Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsplan

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 5 Wohnungseigentumsrechte. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B als Erben des verstorbenen Wohnungseigentümers Z die Zahlung einer "Sonderumlage" in Höhe von 6.489,16 EUR. Die übrigen Wohnungseigentumsrechte haben einen Eigentümer (Y). Nach einer Niederschrift hat Y unter einem TOP 5.2 "Instandsetzung Außenanlage G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondereigentum: Beschluss z... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 23 Abs. 1 WEG werden durch Beschlussfassung solche Angelegenheiten geordnet, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können. Gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG ist ein Beschluss, der gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / II. Maßgebend ist der Jahreswert

Die Streitwertfestsetzung durch das AG im Teilabhilfebeschluss ist nicht zu beanstanden. Die Wertfestsetzung richtet sich nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO. Bei Forderungen der Vorschüsse aus dem Wirtschaftsplan, die wie hier als monatliche Zahlung geschuldet sind, handelt es sich um wiederkehrende Leistungen gem. § 258 ZPO. Die Kammer teilt auch die Auffassung, dass im Fall...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte einen einzelnen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Hausgeld verklagt und insoweit beantragt, diesen zu verurteilen, bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan ein monatlich im Voraus fälliges Hausgeld zu zahlen. Die monatliche Forderungshöhe i.H.v. 1.298,00 EUR ergab sich insoweit aus dem Beschluss über den aktuellen Wirtschaf...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft hatte ihren Antrag ausdrücklich dahingehend eingeschränkt, dass die Zahlungspflicht nur bis zur Fassung eines neuen Wirtschaftsplans gelten solle. Damit war auch für die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft klar, dass der erstrebte Titel keinesfalls eine Gültigkeitsdauer von 3,5 Jahren haben werd...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / Leitsatz

Der Streitwert der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgelds bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan bemisst sich nicht nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes; vielmehr ist maximal der Jahresbetrag anzusetzen. LG Frankfurt, Beschl. v. 10.5.2023 – 2-1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.6.2 Prüfungsmaßstab für einen wichtigen Grund

Vom Sonderkündigungsschutz erfasst sind grundsätzlich auch außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigungen. Auch sie können erst ausgesprochen werden, wenn der Betriebs- oder Personalrat ihr vorab ausdrücklich zugestimmt hat. Praxis-Beispiel Ein Kaufhausunternehmen schaffte in allen Niederlassungen und Betrieben die sog. "Aufsichten" ab. Alle betroffenen Arbeitnehmer e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Mange... / 1 Leitsatz

Ist die Summe von geleisteten Ist-Zahlungen und den Soll-Zahlungen gemäß Wirtschaftsplan identisch, so hat das (eventuelle) Ansetzen der Ist-Zahlungen in der Jahresabrechnung keine Bedeutung für die Berechnung der Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse.mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Rz. 77 Muster 14.10: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan Muster 14.10: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandant Vorerbe Ihres am _...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Rz. 150 Muster 14.23: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan Muster 14.23: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – w...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Vorerben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Rz. 78 Muster 14.11: Klage des Vorerben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan Muster 14.11: Klage des Vorerben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 3. Wirtschaftsplan für Bergwerke und Wälder

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 145 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zu der Erbschaft, kann sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe zur Vermeidung von Streitigkeiten, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Aufstellung eines Wirtschaftsplans verlangen. Der Wirtschaftsplan ist für die Parteien bindend. Nu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Wirtschaftsplan für Bergwerke und Wälder

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 74 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zur Erbschaft, kann der Vorerbe von dem Nacherben zur Vermeidung von Streitigkeiten darüber, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Zustimmung zu einem bestimmten Wirtschaftsplan verlangen. Eine Verpflichtung des Vorerben zur Aufstellung...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderung zur Erstellung eines Wirtschaftsplans

Rz. 149 Muster 14.22: Aufforderung zur Erstellung eines Wirtschaftsplans Muster 14.22: Aufforderung zur Erstellung eines Wirtschaftsplans An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandant Nacherbe Ihres am ___...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren

Rz. 75 Der Vorerbe kann den Anspruch auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan im Klagewege durchsetzen. Der Klageantrag ist auf Zustimmung zu einem bestimmten Plan zu richten.[108] Da der Wirtschaftsplan im Prozess gegebenenfalls der Überprüfung durch einen Sachverständigen standhalten muss, sind für dessen Aufstellung hinreichende Fachkenntnisse erforderlich. Soweit diese bei...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 74 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zur Erbschaft, kann der Vorerbe von dem Nacherben zur Vermeidung von Streitigkeiten darüber, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Zustimmung zu einem bestimmten Wirtschaftsplan verlangen. Eine Verpflichtung des Vorerben zur Aufstellung des Wirtschaftsplans be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren

Rz. 147 Vor- und Nacherbe können den Anspruch auf Erstellung eines Wirtschaftsplans im Klagewege durchsetzen. Der Klageantrag ist auf Zustimmung zu einem bestimmten Plan zu richten.[190] Da der Wirtschaftsplan im Prozess gegebenenfalls der Überprüfung durch einen Sachverständigen standhalten muss, sind für dessen Aufstellung hinreichende Fachkenntnisse erforderlich. Soweit di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 145 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zu der Erbschaft, kann sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe zur Vermeidung von Streitigkeiten, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Aufstellung eines Wirtschaftsplans verlangen. Der Wirtschaftsplan ist für die Parteien bindend. Nur bei erheblichen Veränd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Kosten

Rz. 148 Die Kosten für die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind Nachlassverbindlichkeit, § 2123 Abs. 1 S. 3 BGB.mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Kosten

Rz. 76 Die Kosten für die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind Nachlassverbindlichkeit, § 2123 Abs. 1 S. 3 BGB.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! So wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorschreibe, hätten die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschlossen – und zwar auf der Grundlage einer zu diesem Zweck vom Verwalter erstellten und unter dem 25.9.2020 datierten Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Aus dieser Abrechnung ergebe sich für die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Um in den Genuss der einzelnen Förderungen zu kommen, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Soll die Förderung über ein KfW-Programm erfolgen, müssen von der WEG die aktuellen KfW-Programmbedingungen (mit Ausnahme der Darlehenslaufzeit und Sicherungen) erfüllt werden: Die WEG muss über eine ausreichende Bonität verfügen Über die zu stellenden Sicherheiten muss die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Mit der Ausführung der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. An die WEG knüpfen sich folgende Voraussetzungen: Die WEG muss einen bestandskräftigen WEG-Beschluss über die Maßnahmen und die Finanzierung treffen. Für die Maßnahme müssen 10 % Eigenmittel erbracht werden. Der Verwalter muss im Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mindestens 2 Jahre für die WEG tätig sein. D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.8 Antragstellung

Die Anträge sind auf dem dazugehörigen Antragsformular bei der BayernLabo einzureichen (Antragsformular siehe Webseite). Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich von der BayernLabo. Anschrift: BayernLabo -9121- Brienner Str. 22 80333 München Telefon 089/2171 23322 E-Mail: 9121@bayernlabo.de 4 Wochen Für die Annahme eines Darlehensangebotes besteht 4 Wochen Zeit. Folgende Antragsunt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Energetische Stadtsanierung / 4.3 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovision

Die gewährten Darlehen kommen zu 100 % zur Auszahlung. Der erste Abruf kann frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW-Bestätigung über das Vorliegen der Abrufvoraussetzungen bei Vorhabensbeginn erfolgen. Damit die Abrufvoraussetzungen erfüllt sind, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Original der Annahmeerklärung (600 000 0207) Original der Vollmacht und des...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Energetische Stadtsanierung / 2.8 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovisionen

Das Darlehen kann in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen abgerufen werden. Beim ersten Abruf müssen folgende rechtswirksam unterzeichnete und gesiegelte Unterlagen vorliegen: Benötigte Unterlagen Original der Aufnahmeerklärung (Formular 600 000 0207) Original der Vollmacht und des Unterschriftprobenblatts (Formular 600 00 0307 auf der Webseite KfW-Bank) Kopie der Veröffentlichung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 2.7.3 Aufwendungen zur Bereitstellung des Darlehens

Wird die Auszahlung des Darlehens zu einem späteren Zeitpunkt des Kredits gewünscht, ist zu beachten, dass der am Tag der gewünschten Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung kommt. Bis zu 2 Raten Ein Darlehen kann wahlweise in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden. Der erste Abruf kann frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW-Bestätigung üb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Antragstellung

WE-Verwalter stellt den Antrag Die Darlehenswünsche, die sich aus den obigen KfW-Bank-Programmen ergeben, müssen durch den Verwalter der WEG bei der L-Bank beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Name und Sitz des Verwalters der WEG Mitteilung über eine Verbandszugehörigkeit des Verwalters Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Verwalters im Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 1 Grundsätze

Festsetzung der Vorschüsse Der Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans sowie der jeweiligen Einzelwirtschaftspläne bildet die Grundlage für die Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer im Hinblick auf deren monatliche Beiträge zu den Hausgeldern. Zur Hausgeldzahlung ist auch derjenige Wohnungseigentümer verpflichtet, der seine ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / Zusammenfassung

Begriff Allgegenwärtiges Problem vieler Eigentümergemeinschaften sind Hausgeldrückstände einzelner Wohnungseigentümer. Hier gilt es für den Verwalter schnell und konsequent zu handeln, um Liquiditätsengpässe innerhalb der Gemeinschaft und die Verjährung rückständiger Hausgeldansprüche zu vermeiden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Konkrete spezialgesetzliche Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 6 Verjährung

Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund einer beschlossenen Jahresabrechnung gegen säumige Miteigentümer verjähren in 3 Jahren.[1] Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 3 Zahlungspflichtiger

Im Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer Hausgeldrückstände können jeweils nur gegenüber den im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden. Denn für die Lasten und Kosten gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WEG haftet grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Zahlungsverpflichtung und die Fälligkeit der Forderung auf Grundlage des Wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 2 Wohnungseigentümer, K1 und K2. Die Gemeinschaftsordnung sieht eine Kostentragung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG vor. Nachdem die Gemeinschaft einen Verwalter bekommt, legt dieser erstmals einen Wirtschaftsplan vor. Die Kosten werden dort nach einem Umlageschlüssel von 50 % zu 50 % verteilt. Auf der Versammlung beschließen die Wohnungse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 1 Leitsatz

Ein Beschluss über Vorschüsse, die auf einem Wirtschaftsplan beruhen, der von fehlerhaften Umlageschlüsseln ausgeht, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (Sonder... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um einen Beschluss, der eine "Sonderumlage" zum Gegenstand hat. Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG spricht von "Vorschüssen zur Kostentragung". Dies ist der bessere Begriff! Er sollte in der Praxis mehr oder nur noch zum Einsatz kommen. Zwar wird mit dem Begriff "Sonderumlage" deutlich, dass es um weitere Vorschüsse ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussdurchführung: Aufg... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es aus der Sicht der Verwaltungen zum einen um die Frage, wer seit dem 1.12.2020 das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet. Ferner stellen sich die prozessualen, hier nicht näher behandelten Fragen, ob eine Beschlussersetzungsklage i. S. d. Gesetzes "notwendig" ist, wenn die Wohnungseigentümer eine Frage bereits selbst geregelt haben, und ob die W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Verwalt... / 2.3 Mitteilung von Zahlungsrückständen einzelner Eigentümer an die anderen Eigentümer durch den Verwalter im Rahmen des Vermögensberichts

Nach altem WEG-Recht hatten die Eigentümer in der Eigentümerversammlung über die vom Verwalter vorgelegte Abrechnung zu beschließen (§ 28 Abs. 5 WEG a. F.). Zur Vorbereitung der Beschlussfassung war es nach Auffassung der bayerischen Aufsichtsbehörde (Tätigkeitsbericht 2020) zulässig, alle Eigentümer über die Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer zu informieren. Nach der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Umlageschlüssel

1 Leitsatz Im Wirtschaftsplan sind die Kosten nach dem jeweils maßgeblichen Umlageschlüssel zu verteilen. 2 Normenkette § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss über die Vorschüsse für das Jahr 2022 vor. Das AG gibt der Anfechtungsklage statt. Dagegen wendet sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B. 4 Die Entscheidung Die Berufung hat...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 1 Leitsatz

Im Wirtschaftsplan sind die Kosten nach dem jeweils maßgeblichen Umlageschlüssel zu verteilen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Verwaltung habe im Wirtschaftsplan für die Kosten der Wärme und des warmen Wassers falsche Umlageschlüssel eingesetzt. Nach der Gemeinschaftsordnung seien diese zu 50 % nach dem erfassten Verbrauch und zu 50 % nach der beheizten Fläche umzulegen. Der Einzelwirtschaftsplan fü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss über die Vorschüsse für das Jahr 2022 vor. Das AG gibt der Anfechtungsklage statt. Dagegen wendet sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, welcher Umlageschlüssel für die voraussichtlichen Kosten für Wärme und Warmwasser im Wirtschaftsplan einzusetzen ist. Andererseits geht es um die Frage, ob einer Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Berechnungsfehler nur zu einer kleinen Veränderun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung des Beschlusses ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt 2 Fragen. Die eine ist, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, den Umlageschlüssel für eine Erhaltungsmaßnahme für die Jahresabrechnung zu ändern. Die andere ist, ob ein einziger Mangel sämtliche Nachschüsse zu Fall bringt. Nachträgliche Änderung eines Umlageschlüssels Der Beschluss, einen Umlageschlüssel nachträglich zu ändern,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (2) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Mit diesem Problem hat sich das LG nur teilweise beschäftigt. Es spricht immerhin die Frage der Beschlusskompetenz an. Hier wird derzeit diskutiert, ob es überhaupt eine Beschlusskompetenz gibt, den Wirtschaftspla...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (1) / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Der Wirtschaftsplan für 2021 soll auch für das Jahr 2022 gültig sein". Fraglich ist, ob damit Vorschüsse i. S. v. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG begründet wurden.mehr