Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsplan

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§ 7 Beschlussrecht / 2. Einberufungsfrist (§ 24 Abs. 4)

Rz. 8 Die Einberufungsfrist wird in§ 24 Abs. 4 S. 2 WEG auf drei Wochen verlängert. Dies begründen die Gesetzesmaterialien damit, dass die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer, sich auf die Eigentümerversammlung vorzubereiten, verbessert werden soll.[7] Im Übrigen bleibt die Vorschrift unverändert. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit abweichender Regelungen in der Gem...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 1. Beibehaltung der früheren Aufgaben und Befugnisse

Rz. 88 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsbeirates bleiben weitgehend unverändert. Neben der Unterstützung des Verwalters gemäß § 29 Abs. 2 S. 1 WEG kommen ihm, wie bisher, die Reservebefugnisse aus § 24 Abs. 3 WEG zur Einberufung der Eigentümerversammlung, aus § 24 Abs. 6 S. 2 WEG zur Unterzeichnung der Niederschrift und aus § 29 Abs. 2 S. 2 WEG zur Prüfung von Wirtscha...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Fehlen des Vermögensberichtes

Rz. 47 Auf die Erstellung des Vermögensberichtes hat nach ausdrücklichem Bekunden der Gesetzesmaterialien jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch.[49] Wird er nicht vorgelegt, kann also jeder einzelne Wohnungseigentümer seine Erstellung verlangen. Eine Anfechtungsklage muss nicht erhoben werden, da der Vermögensbericht ebenso wenig wie Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung Ge...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Auswirkungen bei kooperativen Verwaltern

Rz. 91 Aber selbst bei kooperativen Verwaltern wird die Neuerung in § 29 Abs. 2 S. 1 WEG kaum Wirkung zeigen. Abgesehen davon, dass der Begriff der "Überwachung" im Verhältnis zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat kaum Sympathien stiften wird, verleiht er dem Verwaltungsbeirat keine zusätzlichen Befugnisse. Seine Möglichkeit, den Verwalter durch Einsicht in die Verwaltung...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / a) Ausgangssituation

Rz. 81 Eine der wesentlichen Änderungen des neuen Rechtes zum Verwaltungsbeirat betrifft dessen personelle Stärke. Nach § 29 Abs. 1 S. 2 WEG a.F. bestand der Verwaltungsbeirat unabhängig von der Größe der Liegenschaft aus drei Wohnungseigentümern. Diese Vorgabe konnte zwar geändert werden, aber nur durch Gemeinschaftsordnung oder nachträgliche Vereinbarung. Im Ergebnis konnt...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / c) Dauer des Zahlungsplanes

Rz. 6 Der Gesetzgeber macht im Gegensatz zu § 28 Abs. 1 S. 1 WEG a.F. keine Vorgaben mehr zur Dauer, für die die Wohnungseigentümer Zahlungspflichten beschließen. Die Wohnungseigentümer können also künftig ohne den früheren Umweg über die Fortgeltung eines Wirtschaftsplanes Zahlungspläne für mehrere Jahre beschließen.[9] Dies enthebt den Verwalter allerdings nicht seiner Ver...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / A. Zielsetzung

Rz. 1 Grundlegend umgestaltet hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Finanzwesen der Wohnungseigentümergemeinschaft, womit er zunächst eine klarere Fassung des Gesetzes beabsichtigt.[1] In den Vordergrund rückt er nun die Beschlüsse über Vorauszahlungen und Nachschüsse bzw. die Anpassung von Vorschüssen. Die bisher im Vordergrund stehenden Wirtschaftspläne und Jahresabrechnu...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / a) Fortführung früheren Rechtes zu beschlussfreien Befugnissen

Rz. 52 Der Gesetzgeber wollte die Möglichkeit des Verwalters, ohne Beschlussfassung tätig zu werden, durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ausschließlich erweitern. Deswegen verbleibt es auch ohne diesbezügliche Vorgaben in Gesetzestext und -materialien bei den Befugnissen, die dem Verwalter schon früher ohne Entscheidung der Eigentümerversammlung zukamen, bei der Entbehrlichkeit der ...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / D. Wirtschaftsplan

Rz. 88 Die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes kann u.U. vom Nacherben verlangt werden, § 2123 BGB. Gehören ein Wald oder ein Bergwerk zur Erbschaft, so kann sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.4 Einheit

Rz. 9 Der Grundsatz bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben in nur einen Haushaltsplan einzustellen sind und beinhaltet das Verbot der Aufstellung von Sonderhaushalten. Damit ist es unzulässig, mehrere Teilhaushaltspläne aufzustellen. Eine Einschränkung von dem Grundsatz der Einheit ist durch die Aufstellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe nach § 12 SVHV zu sehen. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.1 Erhebung der Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, bedeutet, dass alle dem Sozialversicherungsträger zustehenden Einnahmen jeweils in voller Höhe und unmittelbar bei Fälligkeit zu erheben sind. Dabei spielt es im Einzelfall keine Rolle, ob die Einnahme im Haushaltsplan überhaupt oder in entsprechender Höhe veranschlagt wurde. Der Haushaltsplan ent...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.1 Rechnungsabschluss, Rechnungslegung und Jahresrechnung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Die Versicherungsträger haben für jedes Kalenderjahr (Grundsatz der Jährlichkeit) zum Zweck der Rechnungslegung die Rechnungsbücher abzuschließen. Das Verfahren ist für die Sozialversicherungsträger in § 18 Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) sowie in § 37 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregel...mehr

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Beschwer: Addition von Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, das gemäß § 3 ZPO unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist. Dabei sind, wenn die Partei eine von dem Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und im Umfang der Nichtzulassung eine Bes...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 5.3 Geschäftsführung

Rz. 36 Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zielt darauf ab, festzustellen, ob die Genossenschaftsorgane, an erster Stelle der Vorstand, entsprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften unter Beachtung des Grundsatzes der Versicherung, die erforderlichen sachlichen und personellen Maßnahmen zur optimalen Verwirklichung des genossenschaftliche...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesskostenhilfe

Leitsatz Die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nummer 2 ZPO für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe liegen bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann vor, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können. Normenkette WEG § 10 Abs. 6; ZPO § 114, § 116 Satz 1 Nummer 2 Das Problem Die beklagte Gemeinschaft der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.3 Zuwendungen für Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 48 Nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 (bis 13.12.2016: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5) können die Rentenversicherungsträger Zuwendungen für Einrichtungen erbringen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern. Es handelt sich also hier nicht um Leistungen, die einem Versicherten zugutekommen, sondern um Geldmittel an Dritte. Nach § 31 Abs. 2 Satz 3 kann d...mehr

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AGS 03/2019, Berechnung der... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 321a ZPO statthafte Anhörungsrüge ist unzulässig, weil sie den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht genügt. Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblic...mehr

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Gesonderte Rückstellung: Voraussetzungen

Leitsatz Voraussetzung und Grundlage für eine gesonderte Rückstellung ist die Instandhaltungsobliegenheit. Normenkette WEG § 21 Abs. 5, § 28 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung heißt es u.a. wie folgt: Die Instandhaltung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Gebäude einschließlich der äußeren Fenster – mit Ausnahme des Glases – und des Grundstücks obliegt der Gemei...mehr

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Schadensersatzansprüche: Vergemeinschaftung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können ihre individuellen Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter wegen der ihnen in einer Anfechtungsklage auferlegten Kosten vergemeinschaften. Etwas anderes gilt bei Schadensersatzansprüchen wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Da...mehr

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Vereinbarung: Klage auf Änderung (hier: Stimmkraft)

Leitsatz Es ist i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG "unbillig", wenn eine Vereinbarung zur Folge hat, dass der Wohnungseigentümer von substanzlosen Miteigentumsanteilen bei einem Stimmrecht, das an die Wohnflächen anknüpft, ein Stimmrecht nach der Größe der – fiktiven – Wohnfläche hat. Normenkette WEG § 10 Abs. 2 Satz 3, § 21 Abs. 8 Das Problem Bauträger B plant 4 Häuser und 1 Tiefg...mehr

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Erhaltungskosten: Umlagebeschluss

Leitsatz Die Bestimmung des § 16 Abs. 4 WEG ermöglicht es den Wohnungseigentümern, im Einzelfall einer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahme die Kostenverteilung abweichend von § 16 Abs. 2 WEG zu regeln. Es ist zulässig, einen solchen Beschluss noch im Nachgang zu einer bereits ausgeführten Maßnahme zu fassen. Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 4 WEG ist zudem auch d...mehr

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Wirtschaftsplan: Fortgeltung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer haben eine Beschlusskompetenz zu bestimmen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll; eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, bedarf hingegen der Vereinbarung. Der Verwalter wird wede...mehr

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Streitwert: Berechnung der Obergrenze

Leitsatz Für die Bemessung der in § 49a Abs. 1 Satz 3 GKG genannten Obergrenze sind die Verkehrswerte mehrerer Wohnungseigentumsrechte desselben Klägers zusammenzurechnen. Das Gericht muss den gemäß § 49a Abs. 1 Satz 3 GKG für die Obergrenze maßgeblichen Verkehrswert schätzen; da eine sachverständige Begutachtung im Rahmen der Streitwertfestsetzung nicht in Betracht kommt, i...mehr

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Beschlusskompetenz: Leistungspflichten

Leitsatz Es besteht keine Beschlusskompetenz zur Auferlegung von Leistungspflichten zu baulichen Änderungen. Normenkette WEG § 23 Abs. 1 Das Problem Ohne die anderen Wohnungseigentümer zu fragen, trennen mehrere Wohnungseigentümer den vor ihren Wohnungen liegenden Bereich des Treppenhauses ab und schlagen ihn ihren Wohnungen zu. Die Wohnungseigentümer genehmigen dieses Tun nac...mehr

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Wirtschaftsplan: Bestimmtheit

Leitsatz Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung "Wirtschaftsplan + Jahr" bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt. Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Normenkette WEG § 28 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer V ist bis 9.11.2013 zum Verwalter bestellt. N...mehr

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Sozialverbindlichkeiten: Haftung der Wohnungseigentümer?

Leitsatz Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgu...mehr

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Abrechnung: Grenzen der Beschlussfassung

Leitsatz Soll mit der Abrechnung eine (weitere) Anspruchsgrundlage für die im Wirtschaftsplan beschlossenen Hausgelder geschaffen werden, ist der entsprechende Beschluss mangels Beschlusskompetenz nichtig. Dies ist bei einer Abrechnung, die nur tatsächliche Zahlungen und Ausgaben enthält und ein Ergebnis als "Nachzahlung/Summe" vorsieht, der Fall. Forderungen aus dem Wirtscha...mehr

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Umlageschlüssel: Änderung

Leitsatz Wohnungseigentümern ist bei Änderungen eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Sie dürfen jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner fü...mehr

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Wirtschaftsplan: Fortgeltungsklausel

Leitsatz Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan besteht eine Beschlusskompetenz. Nach dem Beschluss über die Abrechnung begrenzt sich der Anspruch auf Forderungen aus dem Wirtschaftsplan auf den in der Abrechnung ausgewiesenen Betrag. Hat der Wohnungseigentümer keine Vorauszahlungen auf den Wirtschaftspl...mehr

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Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung: Gegen Nachbarn I

Leitsatz Jedem Wohnungseigentümer steht im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum ein Individualanspruch auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung, z.B. wegen Lärms oder auch durch eine bauliche Veränderung, gegen den Grundstücksnachbarn zu. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3; BGB § 226, § 1004 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen den Eigentümer des benachbar...mehr

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Streitwert: Anfechtung der Abrechnung

Leitsatz Für die Streitwertbemessung bei der Anfechtung einer Abrechnung sind die Einnahmen aufgrund geleisteter Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan nicht zu berücksichtigen. Normenkette GKG § 49a; WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer streiten um einen Beschluss, mit dem sie gemäß § 28 Abs. 5 WEG eine Abrechnung genehmigt haben. Die Abrechnung weist Kosten in Höhe ...mehr

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Abrechnung: Inhalte

Leitsatz In die Abrechnung sind sämtliche im Wirtschaftsjahr getätigte Ausgaben einzustellen, und zwar unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind. Auch solche Ausgaben sind in die Abrechnung aufzunehmen, die zu Unrecht erfolgt sind oder bei denen wegen fehlender Kontounterlagen oder Belege jedenfalls eine Prüfung, ob sie sachlich zu Recht er...mehr

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Abrechnung: Umgebuchte Gelder

Leitsatz Umgebuchte Gelder bleiben der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erhalten. Sie können daher in der Abrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten behandelt werden. Normenkette WEG § 28 Abs. 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen den ehemaligen Verwalter B auf Schadensersatz in Höhe von 18.000 EUR wegen Verletzung des Verwaltervertr...mehr

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Abrechnung: Unzutreffender Umlageschlüssel – Folgen?

Leitsatz Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Abrechnung – von den Vorgaben der HeizkostenV abweichen, ist anfechtbar, aber nicht nichtig. Normenkette WEG § 16 Abs. 3; HeizkostenV § 7, § 9a Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung sind die Kosten für Wärme und die Bereitung von Warmwasser auf der Grundlage der gesetzlichen Be...mehr

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Hausgeld: Wenn Sondereigentum nicht nutzbar ist?

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann nicht einwenden, kein Hausgeld zu schulden, weil er das ihm gehörende Sondereigentum nicht nutzen kann. Ihm steht wegen der Unbenutzbarkeit der Wohnung kein "Minderungsrecht" zu. Das Risiko der Benutzbarkeit oder Vermietbarkeit des Sondereigentums hat allein der Wohnungseigentümer zu tragen. Normenkette WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 Das Pro...mehr

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Umlageschlüssel: Transparente Änderung

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels durch einen auf § 16 Abs. 3 beruhenden Beschluss setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, die bisherige Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu ändern. Normenkette WEG § 16 Abs. 3, § 21 Abs. 7 Das Problem Eine Wohnungseigentumsanlage – ein Hochhaus...mehr

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Sonderumlage: Begründung von Schulden

Leitsatz Ein Sonderumlagenbeschluss stellt einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan dar. Er begründet ebenso wie ein Beschluss über einen Wirtschaftsplan eine Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht gegen Wohnungseigentümer B wegen ausstehenden Hausgelds vor. Im Laufe des Berufungsverfahrens zahlt...mehr

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Hausgeld: Schuldner

Leitsatz Kostenschuldner für Hausgeldzahlungen ist, wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Hausgelds im Grundbuch als "Wohnungseigentümer" eingetragen ist. Die Ausnahme hiervon für solche Ersterwerber vom teilenden Eigentümer, die eine grundbuchrechtlich gesicherte Position und den Besitz an der Wohnung erlangt haben, ist nicht auf Veräußerungen von Wohnungen aus einer vollstä...mehr

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Vergemeinschaftung: Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können ihre Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter vergemeinschaften. Normenkette WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5, § 49 Abs. 2 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verauslagt in 3 Anfechtungsklagen (Gegenstand sind jeweils Genehmigungsbeschlüsse nach § 28 Abs. 5 WEG gegenüber den Abrechnungen) die Kosten der Prozessbevollmächtigten d...mehr

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Vertragsschluss: Alternativangebote

Leitsatz Alternativangebote für einen Auftrag müssen ausnahmsweise dann nicht eingeholt werden, wenn das Auftragsvolumen gering ist oder sich aus anderen Umständen Anhaltspunkte für die Wohnungseigentümer ergeben, dass das vorgelegte Angebot sich im Rahmen des Üblichen bewegt. Normenkette WEG § 21 Abs. 4 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, die X-GmbH mit dem Hausme...mehr

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Umlageschlüssel: Umlage nach Wohnflächenverordnung

Leitsatz Sollen für die nach der Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten statt den Flächenangaben in der Teilungserklärung die nach der Wohnflächenverordnung ermittelten Flächen angesetzt werden, bedarf dies einer gesonderten Beschlussfassung. Normenkette WEG § 28 Das Problem In der Teilungserklärung sind mit handschriftlichen Eintragungen jeweils bei der Angabe der Aufteilunge...mehr

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Offenes Treuhandkonto: Verboten!

Leitsatz Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Zahlung von Hausgeld auf ein offenes Treuhandkonto, so kann ein Wohnungseigentümer die Zahlung mangels Fälligkeit der Forderung verweigern. Normenkette WEG § 27 Abs. 1 Nr. 6 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B rund 3.000 EUR Hausgeld gemäß dem Wirtschaftsplan 2015....mehr

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Winterdienst: Einstellung von Minijobbern

Leitsatz Ein Beschluss, den Winterdienst anstatt von Fremdfirmen durch die Einstellung von "Minijobbern" durchführen zu lassen, entspricht jedenfalls dann nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer über die damit verbundenen Risiken und Pflichten nicht hinreichend informiert waren. Normenkette WEG § 28 Abs. 1, Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer genehm...mehr

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Abrechnung: Wer schuldet ihre Erstellung?

Leitsatz Die Pflicht zur Erstellung der Abrechnung trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber des Amtes "Verwalter" ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Amt aus, schuldet er die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr daher unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnun...mehr

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AGS 2/2018, Fehlerhaftigkei... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. … 3. Der in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 zu TOP 1c) gefasste Beschluss ist fehlerhaft, da es im konkreten Fall nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach, den Verwalter zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt über 260,00 EUR netto/Stunde zuzüglich Umsatzsteuer, mindestens RVG in gerichtlich...mehr

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Entziehungsklage: Abmahnung bei wiederholten Störungen?

Leitsatz Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens grundsätzlich eine Abmahnung entbehrlich. Normenkette WEG § 18 Abs. 1 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen im Oktober 2...mehr

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Verwaltervertrag: Sondervergütung für Hausgeldklagen

Leitsatz Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, in Bezug auf eine Hausgeldklage dem Verwalter pauschal für die Aufbereitung der Unterlagen und Zuarbeit zu dem Rechtsanwalt für alle Instanzen eine einmalige Gebühr in Höhe von 200 EUR inclusive Mehrwertsteuer je Hausgeldklage zu gewähren. Normenkette WEG § 26 Das Problem Im Verwaltervertrag von B heißt es wie folgt: Für den Fa...mehr

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Abrechnung: Guthaben

Leitsatz Weist eine Abrechnung ein Guthaben für einen Wohnungseigentümer aus, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht berechtigt, gegen diesen Anspruch mit ihr bekannten Ansprüchen aufzurechnen. Normenkette WEG § 21 Abs. 7, § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen im Juli 2014 die Abrechnung 2013. Wohnungseigentümer K steht danach ein Guthaben zu. D...mehr

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Schell, SGB IX § 86 Beirat ... / 2.1 Aufgaben des Beirats

Rz. 2 Die bereits nach altem Recht weit gespannten Aufgaben des Beirats sind durch das SGB IX erheblich ausgeweitet worden. Der Beirat berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Fragen der Teilhabe behinderter Menschen. Hierzu gehören nicht nur wie nach § 35 SchwbG die Arbeits- und Berufsförderung dieses Personenkreises, sondern auch die medizinische Rehab...mehr

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Wirtschaftsplan: Fortgeltung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer haben eine Beschlusskompetenz, die Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans zu beschließen, bis über einen neuen Wirtschaftsplan beschlossen wird. Ein Beschluss, der die generelle Fortgeltung aller zukünftig beschlossenen Wirtschaftspläne anordnen wolle, ist hingegen nichtig. Normenkette WEG § 28 Abs. 1 Das Problem Die Wohnungseigentümer gen...mehr