9a Abs. 4 WEG an Bedeutung. § 9a Abs. 4 WEG regelt eine teilschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Danach haften die einzelnen Wohnungseigentümer Gläubigern der Gemeinschaft gegenüber unmittelbar – der Höhe nach anteilig beschränkt auf ihren jeweiligen Mitei...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.3 Musterbeschluss über Maßnahmendurchführung und Finanzierung

Beschlussmuster: Durchführung von energetischen Maßnahmen und deren Finanzierung, insbesondere Aufnahme eines KfW-Förderdarlehens TOP XY Durchführung energetischer Maßnahmen, Finanzierung und Abschluss eines KfW-Förderdarlehens Die Wohnungseigentümer haben in der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ zu TOP XX die Durchführung energetischer Maßnahmen beschlossen. Hierzu w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.1 Grundsätze

Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Wohnungseigentümer, eine Sonderumlage zu beschließen, um die Erhaltungsrücklage nicht zu erschöpfen. Es besteht also kein Anspruch darauf, zunächst die Rücklage auszuschöpfen.[1] Ob eine größere Investition aus Mitteln der dafür betragsmäßig ausreichenden Erhaltungsrücklage finanziert oder unter den Wohnungseigentümern eine Sonderumlage...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.5 Bildung weiterer Rücklagen

Insbesondere zur künftigen Finanzierung eines erforderlich werdenden Heizungsaustauschs können die Wohnungseigentümer einen Beschluss über die Bildung einer gesonderten Rücklage hierfür fassen. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 ermöglichen §§ 19 Abs. 1 und 28 Abs. 1 Satz 1 WEG die Bildung weiterer Rücklagen neben der Erhaltungsrücklage. Wird etwa eine getrennte Rückl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Recht... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Beschwer des Klägers übersteige tatsächlich 600,00 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Maßgeblich sei nämlich der Anteil des K am "Gesamtergebnis" (= sämtliche Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Abrechnungssumme). Der Senat habe bereits entschieden, dass das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Anfechtu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Recht... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Rechtsmittelstreitwert, wenn sich ein Wohnungseigentümer gegen den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG wendet. Rechtsmittelstreitwert: Maßgeblich ist die Abrechnungssumme Der BGH entscheidet sich dafür, dass für die Beschwer die Abrechnungssumme maßgeblich ist. Diese Sichtweise führt dazu, dass grundsätzlich alle Berufungen zulässig sin...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Recht... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" am 20.12.2021 die sich auf der Grundlage der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen der Wirtschaftsperiode 2020 ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge gegenüber dem Wirtschaftsplan. Für Wohnungseigentümer K ergibt sich nach seiner Einzeljahresabrechnung eine Nachzahlung von 59,56 EUR. Gegen diesen Beschluss erhebt K insgesamt eine Anfe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Entlastungsbesch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Verwaltung namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Beschluss Entlastung erteilt. Fraglich ist, ob der Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Entlastungsbeschluss und Ordnungsmäßigkeit Ein Entlastungs-Beschluss entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn keine Schadensersatzansprüche gegen die...mehr

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Erbprozessrecht / 7.2.2.2 Einzelne Klageziele

Hinsichtlich der Klageziele ist zu unterscheiden zwischen der Dokumentation des Ist-Zustandes zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen mit dem Nacherben und den den nicht befreiten Vorerben treffenden Handlungspflichten. Um sich vor Ersatzansprüchen des Nacherben zu schützen kann der Vorerbe gemäß § 2122 Satz 1 BGB auf Antrag den tatsächlichen Zustand auch einzelner zum N...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verwaltungsfachangestellter... / 1 Geltungsbereich

Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Tätigkeitsbereiche der Verwaltungsangestellten sind u. a.: Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen von Bund, Ländern und Gemeinden, Büro- und Verwaltungsarbeiten in Banken und Sparkassen, Prüfen von Sachverhalten und Erarbeiten von Verwaltungsentscheidungen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Anfechtung der Vo... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen den folgenden Beschluss: "Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2022 wird genehmigt. Es gelten die ausgedruckten neuen ‚Wohnlasten’, und zwar rückwirkend ab dem 1.1.2022. Der Wirtschaftsplan gilt bis zur Beschlussfassung eines neuen Wirtschaftsplanes fort." Der Wirtschaftsplan weist Gesamtausgaben in Höhe von 126.680,32 EUR aus; auf Wohnungseigentümeri...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Anfechtung der Vo... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um den Begriff der "Beschwer". Daneben geht es um die Frage, wie man seit dem 1.12.2020 einen Vorschuss-Beschluss fassen sollte. Beschwer Die Berufung ist gem. § 511 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat. An dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Anfechtung der Vo... / 1 Leitsatz

Wird die Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen einen nach dem 30.11.2020 auf der Grundlage des Wirtschaftsplans gefassten Beschlusses über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen abgewiesen, bestimmt sich die Beschwer in aller Regel nach der Höhe der Vorschüsse, die dem Anteil aus dem Wirtschaftsplan entsprechen. Ein nach dem 30.11.2020 gefasster Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Anfechtung der Vo... / 4 Die Entscheidung

Der BGH sieht das anders! Die Beschwer der K berechne sich nach dem auf sie entfallenden Anteil an dem Wirtschaftsplan. Dieser betrage 4.224 EUR. Denn die Höhe der Beschwer hänge nicht davon ab, welche Einwendungen ein Wohnungseigentümer mit der Anfechtungsklage gegen den Beschluss erhebe. Erstrebe der Anfechtungskläger, wie hier, dass der gesamte Beschluss für ungültig erkl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitverkündung: Gegenüber... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Anfechtungsklage dem Verwalter den Streit verkündet, um ihn an die Ergebnisse des Rechtsstreits zu binden. Konkret ging es darum, dass auch gegenüber dem Verwalter rechtskräftig feststeht, dass sein Tun im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan pflichtwidrig war. Probleme der Streitverkündung Im ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitverkündung: Gegenüber... / 3 Das Problem

Der Verwalter B erstellt einen Wirtschaftsplan, der Vorgaben der Gemeinschaftsordnung widerspricht. Denn diese schreibt bei den Kosten eine Trennung nach Wohnungs- und Teileigentum vor. Ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG wird aus diesem Grund vom AG rechtskräftig für ungültig erklärt. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K hatte bereits vor dem AG-Urteil dem Verwal...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitverkündung: Gegenüber... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint ja! Kraft Interventionswirkung gem. §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO stehe aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des AG im Anfechtungsverfahren fest, dass der von B erstellte Wirtschaftsplan im Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung gestanden habe. Die Streitverkündung sei wirksam. Die Streitverkündungsschrift genüge den Anforderungen des § 73 ZPO, auch wenn sie nur ein "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / V. Befreiter Vorerbe

Rz. 44 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft bietet gute Möglichkeiten, schwierige erbrechtliche Problemstellungen, die beispielsweise bei einem Geschiedenentestament auftreten, zu lösen. Allerdings werden regelmäßig die weiterreichenden Verfügungs- und Verwaltungsbeschränkungen sowie die Sicherungs- und Kontrollrechte des Nacherben als störend empfunden.[58] Deshalb wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Zusammenfassende Übersicht zu Gemeinschaftsregelungen

Rz. 109 Zusammenfassend können folgende Regelungen des WEG in der Gemeinschaftsordnung abbedungen oder abweichend geregelt werden:[481]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Rückwirke... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Zwar bestehe eine Beschlusskompetenz für eine rückwirkende Änderung eines Umlageschlüssels, selbst dann, wenn bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume betroffen seien. Ein Beschluss, einen Umlageschlüssel rückwirkend zu ändern, entspreche aber keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. § 6 Abs. 4 Satz 3 HeizkostenV, der für die von der HeizkostenV erfassten Kosten Änd...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Rückwirke... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es der Sache nach um die Frage, ob es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, einen Umlageschlüssel rückwirkend zu ändern. Rückwirkende Änderung eines Umlageschlüssels Die LG-Lösung entspricht dem allgemeinen Denken. Danach gilt: Der Beschluss, einen Umlageschlüssel zu ändern, ist grundsätzlich nur für künftige Wirtschaftspläne und darauf beru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Erstellung eines Wirtschaftsplans (§ 2123 BGB)

Rz. 52 Gehört ein Wald, ein Bergwerk, eine Kiesgrube o.Ä. zur Erbschaft, muss auf Verlangen des Vor- oder Nacherbens ein Wirtschaftsplan erstellt werden. Die Kosten sind aus der Erbschaft zu tragen.[66] Ist von dieser Verpflichtung Befreiung angeordnet und wird dennoch ein Wirtschaftsplan aufgestellt, so ist auch dieser Plan bindend.mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / F. Muster: Satzung einer Familienstiftung

Rz. 345 Muster 22.11: Satzung einer Familienstiftung Muster 22.11: Satzung einer Familienstiftung Präambel [In einer kurzen Präambel sollte der Stifter den Anlass und das Motiv für die Errichtung der Familienstiftung beschreiben. Dies kann für die spätere Auslegung des Stifterwillens eine wertvolle Hilfe darstellen.] § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Stifter (1) Die Stiftung führt den...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen rund um das Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft. Energetische Sanierungen werden finanziert, wenn die technischen Mindestanforderungen eines Effizienzhauses 85 erreicht wird. Auch Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert. Voraussetzungen Diese Voraussetzungen müss...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerungsbeschränkung: K... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer der Veräußerung des Teileigentums zustimmen muss: Der Verwalter, weil er ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung als zuständige Stelle benannt ist. Oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die seit dem 1.12.2020 das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und deren bloßes Organ der Verwalter ist. An der Beantwortung dieser...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan (Sonderumlage): Bestimmtheit

1 Leitsatz Die Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Unbestimmtheit ist auf Extremfälle beschränkt, in denen der Beschluss keinen durchführbaren Inhalt hat, widersprüchlich ist oder nach Auslegung nicht eindeutig ist, welche von mehreren Möglichkeiten gewollt ist. Kann dem Beschluss durch Auslegung ein durchführbarer Regelungsgehalt noch entnommen werden (hier Sonderumlage mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Ermessen für Ausgaben und Grenzen

1 Leitsatz Es entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, ohne ausreichende Daten anzunehmen, dass sich die Kosten für Wärme und Warmwasser verdoppeln. 2 Normenkette § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG 3 Das Problem Bei den Vorschüssen gehen die Wohnungseigentümer bei ihrer Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 davon aus, dass die Kosten für "Heizung/Wasser/Kanal" von 45.000 EUR auf 90.000 E...mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 1 Leitsatz

Es entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, ohne ausreichende Daten anzunehmen, dass sich die Kosten für Wärme und Warmwasser verdoppeln.mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 2 Normenkette

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 6 Entscheidung

AG Langen (Hessen), Urteil v. 13.1.2023, 56 C 182/22 (10)mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer bei der Prognose, welche Ausgaben in einem Wirtschaftsjahr anfallen werden, ein Ermessen haben und wo die Grenzen sind. Höhe der Vorschüsse Die Höhe der Vorschüsse, die sich auf die einzelnen Kostenpositionen beziehen, ergibt sich durch eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben, anhand der Werte der Vorjah...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben der Frage, ob es überhaupt eine Versammlung gab, in der Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt worden waren (= eine "Sonderumlage"), um die Frage, wann ein Beschluss, mit dem Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt werden, ausreichend bestimmt ist. Eine Frage ist, welcher Umlageschlüssel ihm zugrunde liegt. Eine andere Frage, wie hoch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Zwar habe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Frage, mit welchen Ausgaben zu rechnen sei, ein Ermessen. Eine gewisse Anhebung der Vorschüsse wäre daher, basierend auf der Annahme, dass sich die Heizkosten voraussichtlich für 2023 erhöhen werden, nicht zu beanstanden gewesen. Für eine 100-prozentige Anhebung dieser Position wären a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 3 Das Problem

Bei den Vorschüssen gehen die Wohnungseigentümer bei ihrer Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 davon aus, dass die Kosten für "Heizung/Wasser/Kanal" von 45.000 EUR auf 90.000 EUR steigen werden. Gegen diese Annahme geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, es gebe keine sachliche Grundlage dafür, dass sich die Heizkosten im Jahr 2023 um 100 % erhöhen werden. Seine Nachfrage ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 27.7.2023, 2-13 S 94/22mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 1 Leitsatz

Die Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Unbestimmtheit ist auf Extremfälle beschränkt, in denen der Beschluss keinen durchführbaren Inhalt hat, widersprüchlich ist oder nach Auslegung nicht eindeutig ist, welche von mehreren Möglichkeiten gewollt ist. Kann dem Beschluss durch Auslegung ein durchführbarer Regelungsgehalt noch entnommen werden (hier Sonderumlage mit "ca.- Anga...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K könne ihren Anspruch auf den Beschluss zu TOP 5.2 stützen. Die Beweislast für die Behauptung, die Niederschrift sei falsch, treffe B. Diesen Beweis habe er nicht erbracht. B dürfe sich zur Versammlung auch nicht mit Nichtwissen erklären. Der Beschluss zu TOP 5.2 sei im Übrigen zwar anfechtbar gewesen. Er sei aber nicht nichtig! Nichtig wegen Unbestimmtheit sei ...mehr